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In Querdenker-Plakat gerauschter ICE auf Werntalbahn bei Thüngen: Prozess wird neu aufgerollt
In Gemünden war der Hauptangeklagte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Kommende Woche beginnt die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg.
Spurensuche der Polizei, nachdem ein ICE in ein aufgespanntes Transparent auf der Werntalbahn rauschte.
Foto: Günter Roth (Archivbild) | Spurensuche der Polizei, nachdem ein ICE in ein aufgespanntes Transparent auf der Werntalbahn rauschte.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 26.04.2024 02:49 Uhr

Ab kommenden Mittwoch wird der Fall um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart, in die ein ICE gerast ist, erneut verhandelt. Diesmal vor dem Landgericht Würzburg, drei Verhandlungstage sind dafür angesetzt. In Gemünden war der damals 38-jährige Hauptangeklagte wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die mitangeklagte 61-Jährige wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein.

Das Schöffengericht in Gemünden hatte keinen Zweifel, dass die beiden Angeklagten aus der Bad Kissinger "Querdenker"-Szene im Januar 2021 am Aufspannen der insgesamt fünf Plakate beteiligt waren. Vor allem ein abgehörtes Telefongespräch des Hauptangeklagten mit einem Vertreter der "Anwälte für Aufklärung", der aber selbst kein Rechtsanwalt war, sah das Gericht als Beweis für eine Beteiligung der Angeklagten.

War es Zufall, dass gerade ein ICE in ein Transparent rauschte?

Richter Sven Krischker sah aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es der Angeklagte und seine mutmaßliche Komplizin auf einen ICE abgesehen hatten und etwa durch die Vollbremsung Personen schädigen wollten. Die Werntalbahn wird fast ausschließlich von Güterzügen befahren, damals wurden aber über Monate ICE-Züge über diese Strecke umgeleitet, wie diese Redaktion vor dem Anschlag auch berichtet hatte.

Tatsächlich wurde bei der Kollision am Dreikönigstag 2021 niemand verletzt und es entstand kein Schaden am ICE. Durch Zugausfälle und Verspätungen entstand der Deutschen Bahn aber ein Schaden von 37.000 Euro.

 
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  • Heribert Mennig
    @Herrn Ammersbach: Es ist völlig egal, weshalb dort ein ICE unterwegs war. Ihre Frage ist wohl der Versuch, diese gefährliche Aktion zu relativieren. Ob bei so einer Aktion Personen oder Züge beschädigt werden ist irrrelevant! Ein Lokführer muss in solchen Fällen immer(!) eine Notbremsung einleiten, weil er keine Röntgenaugen hat nicht erkennen kann ob sich hinter den aufgespannten Plakaten Gegenstände oder Personen befinden. Auch bei einer Notbremsung ist der Bremsweg eines Zuges sehr, sehr lang! Solche gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr müssen mit der ganzen Härte des Gesetzes geahndet werden, und zwar an der obersten Grenze dessen was möglich ist!!! Mir ist unverständlich, weshalb das Gericht nur eine Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung, bzw. 9 Monate mit Bewährung ausgesprochen hat. Das ist viel, viel zu wenig!
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  • Thomas Ammersbach
    was hat überhaupt ein ICE auf dieser Strecke zu suchen ?
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  • Ulrich Wilhelm Kretzer
    Damals war die ICE-Strecke zwischen Fulda und Erfurt wgen Bauarbeiten am Hönebachtunnel gesperrt. Die ICE wurden über die Werntalbahn über Bamberg und dann auf der NBS nach Erfurt geführt.
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  • Heidi Weidhaas
    Gibt es für den Begriff "Querdenker" eine Definition? Früher (nicht genauer definiert) galt Querdenker als positive Eigenschaft. Bitte etwas mehr Nivea!
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  • Werner Müller
    Frau Weidhaas, Querdenker im Sinne dieses Artikels, sind solche Personen, die die Verfassungsmässigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die Gewaltenteilung, in allen Bereichen ablehnen und durch ihr Verhalten die staatliche Funktion, die unabdingbare Voraussetzung für das Zusammenleben einer Gesamtgesellschaft ist, aus niederen Gründen zerstören bzw. beschädigen wollen. Man kann solche Menschen auch als Verfassungsfeinde bezeichnen! Wenn Sie das Niveau meinten, anstatt "Nivea", dann sehe ich keine Veranlassung etwas an dem Artikel des Herrn Kohlhepp zu kritisieren!
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  • Ulrich Wilhelm Kretzer
    Auf der Werntalbahn ist laut Streckenatlas (https://www.openrailwaymap.org/) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig.
    "Gerauscht", da rausche ich ja jedesmal auf der B 27 in Richtung Würzburg.
    Weniger reißerisch ist manchmal mehr .
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