Die Richter wollen dem Mordverdächtigen buchstäblich auf den Zahn fühlen: 40 Jahre nach dem Mord an der 15-Jährigen Christiane wird das Gebiss des angeklagten Familienvaters Norbert B. zum wichtigen Indiz im Prozess am Landgericht Aschaffenburg. Denn der Mörder hatte sein Opfer gebissen - was ihm jetzt zum Verhängnis werden könnte.
Rechtsmediziner fanden Bissspuren an der Leiche
Die Öffentlichkeit ist wegen des zur Tatzeit jugendlichen Alters (17) des Angeklagten im Mordprozess ausgeschlossen - und auf Schilderungen von Ingo Krist angewiesen. Der Sprecher des Landgerichts beobachtet den Prozess und gibt Informationen zu dessen Ablauf.
Laut Anklageschrift fanden Rechtsmediziner der Würzburger Universität Zahnabdrücke vom Täter, der das Mädchen in die Brust gebissen hatte. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft in der Anklage, "dass der Angeschuldigte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hatte."
Aus diesem Grund ist das Gebiss des angeklagten Norbert B. ist jetzt mittels einer Computertomografie untersucht worden. Eine zahnmedizinische Begutachtung sei in Auftrag gegeben worden, erklärt Gerichts-Sprecher Krist. Ziel sei ein Abgleich der damals fotografisch gesicherten Bissmarke mit dem Gebiss des Angeklagten gewesen. Die Fotos von damals habe man mit neuer Technik aufzuhellen versucht. Es habe sich - so der Ermittler - eine größere Übereinstimmung ergeben. Hierzu soll eine Zahnmedizinerin vor Gericht als Gutachterin aussagen.
"Beschuldigter Nummer 1"
Die Bisswunden führten im Prozess zu der Frage: Wäre es nicht schon vor 40 Jahren ein Leichtes gewesen, diese Spuren mit dem Gebiss des Angeklagten Norbert B. zu vergleichen, der schon 1979 schnell unter Verdacht geriet?
Der verantwortliche Ermittler sagt: B. sei damals "Beschuldigter Nummer 1" gewesen. Aber es gab eine folgenreiche Panne: Ein Aktenvermerk eines anderen Polizeibeamten habe den Ermittlungen drei Wochen nach dem Mord eine Wende gegeben. Dieser will Norbert B. während eines Polizeieinsatzes an einer anderen Stelle in Aschaffenburg gesehen haben - etwa zu der Zeit, als der Stenokurs von Christiane zu Ende war und sie auf dem Heimweg auf ihren Mörder traf.
Das gab Norbert B. ein Alibi. Weil er nicht dort und gleichzeitig am Tatort des Mordes gewesen sein konnte, habe man sich auf andere Personen konzentriert. Und so unterblieb damals ein intensiverer Abgleich zwischen der Bissmarke und dem Gebiss des Angeklagten.
Doch eine aufwändige Fallanalyse rückte den Verdächtigen 2017 wieder ins Zentrum des Interesses, als die Mordermittler den "Cold Case" wieder aufgriffen. Trotz des alten Aktenvermerks über das Alibi sei diesmal ein richterlicher Beschluss für eine Untersuchung des Angeklagten erwirkt worden.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.