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Aschaffenburg/Schweinfurt
Die Akte des Messerangreifers von Aschaffenburg: Randale, Körperverletzung, Psychiatrie
Vor 26 Monaten stellte der Messerangreifer von Aschaffenburg einen Asylantrag in Deutschland. Wie der 28-jährige Afghane seitdem die Polizei beschäftigte.
Der mutmaßliche Messerangreifer nach seiner Vorführung bei einem Haftrichter.
Foto: Daniel Vogl, dpa | Der mutmaßliche Messerangreifer nach seiner Vorführung bei einem Haftrichter.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 13.02.2025 02:43 Uhr

Ende 2022 stellte der Messerangreifer von Aschaffenburg einen Asylantrag in Deutschland. Am 22. Januar 2025 tötete er zwei Menschen mit einem Messer, verletzte drei weitere teils schwer.

In der Zwischenzeit trat der 28-Jährige aus Afghanistan wiederholt polizeilich in Erscheinung, wurde mehrmals in psychiatrischen Einrichtungen behandelt.

Mit Auskünften der Staatsanwaltschaften Aschaffenburg und Schweinfurt, der Amtsanwaltschaft Frankfurt sowie dem Bezirk Unterfranken rekonstruiert die Redaktion die vergangenen 26 Monate:

  • November 2022: Der heute 28-jährige Afghane kommt nach Deutschland, wenig später stellt er einen Asylantrag.
  • 8. Dezember 2022: Wegen einer versuchten Körperverletzung im Ankerzentrum Geldersheim (Lkr. Schweinfurt) wird erstmals gegen den Mann ermittelt. Das Verfahren wird wegen widersprüchlicher Aussagen eingestellt.
  • 4. März 2023: Der Afghane verletzt im Ankerzentrum einen anderen Bewohner. Es wird eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro verhängt.
  • 18. März 2023: Der Mann soll einen anderen Bewohner des Ankerzentrums beleidigt haben. Das Verfahren wird eingestellt, weil der Betroffene keinen Strafantrag stellte.
  • 11. April 2023: Wieder kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung im Ankerzentrum. Eine "rechtfertigende Notwehrhandlung" konnte jedoch nicht ausgeschlossen werden, weshalb das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird.
  • 7. Juni 2023: Erneut soll er einen anderen Bewohner im Ankerzentrum verletzt haben. Auch dieses Verfahren wird wegen widersprüchlicher Angaben eingestellt.
  • 19. Juni 2023: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ordnet nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens eine Abschiebung des Mannes nach Bulgarien an.
  • 23. August 2023: Der Mann stiehlt in Frankfurt einem Passanten ein Handyladekabel aus der Hosentasche, wird aber wenig später von der Polizei gestellt. Das Ermittlungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
  • 10. September 2023: Der Afghane wird in Frankfurt kontrolliert und kann weder eine Aufenthaltserlaubnis noch einen Pass vorweisen. Ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wird eingestellt, weil das Rückführungsverfahren bereits begonnen hatte.
  • 18. Januar 2024: Der Mann soll das Zutrittserfassungssystem am Eingang des Ankerzentrums beschädigt haben. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhob im Mai Anklage, zu einer Hauptverhandlung kam es jedoch noch nicht.
  • 18. bis 22. Januar 2024: Der Mann wird in der Psychiatrie in Werneck (Lkr. Schweinfurt) behandelt. Eine Eigen- oder Fremdgefährdung sei nicht erkennbar gewesen.
  • 12. Februar 2024: Der Mann fährt ohne gültigen Fahrschein in einem Zug. Für versuchten Betrug bekommt er eine Geldstrafe über 15 Tagessätze à 10 Euro.
  • 12. Mai 2024: Der Afghane betritt die Dienststelle der Bundespolizei in Aschaffenburg und bittet zunächst um Hilfe, schlägt dann aber "mit der flachen Hand gegen eine Beamtin". In einem Handgemenge soll er auch den Waffenholster eines Beamten teilweise geöffnet haben. Er soll bei der Tat unter Cannabis-Einfluss gestanden haben.
  • 13. Mai 2024: Die Polizei bringt den Mann in die Psychiatrische Klinik Aschaffenburg. Da keine Eigen- oder Fremdgefährdung erkannt wurde, wurde er am selben Tag entlassen.
  • 6. Juni 2024: Der Tatverdächtige soll sich am Hauptbahnhof Aschaffenburg vor Polizisten vollständig entkleidet und einen Streugutbehälter beschädigt haben.
  • 2. August 2024: In Alzenau (Lkr. Aschaffenburg), wo der Beschuldigte inzwischen untergebracht ist, randaliert er und beschädigt ein Auto. Als die Polizei eintrifft, schlägt er seinen Kopf mehrfach gegen den Boden. Die Polizei lässt ihn ins Klinikum Aschaffenburg bringen, auf der Fahrt tritt er nach einem Sanitäter und einem Polizisten.
  • 3. August 2024: Erneut bringt die Polizei den Mann in die Psychiatrische Klinik Aschaffenburg. Erneut kann er die Klinik am selben Tag verlassen.
  • 2. Dezember 2024: Weil er die beiden verhängten Geldstrafen nicht bezahlt, lädt ihn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen ab dem 23. Dezember. Der Mann tritt die Strafe jedoch nicht an.
  • 4. Dezember 2024: Der Afghane kündigt den Ausländerbehörden an, "Deutschland schnellstmöglich freiwillig verlassen" zu wollen.
  • 22. Januar 2025: Der 28-Jährige tötet in Aschaffenburg einen Jungen und einen 41-jährigen Mann.

