Ab kommenden Mittwoch wird der Fall um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart, in die ein ICE gerast ist, erneut verhandelt. Diesmal vor dem Landgericht Würzburg, drei Verhandlungstage sind dafür angesetzt. In Gemünden war der damals 38-jährige Hauptangeklagte wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die mitangeklagte 61-Jährige wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein.
Das Schöffengericht in Gemünden hatte keinen Zweifel, dass die beiden Angeklagten aus der Bad Kissinger "Querdenker"-Szene im Januar 2021 am Aufspannen der insgesamt fünf Plakate beteiligt waren. Vor allem ein abgehörtes Telefongespräch des Hauptangeklagten mit einem Vertreter der "Anwälte für Aufklärung", der aber selbst kein Rechtsanwalt war, sah das Gericht als Beweis für eine Beteiligung der Angeklagten.
War es Zufall, dass gerade ein ICE in ein Transparent rauschte?
Richter Sven Krischker sah aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es der Angeklagte und seine mutmaßliche Komplizin auf einen ICE abgesehen hatten und etwa durch die Vollbremsung Personen schädigen wollten. Die Werntalbahn wird fast ausschließlich von Güterzügen befahren, damals wurden aber über Monate ICE-Züge über diese Strecke umgeleitet, wie diese Redaktion vor dem Anschlag auch berichtet hatte.
Tatsächlich wurde bei der Kollision am Dreikönigstag 2021 niemand verletzt und es entstand kein Schaden am ICE. Durch Zugausfälle und Verspätungen entstand der Deutschen Bahn aber ein Schaden von 37.000 Euro.
"Gerauscht", da rausche ich ja jedesmal auf der B 27 in Richtung Würzburg.
Weniger reißerisch ist manchmal mehr .