
Eine mit dem Vorschlaghammer zertrümmerte Haustür, ein eingetretene Wohnzimmertüre und viel Aufregung im Dorf. Die Feuerstättenschau des Bezirksschornsteinfegers bei dem Nutzer eines Öl- und eines Kaminofens im Raum Gemünden Ende November 2023 verlief ungewöhnlich. Was normalerweise eine Formsache ist, wurde zum spektakulären Polizeieinsatz.
Man habe keine andere Wahl gehabt, das Recht durchzusetzen, erklärte die Zuständige für den Bereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" am Landratsamt Main-Spessart nun vor dem Würzburger Verwaltungsgericht. Das Paar hatte sich zuvor hartnäckig geweigert, von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau durchführen zu lassen. Das Ergebnis blieb bescheiden: Bis auf eine fehlende Isolierung der Rohre war dem Ehepaar kein Verstoß nachzuweisen.
Das Vertrauensverhältnis zu dem Schornsteinfeger sei nicht gegeben, begründete das Paar seine Verweigerung. Es habe zuvor mehrere lebensbedrohliche Vorfälle nach dessen Kontrollen gegeben. "Ich muss niemanden ins Haus lassen, durch dessen Fehler beinahe das Leben meiner Familie beendet wurde", erklärte der Hauseigentümer.
Ein Eilverfahren gegen den Bescheid hatte der Oberverwaltungsgerichtshof in München jedoch abgewiesen und bestätigt, dass es sich bei der Feuerstättenschau um eine hoheitliche Tätigkeit handelt und ein Austauschen des bevollmächtigten Schornsteinfegers nicht rechtmäßig ist. Für den Heizungsbetreiber handelt es sich dagegen um ein Monopol, das mit dem Grundrecht nicht vereinbar ist. Er arbeite derzeit an einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kläger warf dem Kaminkehrer nicht sachgerechtes Arbeiten vor
Als Beweis dafür, dass der erfahrene Schornsteinfegermeister nicht sachgerecht arbeitet, legte der Heizungsbetreiber dem Gericht ein mit Ruß zugesetztes Lüftungsgitter vor. "Das ist der Dreck von einem Vierteljahrhundert, das hatte lebensbedrohende Wirkungen", erklärte er. Das Teil hätte in dieser Form, so der Kläger, überhaupt nicht verbaut werden dürfen. Spätere Kontrollen hätten nicht stattgefunden.
Der Schornsteinfeger, der persönlich an der Verhandlung teilnahm, ließ über seine Anwältin mitteilen, dass das Lüftungsgitter in der Kehr- und Überprüfungsordnung nicht aufgeführt ist. Das Gitter liege in der Verantwortung des Eigentümers. Auch hätten die Messergebnisse keinen Hinweis auf einen Mangel ergeben.
Die Abteilungsleiterin des Landratsamts schilderte die Umstände der erzwungenen Feuerstättenschau ausführlich: Unter Amtshilfe mehrerer Polizisten hätten die Vertreter des Landratsamts sowie der Bezirksschornsteinfeger ein Wohnhaus vorgefunden, das "mit ganz erheblichen Mitteln verbarrikadiert" gewesen sei: Kameras, komplett geschlossene Rollläden, ein Rasentraktor vor der Eingangstür und ein gesichertes Haustürschloss sollten den Zugang verhindern.
Auch der Einsatz eines Schlüsseldienstes blieb vergeblich. Ein Vorschlaghammer kam zum Einsatz, um das Sicherheitsglas zu zerschlagen. Selbst die massive Tür zum Wohnzimmer sei mit Metallträgern gesichert gewesen. Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als diese einzutreten.
Ehepaar beklagte Folgen der Hausdurchsuchung
Auch die andere Seite kam zur Sprache. "Der Tag war die Hölle", stellte die Ehefrau fest. Sie sei bis heute psychisch angeschlagen, verspüre Angst, wenn sich jemand an der Tür befindet oder ein Auto langsam vorbeifährt. "Das ganze Dorf wusste Bescheid, es ist ein Unding was passiert ist", sagte sie. Ihr Mann spitzte noch weiter zu. Er sprach von einer illegalen Hausdurchsuchung, der ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss stattgefunden habe. Es habe sich um "einen exekutiven Amoklauf" gehandelt. "Wir werden verfolgt, als wenn wir Terroristen wären, die einen Anschlag planen."
So groß die Aufregung, so klar das Urteil des Gerichts: Die Feuerstättenschau war ebenso wie die Androhung unmittelbaren Zwangs rechtmäßig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.