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Würzburg/Thüngen
Querdenker-Plakate auf der Werntalbahn: Frühere Anwältin sagt, Angeklagter war in Tat eingeweiht
Beteiligt an dem Anschlag soll der 39-jährige Hauptangeklagte allerdings nicht gewesen sein und sich von der Aktion distanziert haben. Allerdings sprechen mehrere Indizien gegen ihn.
In ein solches Plakat ist ein ICE auf der Strecke der Werntalbahn bei Thüngen gefahren.
Foto: Ronny Sauer | In ein solches Plakat ist ein ICE auf der Strecke der Werntalbahn bei Thüngen gefahren.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 14.05.2024 02:46 Uhr

Am Dreikönigstag 2021 war ein ICE bei Thüngen in ein mutmaßlich von Querdenkern auf den Gleisen der Werntalbahn aufgestelltes Plakat gerauscht. Im Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil hat am Landgericht nun die frühere Anwältin des erstinstanzlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilten 39-jährigen Hauptangeklagten aus Bad Bocklet ausgesagt und ein aus Sicht ihres Mandanten entlastendes Telefonat geschildert.

Mit seiner früheren Anwältin aus Fürth hatte der Hauptangeklagte zwei Tage nach einer Hausdurchsuchung telefoniert. Für die 53-Jährige stand damals fest: "Der war's nicht." Der heute 39-Jährige habe noch deutlich unter dem Eindruck der Durchsuchung gestanden: "Er war sehr beeindruckt, erschüttert von der Situation." Eine Beteiligung an der Tat vor Ort habe er bestritten. Die Planung soll ihm jedoch bekannt gewesen sein, auch die Agierenden soll er benannt haben. Ob Namen fielen, wusste sie nicht mehr sicher. Er soll sich von der Aktion und auch von den Beteiligten deutlich distanziert haben.

Ein Telefonmitschnitt existiert offenbar nicht mehr, ein anderer schon

Ein im Zuge der Telefonüberwachung angefertigter Mitschnitt mit der Anwältin existiert wohl nicht mehr. "Es muss so sein, wir dürfen als Polizei darauf nicht mehr zugreifen", begründete dies der Hauptermittler der eigens eingerichteten Soko "Werntal". Es soll aber einen Kollegen geben, der in das Gespräch "hineingehört" habe. Er soll in der kommenden Woche als Zeuge angehört werden. Der Mitschnitt des ersten Teils des Telefonats mit einem weiteren Mitstreiter der Anwälte für Aufklärung, der insbesondere den 39-Jährigen schwer belastet, wurde im Gericht nochmals in Auszügen verlesen. Darin ist die Rede von den fünf Plakaten. Der Angeklagte beschreibt diese zudem näher: Man habe dagegen getreten "und dann ist das Ding schon zusammengefallen, da sollte niemand beschädigt werden".

Am 10. Februar 2021 fanden zeitgleiche Hausdurchsuchungen bei den beiden Angeklagten und einem Dritten statt. Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich auf das Auto der Familie, das am Tatort in Stetten gesehen wurde, sowie auf zwei Fotos, die das LKA Niedersachsen aufgespürt hatte.

Die Mitangeklagte erlitt bei Hausdurchsuchung einen Mittelfußbruch

Die 62-jährige Bad Kissingerin erlitt bei ihrer Hausdurchsuchung einen Bruch des Mittelfußes. Das Unterstützungskommando (USK) habe zunächst geklingelt, dann "Polizei, Polizei" gerufen. Nach einigen Sekunden habe die Frau kurz geöffnet, die Tür aber wieder zugedrückt. Daraufhin sei die Tür aus den Angeln gehoben worden. Diese verletzte die Frau. Sie leide bis heute darunter, erklärte sie und  lasse noch immer jeden Abend die Türe offen.

Für den Verteidiger des Hauptangeklagten war das harte Vorgehen unverhältnismäßig. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung habe die Frau als Zeugin, nicht als Mittäterin gegolten. Für die Staatsanwältin war dies dagegen gerechtfertigt. Es sei darum gegangen, Beweismittel zu sichern. Sie verwies auf den gerichtlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss.

 
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  • Georg Ries
    Hat die Anwältin keine Schweigepflicht? Hat die STA da nicht überzogen? 🤪
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  • Georg Ries
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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