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Marktheidenfeld
Stadt gewinnt vor Gericht: Leitungen im Wonnemar Marktheidenfeld müssen regelmäßig gespült werden
Die Stadt Marktheidenfeld befürchtet Keimbildung in den Leitungen, wenn Spülungen ausbleiben. Vor dem Landgericht Würzburg wurde ihr Recht gegeben.
Die Becken im Wonnemar sind leer, in den Leitungen ist aber Wasser. Damit sich darin keine Keime bilden, sind regelmäßige Spülungen erforderlich. Dazu wurde der Betreiber nun vor Gericht verpflichtet.
Foto: Katrin Amling | Die Becken im Wonnemar sind leer, in den Leitungen ist aber Wasser. Damit sich darin keine Keime bilden, sind regelmäßige Spülungen erforderlich. Dazu wurde der Betreiber nun vor Gericht verpflichtet.
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:31 Uhr

Schon wieder hat die Stadt Marktheidenfeld in Sachen Wonnemar vor Gericht gewonnen - diesmal gegen den Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz, der seit der Insolvenz der Interspa Besitzgesellschaft die Geschäfte führt. In der Güteverhandlung ging es allerdings nicht um die große Frage, ob die Stadt ihr Erlebnisbad zurückerhält, sondern um die Verpflichtung des Betreibers, das Leitungssystem des Bades regelmäßig zu spülen, um eine Keimbildung zu vermeiden. Am Ende der dreistündigen Gerichtsverhandlung bestätigte die leitende Richterin die Position der Stadt.

Zur Güteverhandlung am Donnerstag im Landgericht Würzburg war die Stadt als Kläger, vertreten durch Bürgermeister Thomas Stamm und Kämmerin Christina Herrmann, zusammen mit Rechtsanwalt Klaus Tappmeier erschienen. Mit dabei war auch Markus Zinßer vom Ingenieurbüro Zinßer aus Marktheidenfeld als Experte für Haustechnik. Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz als Beklagter ließ sich von Rechtsanwalt Heiko Schindera vertreten.

Gestritten wurde um die Frage, ob das Leitungssystem des Bades regelmäßig gespült werden muss. Dies hatte die Interspa GmbH während der Schließung ordnungsgemäß gemacht. Alle drei Tage, so ist die Vorschrift, wurde gespült. Doch seit dem 7. November des vergangenen Jahres wurde dies eingestellt. Daher hat die Stadt Marktheidenfeld nun den Klageweg bestritten, um den Insolvenzverwalter zu zwingen, die Spülungen wieder aufzunehmen.

Legionellen und Pseudomonaden

Was passieren kann, wenn das unterbleibt, machte der in den Zeugenstand gerufene Markus Zinßer deutlich. Es können sich Keime bilden oder es entwickeln sich Bakterien wie Legionellen oder Pseudomonaden. Dann müsse das ganze Leitungssystem über mehrere Tage gechlort werden. Dies wiederum könne die Armaturen und Leitungen angreifen. Im schlimmsten Fall geht alles kaputt. Dann müssen unter Putz Leitungen ausgetauscht werden und Fliesen aufgehauen werden.

Wie muss man sich eine Spülung vorstellen? Zinßer antwortete, dass ein Mitarbeiter alle Hähne aufdreht und alle Duschen betätigt. Ein paar Minuten sollte das Wasser schon laufen, damit ein Austausch in den Leitungen erfolgt. Er rät auch Hausbesitzern, dies zu machen, wenn man beispielsweise aufgrund eines Urlaubs das Leitungssystem länger nicht benutzt hat. Die Richtlinien in der Fachliteratur seien eindeutig. Alle 72 Stunden muss eine Spülung erfolgen.  

