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Thüngen/Gemünden
Anschlag auf Werntalbahn in Main-Spessart: Hauptangeklagter muss ins Gefängnis
Die Verteidigerin forderte Freispruch, das Amtsgericht Gemünden sah die Schuld des 38-Jährigen aus der Querdenker-Szene als erwiesen an. Wie das Urteil begründet wurde.
Am 6. Januar 2021 raste ein ICE auf der Strecke der Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart in eines von fünf aufgespannten Plakaten.
Foto: Ronny Sauer (Archivbild) | Am 6. Januar 2021 raste ein ICE auf der Strecke der Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart in eines von fünf aufgespannten Plakaten.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Das Urteil im Prozess um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn (Lkr. Main-Spessart), in die ein ICE raste, ist gefallen: Der 38-jährige Hauptangeklagte muss wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges für ein Jahr und neun Monate in Haft. Die mitangeklagte 61-Jährige wurde an diesem Freitag zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Schöffengericht in Gemünden hatte keinen Zweifel, dass die beiden im Januar 2021 am Aufspannen der insgesamt fünf Plakate beteiligt waren. Richter Sven Krischker sah aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es die Angeklagten auf einen ICE abgesehen hatten und Personen, etwa durch die Vollbremsung, schädigen wollten. Denn die Werntalbahn wird fast ausschließlich von Güterzügen befahren. Tatsächlich wurde bei der Kollision am Dreikönigstag 2021 niemand verletzt und es entstand kein Sachschaden am ICE. Durch Zugausfälle und Verspätungen entstand der Deutschen Bahn aber ein Schaden von 37.000 Euro.

Die beiden Angeklagten, die in der Bad Kissinger Querdenkerszene aktiv waren, hatten den gesamten Prozess über geschwiegen. Vor allem das abgehörte Telefongespräch des Hauptangeklagten mit einem Vertreter der "Anwälte für Aufklärung", der aber selbst kein Rechtsanwalt war, sah das Gericht als Beweis für eine Beteiligung der Angeklagten. Aus Sicht der Verteidigerin des 38-Jährigen, die vergeblich den Antrag gestellt hatte, das Telefonat nicht als Beweismittel zu verwerten, konnte das geäußerte "wir" auch bedeuten, dass ihr Mandant mit den tatsächlichen Tätern sympathisiere. Das sei nicht strafbar. 

Am Tattag Fahrzeug und Vorgänge auf den Gleisen beobachtet

Am dritten und letzten Verhandlungstag war noch eine 74-jährige Zeugin aus Stetten gehört worden. Sie hatte am Tattag am Friedhof ein Auto aus Bad Kissingen und Vorgänge auf den Gleisen beobachtet. Das Fahrzeug war aufgrund ihrer Angaben bei der Polizei als Wagen der Ehefrau des Angeklagten identifiziert worden. Dessen Verteidigerin sah dies nicht als Beweis, da die Zeugin keine Personen erkannt habe. Das Auto sei öfter verliehen worden. Lackspuren, die mit der Farbe auf den selbst gebastelten Plakaten übereinstimmten, würden wohl Veranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen stammen.

Die belastenden Chatnachrichten, die der Angeklagte kurz vor und nach dem Tatzeitpunkt an seine Mutter, einen Bekannten und seine Frau geschickt hat, deuteten lediglich an, dass ihr Mandant an einer Aktion teilgenommen habe, die mediale Aufmerksamkeit erzeugen sollte. Der Staatsanwalt hatte die Chat-Inhalte zuvor noch einmal verlesen lassen.

Seiner Mutter hatte der 38-Jährige  geschrieben, dass sie am Abend Nachrichten schauen solle. Da werde über eine Aktion berichtet, an der er beteiligt sei. Und seiner Frau hatte er kurz nach 17 Uhr geschrieben: "Erfolg, bin in Sicherheit, liebe dich." Wenige Minuten später stieß der ICE mit einem der Plakate zusammen.

Für den Staatsanwalt war die Indizienlage eindeutig. Die Verteidigerin des Hauptangeklagten forderte Freispruch. Sie verwies darauf, dass der 38-Jährige vier Kinder und einen festen Arbeitsplatz habe. Der Verteidiger der Mitangeklagten, die sich mittlerweile aus der Querdenkerszene gelöst habe, sagte nur, dass es keine Beweise gebe, dass seine Mandantin an der Tat beteiligt war. Richter Krischker hingegen sah es als ausreichend an, dass der 38-Jährige die 61-Jährige in dem abgehörten Gespräch als Mittäterin benannte. 

Strafe nicht auf Bewährung

Zulasten der beiden Angeklagten wurde ihre Vorstrafen gewertet. Der Hauptangeklagte war im Januar 2021 noch unter Bewährung gestanden. Deshalb sehe er keine Möglichkeit, die Strafe erneut auf Bewährung auszusetzen, sagte Krischker. Die Mitangeklagte muss als Auflage zudem 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • andreas.stoehr@gmail.com
    Wer die Frau kennt, wird einsehen das 9 Monate auf Bewährung viel zu wenig sind.
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  • Petsch06120702
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  • RGPBR@aol.com
    Ich bin einmal gespannt ob die Straßenkleber auch eine Haftstrafe bekommen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @griller: gaaaaanz schlechter Vergleich! Erkenne den Unterschied!
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    In Anbetracht dessen, was alles hätte passieren können, ist diese Strae viel zu mild, der Angklagte mit seinem verklärten Weltbild hätte für mindestens 5 Jahre ins Gefängnis gemusst!
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  • Vbfuerlb
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  • lbs
    Warum nur so eine geringe Strafe? Schließlich ist der Mann und Frau doch mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. 18 Monate ist ein Witz der Justiz . Für solche unbelehrbare Menschen wären 5 Jahre das Minimum und auch die Frau die hier mitangeklagt war, gehört hinter Gittern. 9 Monate auf Bewährung bekam eine Wiederholungstäterin wegen Diebstahl in einem Kaufhaus. Da passt das Urteil für die 61jährigen nicht ins Bild.
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  • Petsch06120702
    "Die Verteidigerin des Hauptangeklagten forderte Freispruch. Sie verwies darauf, dass der 38-Jährige vier Kinder und einen festen Arbeitsplatz habe."

    Ab wieviel Kinder gilt man als Strafunfähig liebe Verteidigerin?
    So ein Schwachsinn habe ich im Leben noch nicht gehört.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Na also, ein gutes Urteil. Der Typ wird sich jetzt auch noch einer weiteren Verhandlung stellen müssen. Die Bahn holt sich bestimmt noch Schadensersatz. Allerdings wird nicht viel zu holen sein. Wer ständig Demos organisiert und begleitet hat keine Zeit, einer ordentlichen Arbeit nachzugehen ...
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Den entstandenen Schaden abarbeiten lassen ...

    ... in der Asse, die suchen immer Mitarbeiter...
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Manche Menschen können gar nicht arbeiten - sie sind überfordert, egal was sie anfangen. Die armen Kinder ...
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  • Funkenstern
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  • Hery.Mennig@web.de
    @gardner: Bitte richtig lesen! Im Artikel ist erwähnt, dass er vier Kinder und einen festen Arbeitsplatz hat. Trotzdem ein richtiges und wichtiges Urteil.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @giacomo: Zumindest sagt es so seine Rechtsanwältin. Die 4 Kinder nehme ich ihm ab, aber sonst ...?
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