Es geht in die nächste Runde in der Frage, wie es weitergeht mit dem Wonnemar. Gibt es endlich eine Lösung? Das Bayerische Oberste Landesgericht tritt am Mittwoch, 20. September, in München zur zweiten Verhandlung zusammen, um darüber zu beraten. Die erste Verhandlung vor dem Landesgericht am 17. Juli dieses Jahres war vertagt worden. Die Richter hatten den Streitparteien auf den Weg gegeben, nach einer gütlichen Einigung zu suchen.
Beide Parteien sind zum Gerichtstermin geladen: auf der einen Seite die Stadt Marktheidenfeld als Antragstellerin, die die Übergabe des Freizeitbades in den Besitz der Stadt vollstreckt haben will; auf der anderen Seite der Antragsgegner mit Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, der als vorläufiger Insolvenzverwalter das Vermögen der interSPA GmbH & Co.KG. verwaltet.
Die Verhandlung im Juli hatte mit dem Appell der Vorsitzenden Richterin an die Parteien geendet, selbst nach einer Lösung in den festgefahrenen Gesprächen zu suchen. Dies sei geschehen, bestätigt Klaus Tappmeier, der die Stadt Marktheidenfeld in Sachen Wonnemar vertritt. Es habe Besprechungen mit der Insolvenzverwaltung gegeben, die aber erfolglos geblieben sind.
Keine Einigung für eine "kleine Lösung"
Verhandelt wurde eine sogenannte "kleine Lösung". Damit ist gemeint, dass die Stadt Marktheidenfeld offene Gläubiger-Rechnungen der insolventen interSPA GmbH Marktheidenfeld bezahlt und damit das Erlebnisbad übernimmt. Die Frage einer Entschädigung an interSPA wird bei der kleinen Lösung ausgeklammert. Diese kann dann in aller Ruhe geklärt werden, während die Stadt Marktheidenfeld das Bad schon wieder betreiben könnte. Die große Lösung sieht dagegen die Klärung aller Ansprüche vor.
Die Gespräche darüber seien gescheitert, obwohl, so Tappmeier, "eine Einigung zu Beginn der Verhandlungen möglich schien". Von Sedlitz seien damals nur wenige offene Gläubigerrechnungen genannt worden. Es seien dann aber weitere, nicht belegte Forderungen erhoben worden, die die Stadt nicht akzeptieren könne. Als Beispiel nennt Tappmeier angeblich offene Handwerker-Forderungen Rechnungen in Höhe von 343.000 Euro für Fliesen-Arbeiten und Rechtsanwaltskosten über 116.000 Euro, worüber es keine Rechnungen gibt. Ein Angebot der Stadt Marktheidenfeld für einen Vergleich sei unbeantwortet geblieben.
Daher ist nun wieder das Oberste Landesgericht gefordert. Die Ausgangslage ist bekannt. Die Stadt Marktheidenfeld hatte den Heimfall des Bades unter anderem mit nicht gezahlten Abwassergebühren begründet. Wie berichtet, wurde die Stadt betrogen und Wasser zum Befüllen des Bades am Wasserzähler vorbei ins Bad laufen lassen. Ein Schiedsgericht ist der Argumentation der Stadt gefolgt und hat ihr im Juli 2022 das Bad zugesprochen.
Jetzt ist die Frage, war das rechtmäßig? Hat das Schiedsgericht juristisch einwandfrei gehandelt, alle Zeugen gehört und ist der vor dem Amtsgericht Gemünden bestätigte Betrug auch ein hinreichender Grund für den Heimfall? Die Vorsitzende Richterin Andrea Schmidt hatte in der ersten Verhandlung des Obersten Landesgerichts Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs geäußert. Dieser sei "spartanisch ausgefallen und nicht eindeutig", meinte sie wörtlich.
Gilt der Schiedsspruch?
Was ist also der Schiedsspruch wert? Tappmeier sagt dazu, es hätte vom Schiedsgericht wohl ausführlicher begründet werden können, dass der Geschäftsführer der interSPA GmbH die illegale Wasserentnahme selbst angeordnet hat. Allerdings hat sich dieser Vorwurf, wenn er denn zum Zeitpunkt des Schiedsgerichtsspruchs im Juli 2022 ungenügend belegt war, mittlerweile als richtig erwiesen: Im Oktober 2022 hatte der Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Gemünden gestanden, dies angeordnet zu haben.
Das Problem: Zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs war das Geständnis dem Schiedsgericht nicht bekannt. Daher kommt es für den juristischen Laien zum schwer verständlichen Umstand, dass das Geständnis womöglich keine Rolle bei der Frage der Gültigkeit des Schiedsspruchs spielen darf, weil es zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht vorlag. Für Tappmeier ist das wie bei einem Kriminalfall, bei dem die Polizei den Täter kennt, ihn aber aufgrund von unverwertbaren Beweisen nicht festnehmen kann. Sollte aber der Senat des Obersten Landesgerichts aufgrund von Mängeln in der Beweisführung das Verfahren an das Schiedsgericht zurückweisen, stünde für Tappmeier der Ausgang zugunsten der Stadt Marktheidenfeld bei einer Wiederaufnahme aufgrund des Geständnisses fest.
Das Oberste Landesgericht scheint jedenfalls gut vorbereitet zu sein. Auf Anfrage teilte Pressesprecherin Beate von Geldern-Crispendorf mit, dass sich der Senat über den Stand der Vergleichsbemühungen informiert habe. Dabei sei es auch unter anderem um Fragen hinsichtlich der Übertragung des Erbbaurechts, Umsatzsteuer, Ansprüche der Stadt Marktheidenfeld und Architektenrechte gegangen.
Ob es eine Lösung in dieser Verhandlung geben wird? Tappmeier will nicht spekulieren und zitiert den in solchen Fällen gern genannten Satz: "Vor Gericht und auf hoher See ..." Viele Fragen sind offen. Noch immer hat Sedlitz das Insolvenzverfahren der InterSPA GmbH Marktheidenfeld nicht eröffnet. Er ist der vorläufige Insolvenzverwalter. Tappmeier wirft Sedlitz die Verschleppung der Insolvenzeröffnung vor. Möglicherweise hänge dies mit drohenden Rückzahlungen von Corona-Beihilfen zusammen, vermutet er.
Auch Insolvenzverwalter Sedlitz wurde von der Redaktion um eine Stellungnahme gebeten. Er hat aber nicht geantwortet.