
Stück für Stück setzt das Landgericht Aschaffenburg das Mosaik der Indizien zum Mord an der 15-jährigen Christiane vor 40 Jahren zusammen. Ein Gebissabdruck an der Brust des getöteten Mädchens steht weiter im Zentrum der Beweisführung. Er stimmt laut einem Gutachten in hohem Maß mit den Zähnen des Angeklagten überein.
Zahn bezweifelt den Wert der Gebiss-Spur
Der Verteidiger, der zufällig tatsächlich Bernhard Zahn heißt, hat daran erhebliche Zweifel. Er verlangt jetzt ein Gegengutachten. Schließlich betrete man mit diesem Beweismittel „forensisches Neuland“. Das berichtete Gerichtssprecher Ingo Krist aus dem nichtöffentlichen Prozess gegen den Angeklagten, der zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war.
Der Verteidiger zweifelt, weil das bisherige Gutachten nicht auf Grundlage des Originalfotos der Obduktion erstattet wurde. Das Landeskriminalamt hatte dafür ein aufgehelltes Bild geliefert. Da gebe es Möglichkeiten der Fehlinterpretation. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden.
Ex-Komplize erinnert sich
Dies ist aber nicht das einzige Indiz, das den Verdacht gegen den früheren Nachbarjungen Norbert B. nährt, den Mord an der 15-jährigen Christiane J. begangen zu haben. Im Zeugenstand belastete ihn auch ein zur Tatzeit 14-Jähriger, der damals laut eigener Aussage "kleinkriminellen Blödsinn" wie Diebstähle mit dem Angeklagten gemacht hatte.

Norbert B. habe ihn - noch bevor Einzelheiten des Mordes in der Zeitung standen - zum Tatort im Schlosspark geführt. Der Angeklagte habe ihm gezeigt, dass dort im Gebüsch ein Mord passiert sei. Der Zeuge habe Schleifspuren gesehen, die von dem Gebüsch wegführten.
Suche nach einem Alibi
Er will auch dabei gewesen sein, als der Angeklagte einen befreundeten CB-Funker gefragt habe, ob dieser ihm ein Alibi geben könne. Damit sei für den Zeugen klar gewesen, dass der Angeklagte der Mörder gewesen sein müsse,
Einem anderen Zeugen soll Norbert B. in der Untersuchungshaft von dem Mordfall erzählt haben. Hieraus habe der Zeuge - so seine Schilderungen - sicher darauf schließen können, dass der Angeklagte der Täter gewesen sein müsse.
Zellengenosse erinnert sich
Norbert B. habe erzählt, auf das Mädchen "gestanden" zu haben, den Kontakt habe sie aber abgebrochen. Er habe Christiane zur Rede stellen wollen und mit ihr am Mordabend ein Gespräch ausgemacht. Als das Mädchen gehen wollte, "sei es dann passiert". Es sei - so der Zeuge über die Angaben des Angeklagten - alles sehr schnell gegangen. Norbert B. sei danach schnell zu seinen Freunden zurückgelaufen, um ein Alibi zu haben.
Der Zeuge habe sich von sich aus an die Staatsanwaltschaft gewandt. Vorteile habe er davon – entgegen seiner ursprünglichen Hoffnung – nicht. Ganz im Gegenteil habe er als "Verräter" eher Probleme in der Justizvollzugsanstalt, da dies bei Mitgefangenen nicht gut angesehen sei.
Der Prozess wird am 22. Januar fortgesetzt