
Verjährt Mord wirklich nicht? An diesem 15. Dezember werden genau 28 Jahre seit dem mutmaßlichen Mord an der 13-jährigen Sabine Back vergangen sein. Rund um dieses Datum könnte nun die Entscheidung fallen: Gibt es eine Anklage oder bleibt der gewaltsame Tod des Mädchens aus Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart ungesühnt?
Schlussbericht der Mordermittler liegt vor
Monatelang war der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach, der in dem Fall federführend tätig ist, zum Abwarten verdammt. Nach Monaten des Sammelns und Bewertens der Indizien gegen zwei Verdächtige aus dem Ort liege ihm jetzt der Schlussbericht der Kriminalpolizei vor, bestätigt Seebach auf Anfrage.
Nun steht der Oberstaatsanwalt vor der Entscheidung: Reichen die Fakten für eine Mordanklage? Wenn nicht, muss er die Akte in dem rätselhaften Fall schließen. Denn alle weniger schweren Delikte wären nach 28 Jahren verjährt. Seebach betont: "Ich werde binnen der nächsten zwei Wochen meine Entscheidung fällen."
Leiche des Mädchens in der Jauchegrube gefunden
Die 13-jährige Sabine war kurz vor Weihnachten 1993 in Wiesenfeld verschwunden, nachdem sie mehrfach einen Pferdehof am Ortsrand besucht hatte. Nach zweitägiger Suche wurde ihre Leiche dort in der Jauchegrube gefunden. Das Mädchen war misshandelt, getötet und versteckt worden. Zunächst geriet ein 15-Jähriger unter Verdacht des Totschlags. Er wurde jedoch ein Jahr später freigesprochen.
Der Pferdehof gehört heute einem damals 26-Jährigen. Er ist einer der beiden Verdächtigen. Ein zur Tatzeit 17 Jahre alter Bekannter von ihm war Anfang dieses Jahres durch die neuen Ermittlungen noch mehr unter Druck geraten: Seine DNA fand sich jetzt bei der Untersuchung mit modernen Analysemethoden an der Unterwäsche des getöteten Mädchens. Dass Sabine vor ihrem Tod Gewalt angetan worden war, bewies eine Untersuchung der Rechtsmedizin. Der heute 44-Jährige verweigert jede Erklärung.
Was geschah beim Treffen am Nachmittag?
Mit dem DNA-Fund und den daraus resultierenden neuen Ermittlungen kam jetzt erneut die Frage auf: Warum verhielten sich beide Männer vor 28 Jahren so merkwürdig, dass der Verdacht aufkam, sie wüssten, was passiert ist? Und verlief am Nachmittag vor dem mutmaßlichen Mord ein Besuch der 13-Jährigen bei den beiden älteren Verdächtigen so harmlos, wie sie später berichteten? Der Grund des Besuchs blieb rätselhaft. Nach belanglosen Gesprächen über Computer soll Sabine nach einer halben Stunde wieder gegangen sein, erzählten die Männer.
Wo Sabine danach am Nachmittag des kalten Dezembertages war, ist bis heute unklar. Nach der erneuten Rückkehr zum Pferdehof wurde sie den Ermittlungen zufolge am Abend getötet und Stunden später zu der Jauchegrube geschleift und dort versteckt.
Lässt das Gericht eine Anklage zur Verhandlung zu?
Der Würzburger Oberstaatsanwalt steht vor der Frage: Reichen die Indizien, um jetzt eine Anklage zu rechtfertigen – und reichen sie, um später die Richter zu überzeugen? Die Entscheidung darüber, ob das Landgericht eine Anklage zur Verhandlung zulässt, würde wohl erst nach Weihnachten fallen. Das Gericht hatte während der Ermittlungen bereits deutliche Zweifel erkennen lassen: Einer der beiden Verdächtigen wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, die Durchsuchung beim anderen als rechtswidrig bezeichnet.
"Aus meiner Sicht gibt es weiter keine Beweisgrundlage für einen hinreichenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten, weshalb ich die Einstellung des Verfahrens erwarte", sagt Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer, Verteidiger des 44-Jährigen. Ähnlich äußerte sich Rechtsanwalt Bernhard Zahn, der den Besitzer des Pferdehofes vertritt.
Ihre Antwort auf meinen Kommentar hat leider so gar nichts damit zu tun was mein Anliegen war!
Warum müssen Sie den jedes Mal den kompletten Fall breit treten.
Es würde doch auch reichen zu berichten was der aktuelle Stand in dieser Sache ist.
Es gibt sicherlich Menschen, Hinterbliebene oder Bekannte von Sabine, die das nicht immer wieder lesen möchten.