
Der Fall zweier Terrier, die im September 2022 ein Rehkitz bei Triefenstein in den Main gehetzt und so schwer verletzt hatten, dass ein Jäger es von seinem Leid erlösen musste, war für eine 55-jährige Hundehalterin im Juni vergangenen Jahres eigentlich glimpflich zu Ende gegangen. Dennoch hat sie gegen das Urteil in erster Instanz vor dem Würzburger Landgericht Berufung eingelegt.
Das Gemündener Amtsgericht hatte sie zu einem Bußgeld in Höhe von 750 Euro verurteilt. Das Gericht war dabei von keinem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ausgegangen und hatte sie lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen missachteter Leinenpflicht verurteilt.
Angeklagte ist nicht vor Gericht erschienen
Die Frau blieb der Hauptverhandlung fern. Dies begründete sie mit den Folgen einer Borreliose-Erkrankung. Sie sei schwerbehindert und erwerbsunfähig. Aufgrund ihres Gesundheitszustands sehe sie sich nicht in der Lage, die lange Anreise auf sich zu nehmen, ließ sie in einem ausführlichen Schreiben mitteilen.
Das Gericht sah dennoch keinen Anlass, ihrem Wunsch auf eine Verschiebung der Verhandlung zu folgen. Sie befinde sich nicht in ärztlicher Behandlung und sei daher für das Gericht nicht verhandlungsunfähig, begründete der Vorsitzende Richter Thomas Trapp und erklärte weiter: "Es ist nicht ersichtlich, dass jemand, der Hunde ausführen kann, nicht verhandlungsfähig sein soll." Bereits nach kurzer Beratungspause stand damit das Urteil fest. Das Gericht verwarf die Berufung. Das erstinstanzliche Urteil aus Gemünden ist damit rechtskräftig.
Mit der Berufung hatte die Hundehalterin nachweisen wollen, dass ihre Hunde fälschlicherweise der Tat bezichtigt wurden. Die Zeugenaussagen seien zum Teil falsch, zum Teil widersprüchlich gewesen. Ihre eigenen Einlassungen seien von dem Gemündener Gericht falsch wiedergegeben worden. Sie habe sich zudem von verschiedenen Seiten unter Druck gesetzt gefühlt und bemängelte, dass ihr zu wenig Zeit gegeben worden sei, um den Zeugen Fragen zu stellen. Die Verhandlung hatte sich über zwei Verhandlungstermine erstreckt, um weitere Zeugen zu hören.
Verstoß gegen das Jagdgesetz spielte bei der Verhandlung keine Rolle
Die Hundehalterin war 2022 an einem Septemberabend auf einer Wiese am Main bei Triefenstein mit ihren drei Terriern und einem gehbehinderten Schäferhundemischling unterwegs gewesen. Sie will damals alle vier Hunde an der Leine geführt haben. Erst an einem Engpass, als sie ihre Aufmerksamkeit dem alten Hund gewidmet habe, seien ihr die Terrier entwischt. Dass die drei eher kleinen Hunde in dieser Zeit ihrem Jagdtrieb folgten und das Rehkitz anfielen, bestreitet sie weiterhin. Das weitere Geschehen habe sie von ihrer Position aus nicht beobachten können.
Zeugen hatten dagegen berichtet, wie sich zwei Terrier, die denen der Frau ähneln, gut 500 Meter weit von ihrer Halterin entfernt hatten und das Tier in den Fluss hetzten. Ein Angler hatte das schwerverletzte Tier in sein Boot gezogen und die Polizei alarmiert. Ein herbeigerufener Jäger hatte keine andere Wahl, als das Tier zu erschießen. Ein möglicher Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz aufgrund der wildernden Hunde spielte für die Verhandlung keine Rolle.
Schade, daß die MAINPOST hier nicht ausführt worauf der Richter diese Aussage stützt.
Wurde das nicht nachgefragt?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Und woher weiß Trapp, dass sie aktuell ihre Hunde "ausführen kann"?
...." Bereits nach kurzer Beratungspause stand damit das Urteil fest. Das Gericht verwarf die Berufung. Das erstinstanzliche Urteil aus Gemünden ist damit rechtskräftig."....
Ich sehe hier berechtigte Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, ggf. mittels ärztlichem Attest, das eine Verhandlungsunfähigkeit belegt....
Wurde ein Rechtsbeistand beantragt? Falls nicht, unbedingt Antrag stellen.
Und was die ach so schlimmen "Kosten für die Allgemeinheit" angeht, da gäbe es deutliches Einsparpotential, das ist richtig.
Was es auch gibt: eine "Holschuld" bspw. gegen Wirtschaftskriminelle, Cum-Ex etc. - bin da ganz auf der Linie von Frau Brorhilker, ehem. Staatsanwältin.
Aber die Strafe ist ja einkommensabhängig. Wenn sie wirklich krank ist und nur ein niedriges Einkommen hat, sind 750 EUR + div. Kosten nicht unbedingt wenig.