Die Lage um das Erlebnisbad Wonnemar ist und bleibt verfahren. "Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht", sagt Bürgermeister Thomas Stamm in einem Pressegespräch am Donnerstag zum aktuellen Stand in Sachen Wonnemar. Oft werde er von Bürgern angesprochen: "Macht das Bad wieder auf." Er könne aber nur auf die unklare Rechtslage verweisen. Die Stadt würde gerne, aber erst müssen die Besitzverhältnisse geklärt werden.
Entscheidung liegt beim OLG
Derzeit liegt die Entscheidung über den Heimfall des Bades an die Stadt Marktheidenfeld beim Oberlandesgericht in München. Dort hat die Stadt nach dem gewonnenen Schiedsgerichtsverfahren im Juli den Antrag auf Rückgabe gestellt. Das Gericht hat daraufhin Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz aus Stuttgart aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, warum er dem nicht nachkommt. Sedlitz hatte für seine Begründung um eine Fristverlängerung gebeten, diese wurde ihm bis zum 20. Januar gewährt.
Die Stellungnahme ist mittlerweile eingereicht. Auf Anfrage der Redaktion gibt sich Sedlitz kämpferisch. "Wir glauben, dass das Schiedsurteil grundlegend falsch ist und eben nicht vollzogen werden darf", sagt er. Enttäuscht sei er von der Stadt Marktheidenfeld, weil ein von ihm ausgearbeiteter Vergleichsvorschlag zur Lösung des gesamten Komplexes (Heimfall, Rückgabe Immobilie, Inventar) Anfang Dezember mit einem Einzeiler zurückgewiesen worden ist. "Ein Gegenvorschlag wurde nicht gemacht, das verstehe ich nicht", so Sedlitz.
Der Vergleichsvorschlag sei für die Stadt nicht akzeptabel gewesen, sagt Bürgermeister Stamm. Daher sei dieser in Absprache mit dem Stadtrat zurückgewiesen worden. Die Stadt hätte mehrere Millionen bezahlen sollen. Für Stamm ist die Rechtslage eindeutig. Die Stadt hat im Schiedsgerichtsverfahren aufgrund der illegalen Wasserentnahme des Betreibers gesiegt. Jetzt heiße es von der Gegenseite, ihre Argumente seien dazu nicht ausreichend gehört.
"Aber warum streiten wir darüber noch?", meint Stamm, denn im Oktober hat der führende Mitarbeiter vor dem Amtsgericht Gemünden sein Wissen über die illegale Wasserentnahme eingestanden. Er wurde rechtskräftig verurteilt. Für Stamm ist diese ganze Diskussion ein Versuch der Gegenseite, auf Zeit zu spielen, um in einem Vergleich möglichst viel herauszuholen.
Geht das Ping-Pong-Spiel weiter?
Auch die Stadt wurde vom Oberlandesgericht um eine weitere Stellungnahme gebeten. Dazu wurde ihr bis 9. Februar Zeit gegeben. "Unser Anwalt arbeitet an einer Erklärung", sagt Stamm. Und dann? Geht das Ping-Pong-Spiel so weiter? Stamm zuckt die Schulter. Er wisse nicht, wann das Oberlandesgericht zu einem Urteil kommt. Möglicherweise werden weitere Stellungnahmen angefordert. Er hofft aber auf eine schnelle Entscheidung.
Wenn das Oberlandesgericht die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt, könnte dies wiederum auch nur ein Etappenziel sein. Denn Insolvenzverwalter Sedlitz hat schon jetzt angekündigt, dass selbst ein Sieg der Stadt beim Oberlandesgericht aus seiner Sicht nicht ohne weiteres zur Herausgabe des Bades führen wird. "Ich möchte betonen: Dann gebe es noch viele weitere klärungsbedürftige Punkte wie beispielsweise das Inventar", sagt er.
Inventar ist Eigentum der Betriebsgesellschaft
Dazu muss man wissen, insolvent ist die Besitzgesellschaft der Interspa GmbH Marktheidenfeld gegangen. Das Inventar ist aber im Eigentum der Betriebsgesellschaft. Daher müsse es Einigungen mit Dritten geben, so Sedlitz. Das räumt auch Bürgermeister Stamm ein, sieht aber darin nicht das große Problem. "Geht es um die Liegestühle?", fragt er. Es müsse dann eine Bestandsaufnahme gemacht werden, was zum Inventar gehört. Das müsste sich schnell lösen lassen, meint er.
Besorgniserregender ist hingegen die Aussicht, dass gegen ein Urteil beim Oberlandesgericht Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist.
Liebe Marktheidenfelder : innen, wir können uns Sport und Kultur nicht von der Politik wegnehmen lassen.