
Die neuen Hebesätze in Karlstadt sind beschlossene Sache. Von kommunaler Seite wurde somit festgelegt, mit welchem Wert der neu berechnete Steuermessbetrag nach der Grundsteuerreform ab 2025 multipliziert wird, um die Steuerschuld von Grundeigentümern zu berechnen.
Die neuen Steuermessbeträge haben Auswirkungen, die nicht jedem gefallen. Da sich Bayern bei der neuen Berechnung der Grundsteuer B für nicht landwirtschaftlichen Grund für ein Flächenmodell entschieden hat, spielen Alter oder Lage eines Grundstücks keine Rolle mehr. Oder wie der Gambacher Michael Maasz es formuliert: "Größentechnisch vergleichbare Grundstücke in Gambach und am Tegernsee erhalten vom Finanzamt einen Bescheid mit dem gleichen Steuermessbetrag."
"Es gibt Gewinner und Verlierer der Reform", sagte Karlstadts Kämmerer Ralf Liebl im Finanzausschuss vor wenigen Wochen. Maasz, Gerhard Winheim und Christian Huß kennen beide Seiten aus erster Hand und stellen Einzelfälle aus Gambach und der Karlstadter Siedlung gegenüber.
1. Grundsteuer für Haus in Gambach mehr als verdoppelt
Die Schwiegermutter von Michael Maasz wohnt in der Maintalstraße in Gambach. Das Grundstück liegt am Hang und ist 986 Quadratmeter groß, bei einer Wohnfläche von 95 Quadratmetern. Bisher mussten nach altem Gesetz jährlich knapp 113 Euro gezahlt werden. In wenigen Monaten wird der Betrag sich mehr als verdoppeln und auf 254 Euro pro Jahr ansteigen. Die Eigentümerin zahlt somit künftig 125 Prozent mehr.
2. Ganze 26 Prozent weniger Steuerschuld in der Gartenstraße
Maasz kennt auch die Auswirkungen der Gesetzesreform in Karlstadt. Sein Bruder hat ein Grundstück in der Gartenstraße, in der unteren Siedlung der Kernstadt. Es ist mit 627 Quadratmetern deutlich kleiner als das seiner Schwiegermutter in Gambach. Die Wohnfläche hingegen mit 119 Quadratmetern größer. Bisher zahlte er etwa 317 Euro Grundsteuer, also deutlich mehr als der Durchschnitt in den Ortsteilen. Ab kommendem Jahr wird der Betrag sich auf 234 Euro und somit um gut 26 Prozent reduzieren.

3. Fast ein Viertel weniger Steuer im Siedlungs-Reihenhaus
Der Gambacher Gerhard Winheim besitzt zwei Gebäude, eins in Gambach und eins in Karlstadt. In Gambach zahlt er etwa 85 Prozent mehr Steuer als bisher. Das zweite Gebäude von Winheim steht an der Uhlandstraße in Karlstadt. Das 249 Quadratmeter große Grundstück vermietet er an seinen Sohn, der dort eine verhältnismäßig große Wohnfläche von 128 Quadratmetern hat. Bisher musste er eine Grundsteuer von knapp 250 Euro entrichten. Ab 2025 werden es nur noch 192 Euro sein, was einer Reduzierung von 24 Prozent entspricht.
4. Mehr als die dreifache Grundsteuer für Einfamilienhaus in Gambach
Zurück in Gambach trifft es Christian Huß mit seinem 1050 Quadratmeter großen Grundstück künftig besonders hart. Das Gebäude aus den 50er-Jahren, steht in der Frühlingstraße und hat eine Wohnfläche von 170 Quadratmetern. Dafür zahlte Huß bislang 108 Euro Grundsteuer im Jahr. Daraus sollen jetzt mit dem neuen Flächenmodell 355 Euro werden. Der Steuerbetrag ist somit um 229 Prozent gestiegen. Zur Einordnung: Die Stadt Karlstadt hätte den Hebesatz bei der Grundsteuer B von 400 statt auf 350 auf etwa 100 Punkte senken müssen, damit Huß gleich viel hätte zahlen müssen.
Dimensionen der gestiegenen Steuerbeträge entscheidend
Huß kommt eigentlich aus Hamburg, wo die Grundsteuer – wie in den meisten anderen Bundesländern – nach wie vor nach dem Grundstückswert berechnet wird. Trotz der für ihn immens gestiegenen Grundsteuer für das Haus in Gambach betont er, dass es um einen Betrag gehe, der ihn nicht umbringe. "Man muss aber die Prozente sehen und sich klarmachen, in welchen Dimensionen wir uns bewegen", meint er.
Die Mieter der Gebäude von Maasz und Winheim in Karlstadt profitieren von der neuen Reform. Für Mietverhältnisse in den Ortsteilen gilt das allerdings nicht. "Wir haben viele Mieter in Gambach, die extra aufs Land gezogen sind", betont Maasz. "Auch denen ist das schwer begreifbar zu machen, dass die Grundsteuer so drastisch steigt und dann vom Vermieter auf sie umgelegt werden muss."
Mehr Bürgernähe gefordert
Die drei Herren aus Gambach wünschen sich mehr Bürgernähe bei derartigen Entscheidungen. "Man hört immer von pragmatischen Ansätzen, die man verfolgen will. Warum holt man sich dann nicht bei ein paar Leuten auf dem Land und in der Stadt Stichproben und guckt, wie sich bestimmte Schritte auswirken", fragt sich Maasz.
Auch wenn ihm und seinen Mitstreitern Winheim und Huß bewusst ist, dass das Geld der Kommunen irgendwo herkommen müsse, ist ihnen wichtig, auf die Größe des Ungleichgewichts zwischen Stadt und Ortsteilen aufmerksam zu machen. Zwar erklärte der Kämmerer dem Stadtrat, dass manche mehr und andere weniger zahlen würden. Winheim vermutet aber: "Ein Drittel des Stadtrats hat keine Ahnung, was dieser Satz mit Blick auf die Ortsteile konkret bedeutet."
abgesenkt, um größere Belastungen gerade für die Ortsteile zu verhindern.
Bayern hat das Flüchenmodell gewählt, damit ist klar, dass Grundbesitzer mit großen Grundstücken auf dem Land benachteiligt werden. Bitte wenden Sie sich an die bayerische Staatsregierung Unter Führung von Herrn Söder
Diese Lösung benachteiligt das Dorf mit den Höfen.
Warum packt das keiner an?
Diese Hybris der Staatsregierung, dass man immer glaubt, man braucht einen Sonderweg und weiß im Zweifel sowieso alles besser, ist nervig und vorliegend auch teuer für manche.
Ich verstehe ja, dass man ein einfaches Modell wollte, aber im Steuerrecht bedeutet einfach auch fast immer ungerecht.
Es hat schon seinen Grund, warum die Steuererklärung auf dem Bierdeckel nie umgesetzt wurde. Aber vielleicht wird die Idee demnächst ja recycelt.