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Marktheidenfeld
Marktheidenfelder Bauausschuss macht Ausnahme bei Dachbegrünung im Altfelder Industriegebiet
Mit Verweis auf einen ähnlichen Antrag sollte die Befreiung zunächst abgelehnt werden. Außerdem sprach der Ausschuss über das ehemalige Ziegeleigelände und das Wohnprojekt "Säule II".
Im Altfelder Industriegebiet 'Am Schlossfeld' ist eine Dachbegrünung von 50 Prozent vorgeschrieben. (Symbolbild) Der Marktheidenfelder Bauausschuss stimmte am Dienstag jedoch dem Antrag eines Unternehmens auf Befreiung zu.
Foto: Sven Gondosch | Im Altfelder Industriegebiet "Am Schlossfeld" ist eine Dachbegrünung von 50 Prozent vorgeschrieben. (Symbolbild) Der Marktheidenfelder Bauausschuss stimmte am Dienstag jedoch dem Antrag eines Unternehmens auf ...
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:10 Uhr

Für die Überdachung eines Müllplatzes hat ein Am Schlossfeld in Altfeld ansässiges Unternehmen eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt, um auf die Dachbegrünung verzichten zu können. Der Marktheidenfelder Bauausschuss diskutierte in seiner Sitzung am Dienstag, ob die Stadt eine Befreiung genehmigen solle oder nicht. Grundsätzlich schreibt der Bebauungsplan dort fest, dass die Hälfte der Dachflächen begrünt sein muss.

Laut Antrag des Unternehmens soll der Lagerplatz ein Dach bekommen, um auch im Winter den Betrieb aufrechterhalten zu können. Die Fläche an sich ist bereits versiegelt. Eine Befreiung von der Dachbegrünung will das Unternehmen, weil sonst ein anderes Dachkonstrukt nötig wäre, das deutlich teurer wäre, wie sich auf Nachfrage von Joachim Hörnig (FW) herausstellte. Das könne jedoch kein Grund sein, auf die Begrünung zu verzichten, fand Hörnig.

Ähnlicher Antrag wurde vergangenes Jahr abgelehnt

Die Verwaltung schlug vor, den Antrag abzulehnen, da man erst im vergangenen Jahr einen ähnlichen Antrag in der Nachbarschaft abgelehnt habe. Man müsse sich hier an den Gleichheitsgrundsatz halten, erklärte Birgit Hollensteiner aus der Stadtverwaltung. Außerdem sei der Bebauungsplan erst von 2021. Laut Landratsamt sind Befreiungen erst bei Plänen angebracht, die älter als fünf Jahre sind.

Dass der Bezugsfall aus der Nachbarschaft durchaus anders sei, merkte Heinz Richter (proMAR) an. Damals lehnte der Bauausschuss die Befreiung von der Dachbegrünung für einen Neubau ab. Hier handele es sich aber um einen Müllplatz, der ohnehin schon versiegelt sei und optisch durch ein Dach eher verbessert werde, so Richter. Dieser Argumentation schlossen sich auch Helmut Adam (CSU) und Hermann Menig (SPD) an, der Martin Harth (SPD) vertrat. Michael Carl (CSU) brachte den Vorschlag, ob man nicht Photovoltaik statt Dachbegrünung anbringen könne.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde kurzerhand umformuliert und das Gremium stimmte dem Antrag auf Befreiung von der Dachbegrünung mit drei Gegenstimmen (Grüne und FW) zu. Das Landratsamt kann den Antrag jedoch noch ablehnen.

Wohnhäuser auf dem ehemaligen Ziegeleigelände

Die Anträge für 20 Doppelhaushälften und drei Reihenhäuser, die auf dem ehemaligen Ziegeleigelände in der Bahnhofstraße errichtet werden sollen, wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt, gab Christian Menig bekannt. Der Zweite Bürgermeister leitete die Sitzung in Vertretung für Thomas Stamm. Insgesamt sollen auf dem Gelände rund 80 Doppelhaushälften und Reihenhäuser entstehen.

Einer kleinen Änderung stimmte der Bauausschuss bezüglich der Sanierung der Mittelschule in Marktheidenfeld zu. Der Schulbetrieb soll während der Arbeiten weiterlaufen, weshalb ein Ausweichgebäude errichtet wird. Ursprünglich sollte dazu ein eingeschossiger Container mit vier Klassenzimmer auf dem Pausenhof genutzt werden. Laut der neuesten Planung sollen zwei Ausweichgebäude statt einem errichtet werden, es bleibt aber bei vier Klassenzimmern.

Helmut Adam (CSU) regte zum Schluss der Sitzung an, dass die Stadt finanzielle Entschädigungsmöglichkeiten bei dem Projekt "Säule II" prüfen solle. Der soziale Wohnungsbau sollte eigentlich im Herbst 2022 fertig sein, doch es gab immer wieder Verzögerungen. "Können wir etwas unternehmen, um die Kosten der Stadt zu senken?", fragte Adam und verwies auf zusätzliche Kosten für das Gerüst und den Mietausfall. Menig erklärte, man werde das Thema mit in den Stadtrat nehmen und prüfen, ob die Stadt bei dem Planungsbüro oder anderen Beteiligten eine Entschädigung geltend machen könne.

 
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