Der Streit um das Wonnemar wird zur unendlichen Geschichte. Wann endlich bekommt die Stadt Marktheidenfeld ihr Bad zurück? Der Sieg vor dem Schiedsgericht im Juli hat noch keine Lösung gebracht, es wird weiter gestritten. Was ist der nächste Schritt? Diese Fragen hat die Redaktion Klaus Tappmeier gestellt, dem Rechtsanwalt der Stadt Marktheidenfeld, der schon seit Jahren die Stadt im Streit um das Wonnemar vertritt. Bei dem Gespräch dabei waren auch Bürgermeister Thomas Stamm und Kämmerin Christina Herrmann, die zugleich Geschäftsführerin der Bädergesellschaft Marktheidenfeld ist.
Christina Herrmann: Eine Prognose ist schwierig. Wir gehen davon aus, es braucht mindestens ein halbes Jahr, um alle Vorbereitungen zu treffen. Aber erst müssen wir Zugang haben.
Thomas Stamm: Es ist leicht, Wasser ins Bad einlaufen zu lassen. Aber wir wissen nicht, was ist mit der Technik? Funktioniert alles? Das muss ein Probebetrieb zeigen. Brauchen wir Ersatzteile, und wenn ja, wann kommen diese?
Herrmann: Dann muss Personal gefunden werden. Viele der ehemaligen Mitarbeiter haben neue Arbeitsverträge. Da gelten Kündigungsfristen.
Stamm: Wir müssen unterscheiden zwischen dem Außenbereich und der Therme mit Sauna. Da der Freibadbereich älter ist, ist das Risiko dort höher, dass etwas nicht funktioniert.
Klaus Tappmeier: Wir stehen in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. Eine Einigung ist aber nicht in Sicht, da die Vorstellungen zu weit auseinander liegen. Daher wird wohl das Bayerische Oberste Landesgericht in München entscheiden müssen, ob der Schiedsspruch vollstreckbar ist. Da läuft das Verfahren, aber leider mahlen die Mühlen langsam.
Tappmeier: Im privaten Schiedsgerichtverfahren wurde ja im Juli der Stadt Marktheidenfeld das Bad zugesprochen. Hauptgrund dafür war die illegale Wasserentnahme durch den Betreiber. Das Schiedsgericht hat gesagt, wenn ein Vertragspartner den anderen wissentlich schädigt, dann darf der Vertrag gekündigt werden. Mit unseriösen Vertragspartnern muss man nicht zusammenarbeiten.
Tappmeier: Offenbar nicht. Zwar wurde bereits im Erbbaurechtsvertrag vereinbart, dass ein privates Schiedsgericht Streitigkeiten verbindlich entscheidet. Doch die Geschäftsführung von Interspa will von der illegalen Wasserentnahme nichts gewusst haben. Sie hat den Schiedsspruch angefochten, weil ihr angeblich für diese Behauptung nicht ausreichendes rechtliches Gehör gewährt worden sei. Daher, so ist das in unserem Rechtssystem, muss das von einem ordentlichen Gericht geprüft werden. Mittlerweile hat es aber den Strafprozess vor dem Amtsgericht Gemünden gegeben. Dort hat der Geschäftsführer der Interspa GmbH zugegeben, dass er von der illegalen Wasserentnahme gewusst hat. Er wurde rechtskräftig verurteilt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts war also richtig. Das haben wir alles dem Insolvenzverwalter mit der Aufforderung zur Herausgabe des Bades zukommen lassen. Bislang hat der Insolvenzverwalter dies abgelehnt und beim Bayerischen Obersten Landesgericht nur Fristverlängerung beantragt.
Tappmeier: ... um Druck auf die Stadt auszuüben, einem Vergleich zuzustimmen. Der Insolvenzverwalter hat einen Vorschlag gemacht, der aber für die Stadt nicht akzeptabel ist. Die Stadt soll demnach mehrere Millionen bezahlen mit der Begründung, es müssten noch weitere Gläubiger befriedigt werden. Das Bad gehört aber nach unserer Auffassung nicht zur Insolvenzmasse. So hat es auch das Schiedsgericht gesehen. Das lässt sich an einem einfachen Beispiel erklären. Wenn Sie jemandem ihr Auto leihen und der wird insolvent, dann kann er nicht mit dem Verkauf des Autos seine Gläubiger auszahlen, sondern er muss es an den Eigentümer zurückgeben. Daran ändert auch das Insolvenzverfahren nichts. Nach dem gewonnenen Schiedsverfahren ist die Stadt Marktheidenfeld Eigentümer des Bades.
Tappmeier: Da liegen wir weit auseinander.
Tappmeier: Das Verfahren zur Vollstreckbarkeitserklärung des Schiedsspruchs läuft dort bereits seit dem 24. August dieses Jahres. Das Gericht hat dem Fristverlängerungsantrag des Insolvenzverwalters bis zum 20. Januar 2023 stattgegeben. Bis dahin muss der Insolvenzverwalter sich äußern, ob er das Verfahren aufnimmt. Da es nur um Rechtsfragen geht, rechne ich danach mit einer zeitnahen Entscheidung.
Tappmeier: Meines Erachtens ist die Rechtslage eindeutig. Der Geschäftsführer von Interspa hat ja vor Gericht das Wissen um die illegale Wasserentnahme eingestanden. Im Schiedsverfahren hatte er dies noch in Abrede gestellt. Daher bin ich überzeugt, dass wir im Recht sind und der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wird. Der Insolvenzverwalter muss dann das Bad herausgeben.
Stamm: Um für die Menschen hier eine Lösung zu finden, haben wir dem Insolvenzverwalter vorgeschlagen, das Bad so schnell wie möglich aufzumachen. Entweder unter der Regie der Stadt oder unter der Regie des Insolvenzverwalters. Die Rechtsfragen können dann in Ruhe geklärt werden.
Tappmeier: Aber auch darauf hat sich der Insolvenzverwalter bislang nicht eingelassen.