
Es ist ein knappes Jahr her, da informierte Bürgermeister Thomas Stamm den Stadtrat über den Sieg der Stadt Marktheidenfeld über den Wonnemar-Betreiber interSPA im Schiedsgerichtsverfahren und bezeichnete dies als "die beste Nachricht seiner Amtszeit". Die Stadt erhält ihr Bad zurück, hieß es damals. Heute, rückblickend betrachtet, ist die Stadt nicht viel weiter in ihrem Bestreben, das Bad wieder in Eigenregie zu führen. Die Hoffnungen liegen jetzt in einer Verhandlung des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Diese mündliche Verhandlung findet am Montag, 17. Juli, in München statt. Beide Streitparteien sind dazu geladen. Zum einen die Stadt Marktheidenfeld als Antragstellerin, die die Übergabe des Freizeitbades in den Besitz der Stadt vollstreckt haben will. Zum anderen der Antragsgegner mit Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, der als vorläufiger Insolvenzverwalter das Vermögen der interSPA GmbH & Co.KG. verwaltet.
Worum geht es?
Die Stadt Marktheidenfeld fordert die Herausgabe des Bades, so wie dies im Schiedsverfahren entschieden worden ist. Das Hauptargument für den Sieg der Stadt war damals: Der Wonnemar-Betreiber hatte über viele Jahre illegal Wasser entnommen, um das Bad zu befüllen und um die täglichen Wasserverluste auszugleichen. Dazu wurde das Wasser von der Heubrunnenquelle mit einem Schlauch an der Wasseruhr vorbei in die Freibäder geleitet. "InterSPA hat die Stadt vorsätzlich um Abwassergebühren betrogen", sagt Klaus Tappmeier, der die Stadt Marktheidenfeld in den Rechtsfragen in Sachen Wonnemar vertritt. "Dies ist für die Stadt Marktheidenfeld ein Heimfallgrund."

Der Betreiber reagierte auf den Schiedsspruch mit der Insolvenz der Wonnemar-Besitzgesellschaft Marktheidenfeld und legte Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch ein. Die Begründung: Nach Meinung von interSPA seien nachträglich benannte Zeugen nicht gehört worden. Diese Zeugen hätten darlegen können, dass die Geschäftsleitung von interSPA nichts von der Manipulation des Wasserzählers gewusst habe.
Mittlerweile sind wir weiter: In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden im Oktober 2022 hat der Geschäftsführer von interSPA sein Wissen über die illegale Wasserentnahme eingestanden. "Er hat die Anweisung erteilt, diese Vorgehensweise weiter aufrecht zu erhalten", so Tappmeier. Dafür wurde er rechtskräftig wegen Abgabenhinterziehung zur Zahlung von 9000 Euro verurteilt.
Welche Szenarien sind möglich?
Was ist jetzt von der Verhandlung in München zu erwarten? Tappmeier erklärt, es geht um die Frage, ob die Stadt Marktheidenfeld den Schiedsspruch vollstrecken kann, also das Bad zurückerhält. Dabei sei auch ein Vergleich möglich, denn ein Gericht sei immer angehalten, auf eine vergleichsweise Erledigung des Verfahrens hinzuwirken.
Allerdings ist das Oberste Landesgericht nach den Worten von Tappmeier "nur ein Aufseher". Es muss entscheiden, ob das Schiedsgericht in seinem Schiedsspruch die im deutschen Recht garantieren Rechtsgrundsätze eingehalten hat. Hierzu gehört vor allem die Gewährung rechtlichen Gehörs. Das Geständnis des Geschäftsführers zur Manipulation der Wasseruhren konnte das Schiedsgericht nicht berücksichtigen, da dies erst nach dem Schiedsspruch in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht im Oktober erfolgt ist.
Daher, so Tappmeier, ist die entscheidende Frage: Kommt das Gericht zur Auffassung, das Schiedsgericht hat das rechtliche Gehör ausreichend gewährt, wird der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt. Gelangt das Schiedsgericht zu der Meinung, die nachträglich benannten Zeugen hätten befragt werden müssen, hebt das Gericht den Schiedsspruch auf und verweist die Sache an das Schiedsgericht zurück. Bei einer Zurückverweisung wird das Schiedsgericht dann das Geständnis des Geschäftsführers rechtlich würdigen.
Revision beim Bundesgerichtshof möglich
Dass es schon an dem Verhandlungstag am 17. Juli zu einem Urteil kommt, hält Tappmeier für möglich, aber für eher unwahrscheinlich. Allerdings könnte ein möglicher Sieg der Stadt auch nur eine Etappe sein, denn gegen Entscheidungen des Gerichts kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden, so Tappmeier, "wenn das Gericht sie zulässt oder die Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung haben". Mit der Frist von einem Monat haben beide Parteien Zeit, dies zu entscheiden.
Zudem gibt es weitere Fragen: Was ist mit den Abwassergebühren in Höhe von circa 80.000 Euro, die der Stadt Marktheidenfeld durch die Wasseruhrmanipulation entgangen sind. Laut Tappmeier werden diese finanziellen Forderungen der Stadt vom Bayerischen Obersten Landesgericht jedoch nicht behandelt werden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, werden die Forderungen angemeldet.
Diese "Insolvenz-Nummer" wird der Stadt M`feld noch einiges kosten. Die Gerichtsmühlen mahlen langsam und bei der unklaren Sachlage bzw. dem Gemenge an Pflichten & Rechten und Eigentumsverhältnissen, Nutzung; verlorene "zu erwartete Profite innerhalb des Pachtvertrages" etc. wird es bestenfalls ca. 2030 sein, bis die Stadt als Eigner endscheiden kann: Abriss oder Sanierung; Neubau oder gar kein Bad.
…..und das wegen 600k Einsparungim Jahr, d.h 50.000€ pro Monat war der damaligen „Führung“ zu schade ( bzw. fehlte der politische Weitblick) für Schul-bzw. Vereinssport und Familien aus Stadt und Land
BRAVO