Diesmal ist es gut gelaufen für die Stadt Marktheidenfeld. Gute zwei Stunden hat das Oberste Landesgericht in München über das Wonnemar beraten. Es gibt zwar noch kein Urteil, dafür aber deutliche Hinweise der Vorsitzenden Richterin Andrea Schmidt, die im Wesentlichen die Rechtsposition der Stadt bestätigen. "Wir sind zufrieden", sagt Anwalt Klaus Tappmeier, der die Stadt Marktheidenfeld in Sachen Wonnemar vertritt, nach der Verhandlung. Demnach kann sich die Stadt große Hoffnungen machen, dass der Schiedsspruch, der ihr im Juli 2022 das Bad zugesprochen hat, gültig bleibt.
Zur Verhandlungen angereist waren neben Tappmeier auch Bürgermeister Thomas Stamm, Kämmerin Christina Herrmann und auf den Zuschauerplätzen hatte eine Marktheidenfelder Delegation um Stadträtin Renate Schneider (CSU) und Stadtrat Heinz Richter (proMAR) Platz genommen. Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz ließ sich von zwei Anwälten vertreten. Auch Robert Maier, Geschäftsführer von AIM Spa und Investor bei interSPA, war gekommen.
Gemündener Urteil darf nicht einbezogen werden
Ein Urteil gab es noch nicht. Dieses wird am Mittwoch, 29. November, verkündet, so Richterin Schmidt, sollte es nicht vorher zu einer Einigung kommen. Sie hatte zuvor deutliche Hinweise gegeben, zu welcher Bewertung der Senat tendiert und diese Hinweise haben die Vertreter aus Marktheidenfeld gerne gehört. Zum einen ging es um die Frage, ob der Schiedsspruch rechtmäßig ist. Der Stadt war im Juli 2022 das Bad zugeschlagen worden, da nach Ansicht des Schiedsgerichts die Geschäftsführung die illegale Einleitung von Wasser an einer Wasseruhr vorbei angeordnet hat.
Zwar gab es Kritik der Richterin, der Schiedsspruch hätte ausführlicher formuliert werden können, doch sie sagte auch, dass der Senat zur Auffassung tendiere, dass genügend Zeugen gehört und dass deren Aussagen richtig interpretiert worden seien. Das Geständnis des Geschäftsführers vor dem Amtsgericht Gemünden konnte das Schiedsgericht nicht bewerten, da es zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs nicht bekannt war.
Keine Rechnungen für Handwerkerarbeiten vorgelegt
Ebenso gab die Richterin eine Einschätzung, ob nach Meinung des Senats der Abwasser-Abgaben-Betrug ein hinreichender Grund ist, den Heimfall zu erwirken. Auch dies bejahte die Richterin und nannte den vor dem Amtsgericht Gemünden bestätigten Betrug eine "schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses", aus der man den Heimfall ableiten könne. Die Richterin sagte dies, um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen, denn nach wie vor ist sie der Meinung, dass eine gütliche Einigung das beste für beide Parteien ist.
Da ist nach Ansicht der Richterin zu wenig passiert. Es habe zwar Versuche für eine Einigung gegeben, diese erscheinen ihr aber "nicht ernsthaft und intensiv genug". Auch Rechtsanwalt Tappmeier sprach von Vorschlägen, allerdings seien diese dann an Forderungen der Gegenseite gescheitert. 700.000 Euro hätte die Insolvenzverwaltung für die "kleine Lösung" gefordert. Damit ist gemeint, dass die Stadt Marktheidenfeld offene Gläubiger-Rechnungen der insolventen interSPA GmbH Marktheidenfeld bezahlt und damit das Erlebnisbad übernimmt. Die Frage einer Entschädigung an interSPA wird bei der kleinen Lösung ausgeklammert.
Tappmeier beklagte, dass die Forderungen der Gegenseite nicht belegt seien und nannte als Beispiel offene Handwerker-Leistungen, für die es keine Rechnung gibt. Tappmeier verglich die 700.000 Euro mit "Lösegeld". Dies lehne der Stadtrat von Marktheidenfeld ab.
Insolvenzverwalter fordert 700.000 Euro
Für die Gegenseite seien diese 700.000 Euro aber die Voraussetzung, um in Verhandlungen einzusteigen, erklärte Rechtsanwalt Peter Sänger. Er versuchte, die Forderungen zu rechtfertigen, verstrickte sich dabei aber in Widersprüche. Zunächst sagte er, er habe der Stadt sehr wohl die Rechnungen zukommen lassen, was Bürgermeister Thomas Stamm heftig dementierte. Dann präsentierte er eine Rechnung der betreffenden Handwerkerfirma, die aber vom Gericht als nicht relevant angesehen wurde, da sie keine Abschlagszahlungen enthielt. Schließlich wollte er die Forderung von 700.000 Euro als auch eine Entschädigung für das Inventar verstanden wissen. "Sehr gewagt", kommentierte dies die Richterin.
Auf Vorschlag von Tappmeier zogen sich in einer Sitzungspause die Beteiligten zu einer Abstimmung zurück. Wieder im Sitzungssaal zeigte die Stadt ihren Willen, auf die Gegenseite zuzugehen. 350.000 Euro würde sie als Zahlung akzeptieren, um die insolvente InterSpa GmbH Marktheidenfeld zu übernehmen.
Mögliches Urteil Ende November
Kommentiert wurde dies nicht weiter. Jetzt sind die Parteien gefragt, noch vor der Urteilsverkündung am 29. November eine Lösung zu finden, die dann den Urteilsspruch überflüssig macht. Aufgrund der Hinweise der Richterin Schmidt, wie der Senat den Rechtsstreit einschätzt, geht die Stadt gestärkt in diese Verhandlungen.
Sollte der Schiedsspruch bestätigt werden, könnte die Gegenseite die Revision beim Bundesgerichtshof beantragen. Tappmeier hält dies aber für unwahrscheinlich, da dies mit enormen Kosten verbunden ist. Zudem würde dies nach Ansicht von Tappmeier die Vollstreckung des Schiedsspruchs nicht aufhalten. Die Stadt hätte dann ihr Bad zurück. "Mehr war heute nicht herauszuholen", meinte Bürgermeister Stamm.
bezahlen, eher gibt interSPA keine ruhe. Die Stadt Marktheidenfeld ist selber schuld an dem Schlamassel.
Nase herumtanzen kann und dafür nicht belangt oder zur Verantwortung gezogen wird !
Wie kann man dieBürger:rin so hinhalten, Sozial geht anders.