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Thüngen
Freispruch im Fall des Anschlags auf die Werntalbahn? Gutachter verneint angeblich Gefährdung
Waren die mutmaßlich von Querdenkern aufgestellten Plakate womöglich gar kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr? Der Hauptangeklagte wurde zwischenzeitlich erneut verurteilt.
Gegen ein solches Plakat auf den Gleisen der Werntalbahn stieß ein ICE im Januar 2021 bei Thüngen.
Foto: Ronny Sauer | Gegen ein solches Plakat auf den Gleisen der Werntalbahn stieß ein ICE im Januar 2021 bei Thüngen.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 05.12.2024 02:38 Uhr

Waren die am Dreikönigstag 2021 auf die Gleise der Werntalbahn zwischen Thüngen und Eußenheim (Lkr. Main-Spessart) gestellten Plakate gar nicht gefährlich? In eins der Plakate aus Holzlatten und Planen ist damals ein umgeleiteter ICE gekracht, lediglich ein kleiner Lackschaden war die Folge. Ein in der Sache beauftragter Gutachter ist jetzt laut Anwalt Klaus Spiegel, der eine der beiden Angeklagten vertritt, zu dem Schluss gekommen: "keine Gefährdung des Bahnverkehrs". Das Main-Echo berichtete zuerst. Der Strafverteidiger sieht die ganze Sache als "Nullnummer", wie er auf Anfrage sagt. Er rechnet mit einem Freispruch.

Der Prozess um den Anschlag auf die Werntalbahn zieht sich nun schon seit zwei Jahren. Die beiden Angeklagten, die sich in Kissinger Querdenker-Kreisen bewegten, wurden im Dezember 2022 vom Amtsgericht Gemünden wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges verurteilt. Der damals 38-Jährige, der unter Bewährung stand, erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ohne Bewährung. Die mitangeklagte 61-Jährige wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Berufungsverhandlung am Landgericht wurde im Juni aufgrund des Gutachtens, mit dem das Gericht die tatsächliche Gefährdung der Fahrgäste ermitteln wollte, bis auf Weiteres ausgesetzt.

Hauptangeklagter ist am Montag zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden

Der Hauptangeklagte ist währenddessen am Montag am Amtsgericht Bad Kissingen in anderer Sache zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Er soll, so Gerichtssprecher Christian Mutz, als Betreiber des Kanals "WiderstandPLZ97 Gruppe" auf Telegram, unter anderem zu unbegründeten Strafanzeigen und falscher Verdächtigung gegen einen Polizeibeamten aus Bad Segeberg aufgerufen haben. Außerdem soll er eine Fotomontage aus einem SS-Soldaten und dem Polizisten, der in dem Foto vermeintlich unmittelbaren Zwang gegen eine Frau anwendet, mit den Worten "Ich führe nur Befehle aus" veröffentlicht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte soll auch hier angekündigt haben, in Berufung zu gehen.

Das Verfahren um den Anschlag auf die Werntalbahn am Landgericht Würzburg wird am 4. Februar fortgesetzt. Insgesamt sechs Verhandlungstermine sind bis 25. Februar angesetzt.

 
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