
Die Planung der städtebaulichen Entwicklung in Karlstadt nimmt Formen an. In der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses am Dienstag gab das Gremium die Empfehlung an den Stadtrat weiter, den Flächennutzungsplan (FNP) 2035 in seiner aktuellen Fassung zu beschließen und dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. Er ist das übergeordnete Element der räumlichen Strukturierung einer Gemeinde und stellt die Grundlage für spätere Bebauungspläne in diesem Gebiet dar. Der bisherige FNP stammt noch aus dem Jahr 1985.
Tanja Wahl vom Planungsbüro Klärle aus Weikersheim stellte sämtliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Die Geografin ging zunächst die Chronik des Verfahrens der vergangenen Jahre durch – der Aufstellungsbeschluss zum neuen FNP erfolgte bereits im Oktober 2018 – und zog kurz Bilanz hinsichtlich der Flächennutzung in den einzelnen Stadtteilen Karlstadts. Auffällig ist hierbei, dass in Karlburg mit Abstand am meisten unbebaute Flächen zurückgenommen werden sollen, die somit in Zukunft nicht mehr als Bauerwartungsland gelten.
Zurückgenommene Flächen in Karlburg treffen auch auf Unverständnis
Das führte bei mancher Privatperson zu Kritik, die im Rahmen der Stellungnahmen behandelt wurde. Eine Person hinterfragte, ob eine Neufestsetzung im Karlburger Bereich überhaupt notwendig sei. Ihr erschließe sich nicht, warum die Einwohnerzahl stabil gehalten werden soll, "obwohl mit erheblichem Einwohnerzuwachs zu rechnen ist". Wahl verdeutlichte, dass man gerade in Karlburg sogenannte Bauerwartungslandflächen zurücknehmen müsse, da sie deutlich über dem nachgewiesenen Bedarf liegen.
Das Stromversorgungsunternehmen Tennet brachte mehrere Anliegen vor, von denen eines den Trassenkorridor B36 betraf und bemängelt wurde, dass sich der Geltungsbereich des FNP im Gebiet der geplanten Fulda-Main-Leitung (P43) befinde. Wahl sagte hierzu, dass es keine konkreten Planungen über die Lage der Höchstspannungsleitung gibt und somit kein Handlungsbedarf auf FNP-Ebene bestehe. Eine ähnliche Stellungnahme brachte die Bundesnetzagentur vor.
Keine neuen Flächen für Photovoltaik und Windkraft möglich
Das Staatliche Bauamt bat darum, die geplante Umgehungsstraße B26n auch als geplante Straße darzustellen. Das Planungsbüro gab an, den Verlauf der Straße erneut geprüft und korrekt dargestellt zu haben. Lediglich der Abschnitt zwischen Karlstadt und der A3 fehlt bislang, da der tatsächliche Verlauf der B26n noch nicht nachvollziehbar dargestellt werden kann.
Dem Bayerischen Bauernverband kam in der aktuellen Fassung des FNP 2035 die Photovoltaik- und Windkraftnutzung zu kurz. Eine gesonderte Überarbeitung unter Einbezug dieser Punkte wurde gewünscht. Da sich die Neuaufstellung des FNP, wie Wahl erklärte, bereits in der Planfassung befand, könnten zu diesem Zeitpunkt keine neuen Flächen für erneuerbare Energien mehr aufgenommen werden.
Immissionsschutzrecht kann im FNP nur bedingt behandelt werden
Zahlreiche Bemerkungen zur derzeitigen Planung hatte vor allem das Landratsamt Main-Spessart. Sie wiesen auf die Wichtigkeit von immissionsschutztechnischen Belangen hin. Die Planerin erinnerte den Ausschuss daran, dass in diesem Stadium des Prozesses noch keine Bebauungspläne aufgestellt wurden und Aussagen zur Ausgestaltung von Wohnbau- und Gewerbeflächen somit nicht möglich seien. "Der FNP kann generell das Thema Immissionsschutzrecht nicht in dem Umfang aufgreifen, in dem es vom Landratsamt gewünscht wird", so Wahl.
Die Naturschutzbehörde des Landratsamts sprach in seiner Stellungnahme die geplante Wohnbaufläche im Stadtteil Heßlar, genauer den "Ortsrandbereich mit Streuobst" an. Da dieser als wichtiger und erhaltenswürdiger Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt gesehen wird, sollen hier aufwändigere Ausgleichsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Stadt Karlstadt akzeptierte diese Forderung inzwischen.
Feuerwehrgerätehaus und Einbeziehungssatzung
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte Melanie Römer vom Büro Schirmer in zwei weiteren Tagesordnungspunkten wie schon ihre Vorrednerin jeweils zahlreiche Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Zunächst ging es um den Bebauungsplan des Feuerwehrgerätehauses in Stadelhofen, der auch in Verbindung mit einer Veränderung des Flächennutzungsplanes steht.
Danach stand noch eine Einbeziehungssatzung mehrerer Karlstadter Grundstücke sowie eines Teilbereichs in der Eußenheimer Straße auf der Agenda. Bei beiden Themen gab es keinen Diskussionsbedarf unter den Mitgliedern des Ausschusses, woraufhin sowohl der Bebauungsplan des Feuerwehrhauses in seiner aktuellen Fassung als auch die Einbeziehungssatzung der Karlstadter Grundstücke beschlossen wurde.