Im Prozess um einen 40 Jahre zurückliegenden Mord an einem Mädchen zeigt das Landgericht Aschaffenburg dem Verteidiger buchstäblich die Zähne: Die Richter lehnten am fünften Prozesstag ein zweites Biss-Gutachten ab, das der Verteidiger des angeklagten Norbert B. gefordert hat. Nach Angaben von Gerichtssprecher Ingo Krist, der aus dem nichtöffentlichen Verfahren berichtet, sprach das Gericht dem vorliegenden Gutachten das Vertrauen aus. Dieses belastet den 57-jährigen Angeklagten schwer, denn es sagt: Die Zähne des Mannes stimmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit 40 Jahre alten Bissspuren an der Leiche überein.
Die Kammer habe "keine Zweifel an der Sachkunde der bisherigen Sachverständigen". Das Gutachten sei "weder in sich widersprüchlich noch lückenhaft gewesen". Eine gesetzliche Rechtfertigung für die Einholung eines Zweitgutachtens liege aus Sicht der Kammer daher nicht vor.
Insgesamt fünf Auffälligkeiten
Dass für den Vergleich durch das Landeskriminalamt die 40 Jahre alten Fotos aufgehellt worden sind, habe alleine der besseren Sichtbarkeit gedient und sei als Teil üblicher Polizeiarbeit zu betrachten. Im Rahmen der Anhörung der Sachverständigen habe man das Spurenbild zudem auch anhand der nicht aufgehellten Originalbilder nachvollziehbar erläutern können. Angesichts der Übereinstimmung von insgesamt fünf Auffälligkeiten sei die Schlussfolgerung der Sachverständigen nicht widersprüchlich.
Die Verhandlungen wurde mit der Vernehmung von Ermittlern fortgesetzt, die den Fall nach 40 Jahren aufgeklärt hatten. Sie hatten Indizien dafür zusammengetragen, dass der damals 18-jährige Norbert B. die in seiner Nachbarschaft wohnende 15-jährige Christiane J. am 18. Dezember 1979 in den Schlosspark gelockt und dann getötet hatte.