Darüber hinaus meldete sich am Freitag eine Zeugin, die schilderte, dass der 28-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Lkr. Aschaffenburg) eine Bewohnerin mit einem Messer verletzt habe. Hier nimmt die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Ermittlungen auf.

 
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  • Eugen Endres
    Alles was hier schiefgelaufen ist, liegt in der Verantwortung des Bundeslandes Bayern. Parallelen zum Barbarosaplatzatentäter sind deutlich. Lehren daraus Null! Als man 2018 das Polizeiaufgabengesetz geändert hat, hat man das den Leuten als Bevölkerungsschutz verkauft. In das damals eingeführte Vorbeugegewahrsam hat man dann Klimaaktivisten genommen, die die Bevölkerung durch den Einsatz von Superkleber gefährdet haben. Gewalttäter wie hier lässt man laufen und schiebt die Schuld anderen zu. Söder stellt sich mit betroffenem Gesicht vor die Presse und sagt" Es reicht, es reicht jetzt". Ja, Herr Söder es reicht! Von der an die Wand gefahrene bayerischen Wirtschaft möchte ich hier nicht anfangen.
    Söder, Hermann Rücktritt jetzt! Gerald Endres
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  • Martin Deeg
    Danke! Genau so ist es!

    Ich habe mich schon 2021 gefragt, wieso die Staatsanwaltschaft mit ihren Schutzbehauptungen durchkam, obwohl es Tote gab - auch gegen den Somalier hätte zwingend eine Unterbringung beantragt und durchgeführt werden müssen, spätestens als er in seiner Unterkunft Leute mit dem Messer attackiert hat und sein Verhalten in der Öffentlichkeit auf eine Psychose hinwies.
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  • Peter Koch
    Der Somalier soll sich sogar zwei mal freiwillig im Würzburger Zentrum für Seelische Gesundheit behandeln haben lassen. Angeblich erkannten die Ärzte, auch bei der zwangsweisen dritten Einweisung keine Gefahr. Dazu brauchten sie ganze zwei Tage.
    Anscheinend erkannte der Täter, in lichten Momenten, dass er Hilfe brauchte. Das hat ihm und seinen Opfern aber nichts genützt.

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/messerattacke-in-wuerzburg-taeter-war-bereits-fuenf-mal-in-der-psychiatrie-art-10625123
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  • Michael Appel
    Ein total versagen der zuständigen Behörde, setzen Sechs. Aber nicht nur in diesen Fall aber wieso sollen diese besser sein wie unser noch Regierung.
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