Das Urteil im Prozess um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn (Lkr. Main-Spessart), in die ein ICE raste, ist gefallen: Der 38-jährige Hauptangeklagte muss wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges für ein Jahr und neun Monate in Haft. Die mitangeklagte 61-Jährige wurde an diesem Freitag zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Schöffengericht in Gemünden hatte keinen Zweifel, dass die beiden im Januar 2021 am Aufspannen der insgesamt fünf Plakate beteiligt waren. Richter Sven Krischker sah aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es die Angeklagten auf einen ICE abgesehen hatten und Personen, etwa durch die Vollbremsung, schädigen wollten. Denn die Werntalbahn wird fast ausschließlich von Güterzügen befahren. Tatsächlich wurde bei der Kollision am Dreikönigstag 2021 niemand verletzt und es entstand kein Sachschaden am ICE. Durch Zugausfälle und Verspätungen entstand der Deutschen Bahn aber ein Schaden von 37.000 Euro.
Die beiden Angeklagten, die in der Bad Kissinger Querdenkerszene aktiv waren, hatten den gesamten Prozess über geschwiegen. Vor allem das abgehörte Telefongespräch des Hauptangeklagten mit einem Vertreter der "Anwälte für Aufklärung", der aber selbst kein Rechtsanwalt war, sah das Gericht als Beweis für eine Beteiligung der Angeklagten. Aus Sicht der Verteidigerin des 38-Jährigen, die vergeblich den Antrag gestellt hatte, das Telefonat nicht als Beweismittel zu verwerten, konnte das geäußerte "wir" auch bedeuten, dass ihr Mandant mit den tatsächlichen Tätern sympathisiere. Das sei nicht strafbar.
Am Tattag Fahrzeug und Vorgänge auf den Gleisen beobachtet
Am dritten und letzten Verhandlungstag war noch eine 74-jährige Zeugin aus Stetten gehört worden. Sie hatte am Tattag am Friedhof ein Auto aus Bad Kissingen und Vorgänge auf den Gleisen beobachtet. Das Fahrzeug war aufgrund ihrer Angaben bei der Polizei als Wagen der Ehefrau des Angeklagten identifiziert worden. Dessen Verteidigerin sah dies nicht als Beweis, da die Zeugin keine Personen erkannt habe. Das Auto sei öfter verliehen worden. Lackspuren, die mit der Farbe auf den selbst gebastelten Plakaten übereinstimmten, würden wohl Veranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen stammen.
Die belastenden Chatnachrichten, die der Angeklagte kurz vor und nach dem Tatzeitpunkt an seine Mutter, einen Bekannten und seine Frau geschickt hat, deuteten lediglich an, dass ihr Mandant an einer Aktion teilgenommen habe, die mediale Aufmerksamkeit erzeugen sollte. Der Staatsanwalt hatte die Chat-Inhalte zuvor noch einmal verlesen lassen.
Seiner Mutter hatte der 38-Jährige geschrieben, dass sie am Abend Nachrichten schauen solle. Da werde über eine Aktion berichtet, an der er beteiligt sei. Und seiner Frau hatte er kurz nach 17 Uhr geschrieben: "Erfolg, bin in Sicherheit, liebe dich." Wenige Minuten später stieß der ICE mit einem der Plakate zusammen.
Für den Staatsanwalt war die Indizienlage eindeutig. Die Verteidigerin des Hauptangeklagten forderte Freispruch. Sie verwies darauf, dass der 38-Jährige vier Kinder und einen festen Arbeitsplatz habe. Der Verteidiger der Mitangeklagten, die sich mittlerweile aus der Querdenkerszene gelöst habe, sagte nur, dass es keine Beweise gebe, dass seine Mandantin an der Tat beteiligt war. Richter Krischker hingegen sah es als ausreichend an, dass der 38-Jährige die 61-Jährige in dem abgehörten Gespräch als Mittäterin benannte.
Strafe nicht auf Bewährung
Zulasten der beiden Angeklagten wurde ihre Vorstrafen gewertet. Der Hauptangeklagte war im Januar 2021 noch unter Bewährung gestanden. Deshalb sehe er keine Möglichkeit, die Strafe erneut auf Bewährung auszusetzen, sagte Krischker. Die Mitangeklagte muss als Auflage zudem 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ab wieviel Kinder gilt man als Strafunfähig liebe Verteidigerin?
So ein Schwachsinn habe ich im Leben noch nicht gehört.
... in der Asse, die suchen immer Mitarbeiter...