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Gemünden
Muss für ältere Häuser bald wesentlich mehr Grundsteuer gezahlt werden? Gemündens Bürgermeister antwortet auf Bürgerfrage
Ein Gemündener bekam auf seine Grundsteuererklärung einen Bescheid mit viel höherem Grundsteuermessbetrag. Bürgermeister Lippert antwortete in der Bürgerversammlung.
Ältere Häuser in der Plattnersgasse in Gemünden (Archivbild).
Foto: Björn Kohlhepp | Ältere Häuser in der Plattnersgasse in Gemünden (Archivbild).
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 13.02.2024 10:28 Uhr

Wie es sich mit der neuen Grundsteuer verhalte, fragte ein Gemündener bei der Bürgerversammlung am Donnerstag. Wenn er den Grundsteuermessbetrag, der bei der Grundsteuererklärung für sein bebautes Grundstück herausgekommen ist, mit dem aktuellen Hebesatz malnehme, "dann wird die Stadt Gemünden das Doppelte und Dreifache einnehmen". "Ältere Häuser werden wesentlich mehr zahlen müssen, ungefähr das Dreifache", so seine Befürchtung. Ob sich die Stadt Gedanken mache, wie hoch der Hebesatz künftig sein werde? Bei landwirtschaftlichen Flächen sei es ähnlich.

"Ich find's gut, dass wir nichts machen müssen, um mehr Geld zu kriegen", scherzte Bürgermeister Jürgen Lippert. Er gehe davon aus, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass "am Ende wieder das Gleiche rauskommt, außer wir haben generell Gründe, uns über eine Erhöhung Gedanken zu machen". Er verwies auf das Beispiel Lohr, wo die Stadt die Hebesätze in der Vergangenheit kräftig angehoben hatte, auch um der Finanznot Herr zu werden. Erst, so Lippert, warte die Stadt sämtliche Informationen ab. Es könne aber natürlich sein, dass der eine oder andere mehr zahlen müsse, weil sich die Grundlage ändere.

Finanzministerium: Gemeinden sollen nicht mehr einnehmen

Auch das Bayerische Finanzministerium teilt mit, dass es in jedem Fall zu Belastungsverschiebungen innerhalb einer Kommune kommen müsse, damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts korrekt umgesetzt wird. Manche würden weniger, andere mehr als bisher zahlen müssen. Insgesamt sollten die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform laut Finanzministerium nicht höher sein als davor. Diese Einnahme-Neutralität könne durch die Kommunen im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze beeinflusst werden.

Doch dem widerspricht Bürgermeister Jürgen Lippert. Auf die Frage des betroffenen Bürgers, ob der Freistaat den Kommunen vorschreiben könne, dass sie nicht mehr einnehmen dürfen, sagte Lippert, dass die Hebesätze eine "ureigenste Aufgabe der Gemeinde" seien. Das Hebesatzrecht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Aber da die Stadt Gemünden für die Bürger da sei, wolle man sie nicht unnötig belasten, garantierte Lippert.

 
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  • N. W.
    Nach den vielen Betrieben werden dann wohl auch die Jungen Leute Gemünden den Rücken kehren...!
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  • W. M.
    @rotkaeppchen: Als sechs Jahre hat die Bevölkerung die Möglichkeit, etwas zu ändern. Leider nur alle sechs Jahre, das ist leider durch das Gesetz vorgegeben. Desto besser sollte man darauf achten, wen man "kommunal" wählt. In Gemünden läuft seit Jahrzehnten einiges gewaltig schief, dem jetzigen Bürgermeister dies alles anzulasten, wäre allerdings unfair. Man sollte allerdings erkennen, wer in Gemünden die Politik in den letzten 20 Jahren maßgeblich geprägt hat. "Wölfe im Schafspelz", sehr "werbesam" auf Ständen, auch "aktuell" die uns alle ein VERMÖGEN gekostet haben. Gemünden ist teuer, die Dienstleistung am Bürger eher gering! Gerade kommunale Besteuerung darf man nicht unterschätzen. In Gemünden noch weniger, weil sich die Sache Gewerbe in den letzten 20 Jahren überhaupt nicht positiv entwickelt hat. Lohnt sich vielleicht eher, in der VG Gemünden zu wohnen.
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  • R. D.
    Wer mehr hat, muss mehr bezahlen. Eigentum verpflichtet.
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  • W. K.
    Nicht zu früh freuen. Die Grundsteuer wird auf den/die Mieter weitergereicht!
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  • R. D.
    Auch das macht mir nichts, ich bin kein Mieter.
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  • W. M.
    Zu Ihrem Zitat: Eigentum verpflichtet - das sagte ein Langenprozeltener Stadtrat schon vor 25 Jahren und rechtfertigte damit Verbesserungsbeiträge. Auf welcher Seite stand er wohl..... Er nannte sich wohl nicht umsonst STADTrat! Wenn Eigentum verpflichtet, mein lieber "Einwohner", dann hat aber auch die "Gegenseite" für eine brauchbare Wertschöpfung und für gute Standortfaktoren zu sorgen. Sonst, mein lieber "Einwohner", ist der Vertrag einseitig!
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  • R. R.
    In Bayern gilt für die Grundsteuer das reine Flächenmodell. Großes Grundstück mit großem, altem Bauernhaus in einer eher ländlichen Region wird bald deutlich mehr Grundsteuer kosten, wie eine schicke, neue Mansardenwohnung in München oder eine kleine Villa am Starnberger See. Das wird so kommen, weil gerade ländliche Kommunen auf die Grundsteuer angewiesen sind und der Hebesatz dort relativ hoch ist. Bei der Erbschaftssteuer wollen hingegen unsere bayr. Politiker die Erben von Villen am Starnberger See mit höheren Freibeträgen entlasten. Das verstehe wer will. So sieht doch keine Förderung der ländlichen Region aus.
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  • C. K.
    Und wieder wird es teurer in Gemünden sein Haus zu haben. Bei dem leeren Kassenstand in Gemünden ist kaum an eine Reduzierung des Hebesatzes zu glauben.
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