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Aschaffenburg
Aschaffenburger Gericht will Norbert B. einen 40 Jahre alten Mord nachweisen
Als Christiane J. in Aschaffenburg ermordet wurde, war Norbert B. ein 17-jähriger Junge aus der Nachbarschaft. Heute stellt sich die Frage: Hat er Christiane vergewaltigt, erwürgt und im Schlosspark 15 Meter in die Tiefe geworfen?
Der Frühstückstempel in Aschaffenburg: Hier stürzte der Mörder das 15-jährige Mädchen die Mauer hinunter.
Foto: Michael Zimmer | Der Frühstückstempel in Aschaffenburg: Hier stürzte der Mörder das 15-jährige Mädchen die Mauer hinunter.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:08 Uhr

Als die 15-jährigen Christiane J. ermordet wurde, war Norbert B. ein 17-jähriger  Junge aus der Nachbarschaft. Heute ist er ein Mann kurz vor der Rente und soll sich für das 40 Jahre zurück liegende Verbrechen rechtfertigen: Hat er Christiane vergewaltigt, erwürgt und im Aschaffenburger Schlosspark 15 Meter in die Tiefe geworfen?

Damals war er unter Verdacht, aber ihm war nichts nachzuweisen. Jetzt hält ihn die Staatsanwaltschaft für den Täter, der 40 Jahre unentdeckt weiterlebte, als sei nichts geschehen. Ab Mittwoch muss sich der 57-Jährige vor der Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg verantworten.

Prozess hinter verschlossenen Türen

Eine Sonderkommission fand in den Wochen nach dem Mord (sechs Tage vor Weihnachten 1979) keine entscheidenden Beweise gegen einen Verdächtigen. Vergeblich lockte man auch mit einer Belohnung von 20.000 Mark. Erst die 2017 gegründete Ermittlungskommission Altfälle macht einen neuen Anlauf, nachdem sie bereits den fast 30 Jahre zurück liegenden versuchten Sexualmord auf dem Hasenkopf-Berg klären konnte. Die Gruppe schaute sich neben anderen Altfällen auch die Tat im Schlossgarten erneut an und wurde fündig.

Weil der Angeklagte bei der Tat noch nicht volljährig war, wird das Gericht – ganz gegen das sonst übliche Prinzip der Transparenz von Strafprozessen - hinter verschlossenen Türen verhandeln. Das nährt die Neugier: Wird sich Norbert B. zum Fall äußern? Und wenn er weiter schweigt (was sein gutes Recht ist): Wie kann ihm Staatsanwalt Marco Schmitt dann die Tat nachweisen?

Darüber schweigen die Ermittler. Über mangelnde Aufmerksamkeit für seine Arbeit wird Ingo Krist, der Sprecher des Landgerichts, nicht zu klagen haben. Er soll stellvertretend für die Öffentlichkeit, den Prozess verfolgen. Die Medien, die über den Fall berichten wollen, sind auf Krists Angaben und die anderer am Prozess Beteiligter angewiesen.

Geschwister der Toten als Nebenkläger

Es geht um einen Mord vom 18. Dezember 1979. Die 15-jährige Christiane J. war damals von einem Steno-Kurs nicht mehr nach Hause gekommen. Am nächsten Tag wurde ihre Leiche am Fuß des Frühstückstempels im Aschaffenburger Schlosspark gefunden. 

Christiane J.,ermordet am 18. Dezember 1979 in Aschaffenburg. 40 Jahre später wurde der mutmaßliche Täter gefasst.
Foto: Polizei | Christiane J.,ermordet am 18. Dezember 1979 in Aschaffenburg. 40 Jahre später wurde der mutmaßliche Täter gefasst.

Der Fall wird vor der Zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts verhandelt, in der drei  Berufsrichter und zwei Schöffen sitzen. Den Angeklagten verteidigt Bernhard Zahn. Anwältin Susanne Linz aus Frankfurt vertritt in dem Prozess die Nebenkläger, Schwester und Bruder des Mordopfers.

Keine DNS-Spur

Der Verteidiger wollte sich am Dienstag nicht zu dem Fall äußern. Er hatte aber im Vorfeld gegenüber dem Main-Echo betont, es gebe „kein einzelnes Beweismittel, das die Schuld meines Mandanten beweist“. Das gelten gerade für eine angebliche DNS-Spur, von der teilweise berichtet worden war. Das Ziel des Verteidigers ist ein Freispruch.

Geplant sind zehn Prozesstage, in denen die Kammer 30 Zeugen und drei Sachverständige hören will, teilt Sprecher Ingo Krist vorab mit. Demnach vernimmt das Gericht „Polizeibeamte, Angehörige oder sonstige Personen, die möglicherweise Angaben zu dem angeklagten Tathergang und zu der Person des Angeklagten machen können“. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird Anfang Februar gerechnet.

 
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