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Gemünden
Hauskauf auf Kosten des Jobcenters: Betrug eines Ehepaars aus Main-Spessart fliegt auf und landet vor Gericht
Der Mann und die Frau aus dem Raum Marktheidenfeld manipulierten Mietverträge und erhielt so monatliche Zahlungen vom Amt – insgesamt 12.300 Euro. Wie der Betrug ans Licht kam.
(Archivfoto)
Foto: Armin Weigel, dpa | (Archivfoto)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 12.11.2024 02:41 Uhr

Weil ihr "Geschäftsmodell" gescheitert ist, mussten sich nun vier Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Landkreis Main-Spessart vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Ein Ehepaar hatte ein Wohnhaus gekauft und wollte sich die monatlichen Tilgungsraten dafür vom Jobcenter Main-Spessart bezahlen lassen. So wurden Mietverträge manipuliert und insgesamt 12.300 Euro ergaunert. Doch der Betrug fiel auf.

"Ich habe die Notlage erkannt und bei dieser Dummheit mitgemacht ohne an die Folgen zu denken. Ich wollte einfach nur helfen." So äußerte sich ein 68-jähriger Rentner auf die Frage von Strafrichter Sven Krischker, warum der Mann sich an dem Geschäft beteiligt habe. Er kenne den Hauptangeklagten schon seit über 50 Jahren, sei mit ihm befreundet gewesen, sagte der Mann, der als einziger der vier Angeklagten über eine abgeschlossene Schulausbildung verfügt.

Die Miete wurde den Mietern überwiesen

So musste der Mann zunächst mit ansehen, wie ein befreundetes Ehepaar im Oktober 2017 aus seiner Wohnung herausgeklagt wurde. Die beiden kauften daraufhin ein Haus im Raum Marktheidenfeld. Um die monatlichen Raten für den eigenen Geldbeutel möglichst gering zu halten, schloss das Ehepaar zum Schein Mietverträge mit dem 68-jährigen Angeklagten und einer 56-jährigen Bekannten. Beim Jobcenter beantragten die beiden die Übernahme der Mietkosten. So übernahm das Amt in der Folge 12.300 Euro.

Durch einen Zufall fiel der Behörde allerdings auf, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugehen konnte: Während die Miete an die Mieter überwiesen wurde, gingen anfallende Nebenkosten auf das Konto des Vermieters. Über Jahre hinweg wurde aber keine Übernahme der Nebenkosten beantragt. "Damit haben sich meine Mandanten selbst beschissen", meinte der Verteidiger des Hauptangeklagten in der Verhandlung und hob darauf ab, dass der finanzielle Schaden zu Lasten der Steuerzahler auch größer hätte sein können.

Warum sich die juristische Aufarbeitung des Falls hätte ziehen können

Daraufhin verlangte die Behörde die Kontoauszüge der beiden Mieter. Jedoch wurden dabei keinerlei Mietüberweisungen gefunden, wie eine Mitarbeiterin des Jobcenters als Zeugin erklärte. Weitergehende Recherchen deckten nach und nach das "Schwindelgeschäft" der vier Angeklagten auf. Sofort stoppte das Amt weitere Auszahlungen. Alle Zahlungen wurden nachkontrolliert und eine Rückzahlung per Bescheid gefordert. Inzwischen hat das Hausbesitzerehepaar mit der Schadenswiedergutmachung begonnen, sodass aktuell noch 10.062 Euro im Soll stehen.

Gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht war klar, dass die juristische Aufarbeitung noch viel Zeit und die Anhörung vieler Zeugen beanspruchen würde. Darum regte Richter Krischker ein "Rechtsgespräch" mit den vier Verteidigern und dem Staatsanwalt an. Rund eine halbe Stunde berieten die Juristen über eine Abkürzung des Verfahrens.

Im Gegenzug eines ehrlichen und umfassenden Geständnisses einigten sich die Beteiligten auf eine Unter- und Obergrenze bei den einzelnen Strafen. Während bei den Hauptangeklagten, dem Ehepaar, eine Freiheitsstrafe von rund einem Jahr ausgehandelt wurde, stand eine Geldstrafe von bis zu 70 Tagessätzen für die beiden Mitangeklagten in der Einigung.

So lautete das Urteil des Gerichts

Nach den umfassenden Geständnissen der vier Angeklagten hielten sich die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Strafmaß auch an den im Rechtsgespräch ausgehandelten Rahmen.

So verurteilte Richter Krischker den Hauptangeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe, seine Ehefrau zu zehn Monaten. Beide Strafen sind auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ein Bewährungshelfer überwacht die Einhaltung der Auflagen. Die zwei Mitangeklagten wurden zu Geldstrafen von 50 Tagessätzen verurteilt. Der Mann zu 1250 Euro, die Frau zu 1000 Euro.

 
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