Die Tarifverhandlungen sind gescheitert. Nun rufen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi am Montag, 27. März, ab 0 Uhr zu umfassenden Streiks auf. Das betrifft auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in Rhön-Grabfeld ist einer Mitteilung des Landratsamtes zufolge damit zu rechnen, dass Fahrten ausfallen.
Betroffen sein werden demnach die Fahrten der vom Omnibusverkehr Franken (OVF) betriebenen Linie 821 Elstalbus in Richtung Fladungen/Oberelsbach, Bastheim und Bad Neustadt sowie die vier Linien der Bad Neustädter Stadtbuslinie NESSI. Es sei mit massiven Ausfällen auch im Bereich der Schülerbeförderung zu rechnen.
Welche Busse in Rhön-Grabfeld fahren, zeigt sich erst kurzfristig
"Welcher Bus fährt und welcher nicht, hängt davon ab, ob der jeweilige Fahrer oder die Fahrerin sich am Streik beteiligt", sagte Melanie Hofmann von der Pressestelle des Landratsamts am Donnerstagnachmittag auf Nachfrage dieser Redaktion. Am Freitagmittag konkretisierte das Landratsamt auf seiner Facebook-Seite die Ausfälle: Es würden nach aktuellem Stand am Montag, 27. März, keinerlei Busse der Linie 821 Elstalbus und der Nessi verkehren, auch nicht zu den Schulen, heißt es dort nun.
Hofmann rät, mehr Zeit für den Arbeits- oder Schulweg einzuplanen und sich rechtzeitig um alternative Fahrtmöglichkeiten zu kümmern. Eltern könnten zum Beispiel Fahrgemeinschaften organisieren, um ihre Kinder trotz Streik zur Schule zu bringen. Bei kurzen Wegen könnten das Fahrrad oder ein Fußmarsch eine Lösung sein.
Dürfen Schüler aus Rhön-Grabfeld zuhause bleiben?
Doch was ist, wenn Schülerinnen und Schüler ohne Bus gar nicht zum Unterricht kommen können? "Wenn ihr Bus nicht fährt und es keinen alternativen Schulweg gibt, können Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben" teilt das Schulamt Rhön-Grabfeld mit, das für alle Grund- und Mittelschulen im Landkreis zuständig ist. Eltern müssten ihre Kinder an der Schule entschuldigen und Schülerinnen und Schüler den versäumten Stoff eigenständig nachholen.
Für die Real- und Wirtschaftsschulen und die Gymnasien ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Weil es sich aber laut deren Sprecher Nicolas Rupp um einen bayernweiten Streik handelt, liege die Entscheidung beim Kultusministerium.
Wie dessen Sprecher Günther Schuster auf Nachfrage informiert, gilt hier eine ähnliche Regelung wie bei den Grundschulen: Sollten Schülerinnen und Schüler über keine Alternativmöglichkeit verfügen, in die Schule zu gelangen, sei eine entsprechende Entschuldigung durch Erziehungsberechtigte möglich. Diese müsste unverzüglich erfolgen.
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