
"Sie machen ein Ding nach dem anderen". Mit diesen Worten hielt Strafrichterin Kristina Heiduck einem Schreiner aus dem Raum Gemünden dessen Untaten vor. Wegen kleinerer Betrügereien war der Mann, der einst selbständig arbeitete, immer wieder mit der Justiz aneinander geraten. Jetzt hatte er Geld für einen Carport angenommen, die Arbeiten jedoch nie ausgeführt. "Ich bin der Meinung, jetzt reicht's", so die Richterin.
Ein Carport wollte ein Ehepaar aus dem Main-Kinzig-Kreis an seinem Wohnhaus angebaut haben. Als ein Schreinereibetrieb bei den Nachbarn Arbeiten ausführte, fiel ihnen der Lieferwagen der Firma durch seine Werbeflächen am Fahrzeug auf. Gleich darauf hatte das Paar den Mitarbeiter nach einem Angebot für ihren Carport gefragt. Eine Werbemaßnahme, über die sich viele Handwerker freuen würden.
Schreiner war für Kunden nicht mehr zu erreichen
Wenige Tage später, am 17. Juli 2023, hielt das Ehepaar das schriftliche Angebot in Händen. 4400 Euro sollte die komplette Maßnahme kosten. Bei Vertragsabschluss wurden 50 Prozent, also 2200 Euro, als Vorauszahlung für die Materialkosten fällig. Die Eheleute unterschrieben und zahlten. Doch zum vereinbarten Liefertermin im September tat sich nichts. Betriebsurlaub, Terminprobleme und andere Ausreden hatte der Schreiner am Telefon parat. Solange, bis gar kein Kontakt mehr mit ihm möglich war.
"Meine wirtschaftliche Lage zu der Zeit war nicht die Beste", gab der Schreiner jetzt in seiner Verhandlung am Amtsgericht Gemünden zu. Oft hatte er nach seinen Angaben noch nicht einmal so viel Geld, um kleinere Materialteile zu kaufen. In einem Baumarkt machte sogar lange Finger, wurde jedoch dabei erwischt und angezeigt. Hinzu kam noch, dass das Finanzamt über 40.000 Euro von ihm verlangt hat und es zur Pfändung kam.
Ehepaar hatte Rechtsanwalt eingeschaltet
Die Folge war, dass der Unternehmer die falschen unternehmerischen Entschlüsse fasste, über ebay-Kleinanzeigen Waren anbot, kassierte und nicht lieferte, Trost im Alkohol suchte und wegen einer Trunkenheitsfahrt seine Fahrerlaubnis verlor. Falscher Stolz habe ihn daran hinderte, seine Lage richtig und ehrlich einzuschätzen, sagte er auf die Frage von Richterin Heiduck. Deshalb war er auch zu dem Ehepaar nicht offen. Auch weitere Auftraggeber täuschte der Unternehmer. Aktuell hat er nach eigenen Angaben noch zwei Kunden, die Forderungen an ihn haben und die er bis zum Jahresende noch abwickeln will. Danach will er seine eigene Firma abwickeln, auch weil der Mann seit September 2023 eine Festanstellung in einem anderen Unternehmen hat.
"Die ganze Aufregung um die Sache hat mir große gesundheitliche Probleme gemacht", erklärte die Frau des geschädigten Ehepaares. Sie und ihr Ehemann hatten zwischenzeitlich auch einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Dieser kam bei dem säumigen Geschäftsmann aber auch nicht viel weiter, weshalb die Bemühungen eingestellt wurden.
Angeklagte übergab Schulden in bar
Dafür hatte das Ehepaar in der jetzigen Verhandlung Erfolg. Der Angeklagte übergab seinen Kunden unter den Augen der Richterin und des Staatsanwaltes den geschuldeten Betrag von 2200 Euro in bar. Außerdem versprach er, auch die entstandenen Anwaltskosten zu übernehmen. Dies brachte ihm zwar einige Pluspunkte des Gerichts ein, dennoch beantragte der Staatsanwalt eine kurze Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Richterin Heiduck verhängte eine viermonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre auf Bewährung gilt. Für zwei Jahre bekommt der Mann einen Bewährungshelfer. Nicht zuletzt wegen der bestehenden sechs Voreinträge im Bundeszentralregister. Außerdem werden 1500 Euro als Bewährungsauflage fällig, zu Gunsten der Multiplen-Sklerose-Stiftung.