Auf die Frage, warum dies seit Anfang November beim Wonnemar Marktheidenfeld unterlassen worden ist, hatte Rechtanwalt Schindera nicht wirklich eine Antwort. "Man macht ja nur das, was nötig ist", sagte er und bei Wiedereröffnung des Bades würde das "große Programm" erfolgen. Das Gesundheitsamt hätte dann die Pflicht, den ordnungsgemäßen Zustand des Wassers festzustellen.

"Wir können der Öffentlichkeit keine Zugeständnisse mehr vermitteln."
Bürgermeister Thomas Stamm

Damit konnte er aber die leitende Richterin nicht überzeugen. Dennoch suchte sie nach einem Kompromiss, denn eine Güteverhandlung ist ein Instrument des Zivilrechts, das oft mit einem Vergleich endet, wenn die Parteien dem zustimmen. Sie schlug vor, dass sich Stadt und Betreiber die Wassergebühren teilen. Diese berechnete sie bei einem Wasserverbrauch pro Spülgang von 30 Kubikmetern mit zirka 1500 Euro im Monat.

Vergleich von der Stadt abgelehnt

Nach kurzer Beratung entschieden aber die Vertreter der Stadt Marktheidenfeld, sich darauf nicht einzulassen. "Es geht hier nicht um 800 Euro", sagte Bürgermeister Stamm. "Doch wir können der Öffentlichkeit keine Zugeständnisse mehr vermitteln." Zu vieles sei passiert. Er erinnerte an den Sieg der Stadt vor dem Schiedsgericht und das Geständnis des Geschäftsführers auf illegale Entnahme von Wasser vorbei an der Wasseruhr. Er habe gelernt, mit Interspa keine Vereinbarungen mehr zu schließen. Schindera hingegen sagte, dass er dem Vergleich zugestimmt hätte. 

Daher musste die Richterin, die sich mit zwei Kollegen beriet, ein Urteil sprechen und sie entschied zu Gunsten der Stadt Marktheidenfeld. Die Betriebsgesellschaft Interspa ist verpflichtet, auf ihre Kosten die Spülungen alle drei Tage durchzuführen. Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg möglich. Stamm und Herrmann mit Rechtsanwalt Tappmeier nahmen das Urteil zufrieden auf.

Tappmeier hatte im Lauf der Verhandlung der Gegenseite mehrmals vorgeworfen, dass es ihr nur darum ging, durch Blockade Druck auf die Stadt auszuüben. "Sie nehmen das Bad als Geisel", sagte er. "Wenn Sie nicht spülen wollen, dann geben Sie das Bad heraus", meinte er. Die Stadt will jetzt in einer der nächsten Begehungen die Wasserqualität prüfen, um auszuschließen, dass die befürchtete Keimbildung aufgrund der fehlenden Spülungen bereits eingetreten ist. 

 
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  • Barbara
    Das ist ein erbärmliches Desaster, hier interessiert niemanden, ob Schulen Schwimmunterricht benötigen, Menschen die sich aus gesundheitlichen Gründern besser im Wasser bewegen können….. ein erbärmlicher Machtkampf
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  • klaus.1960k@t-online.de
    Zitat des Insolvenzverwalters: "Man macht ja nur das, was nötig ist". Aber Geld verdienen tun Sie ganz gut, Herr Insolvenzverwalter.
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  • Naja
    Die Bevölkerung wartet sehnsüchtig nach einer Lösung.
    Was alles hier auf der Strecke bleibt ist nicht mehr zu kompensieren. Seid Jahren keine Schwimmkurse mehr für die jüngsten. Hier muss endlich eine Gesamtlösung her, unter welchen Bedingungen das Bad weitergeführt werden könnte. Noch länger ist diese Situation der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, unter welchen Bedingungen das Bad weitergeführt werden kann. Das muss jetzt kommuniziert werden. Der Weg wurde so gewählt. Diese Hängepartie ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vermittelbar. Eine Entscheidung muss her.
    Mich wundert eigentlich, dass nicht mit mehr Widerstand hier aufgebaut wird. Marktheidenfelder wehrt euch, es sind unsere Steuergelder.
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