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Würzburg/Karlstadt
Bis Gefährdungsgutachten vorliegt: Prozess um mutmaßlichen Querdenker-Anschlag auf ICE wird ausgesetzt
Schnellzug war am Dreikönigstag 2021 trotz Notbremsung in einen Holzständer mit Plakat auf den Gleisen gefahren. Beschuldigte beharren auf ihrer Unschuld.
Januar 2021: Spurensuche der Polizei, nachdem ein ICE auf der Werntalstrecke in ein Querdenker-Plakat gerauscht war.
Foto: Archivbild Günter Roth | Januar 2021: Spurensuche der Polizei, nachdem ein ICE auf der Werntalstrecke in ein Querdenker-Plakat gerauscht war.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 15.06.2024 02:48 Uhr

Der Berufungsprozess um einen mutmaßlichen Anschlag auf einen ICE auf der Werntalbahn nahe Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) zieht sich weiter in die Länge. Ursprünglich war geplant, das Verfahren noch im Sommer zu beenden. Dieses wurde nun bis auf Weiteres ausgesetzt. Der Grund ist ein aufwendiges Gutachten, mit dem das Gericht die tatsächliche Gefährdung der Fahrgäste ermitteln will, so der Pressesprecher des Landgerichts, Michael Schaller. Eine solche hatte der Anwalt der beiden mutmaßlichen, der Querdenker-Szene zugeordneten Beschuldigten am letzten Verhandlungstag Ende Mai bezweifelt.

Der Schnellzug war am Dreikönigstag 2021 trotz Notbremsung in einen von fünf auf den Gleisen aufgestellten Holzständer mit Plakaten gefahren. Der Zug war mit rund 100 Stundenkilometern unterwegs gewesen. An Bord befanden sich 62 Passagiere. Auch die Höhe des Schadens für die Bahn soll noch geklärt werden. Die Werntalbahn ist für Personenzüge nicht zugelassen und dient nur zeitweilig als Ausweichstrecke bei Bauarbeiten. Unklar ist daher, ob die Täter es tatsächlich auf den ICE abgesehen hatten.

Das Gemündener Amtsgericht hatte anhand von Indizien zwei mutmaßlich an der Tat beteiligte Personen aus dem Landkreis Bad Kissingen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Beide hatten bei der Verhandlung geschwiegen und legten dann Berufung gegen das Urteil ein. Der 39-jährige Hauptangeklagte und eine 61-Jährige verweisen auf ihre Unschuld. Das Landgericht ist daher nun auf die Ermittlung der tatsächlichen Vorgänge angewiesen. Dafür mussten mehrere Zeugen erneut vor Gericht aussagen. Zudem war es zuletzt nicht gelungen, für die Beweisführung entscheidende Mitschnitte von Telefonaten im Gerichtssaal verwertbar abzuspielen.

 
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