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Marktheidenfeld
Entscheidung zum Wonnemar Marktheidenfeld soll nächste Woche fallen: Bekommt die Stadt endlich ihr Bad zurück?
Die Richter des Obersten Landesgerichts wollen am Mittwoch ein Urteil sprechen, ob der Schiedsspruch gültig ist. Warum sich die Stadt Marktheidenfeld berechtigte Hoffnung machen kann.
Eine aktuelle Aufnahme vom Erlebnisbad 'Wonnemar': Die Schwimmbecken sind mit Wasser gefüllt, um sie zu stabilisieren. Sollte die Stadt tatsächlich demnächst wieder Hausherr im Bad sein, muss eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Ob die Technik noch in Ordnung ist, kann nur der Betrieb zeigen.
Foto: Silvia Gralla | Eine aktuelle Aufnahme vom Erlebnisbad "Wonnemar": Die Schwimmbecken sind mit Wasser gefüllt, um sie zu stabilisieren.
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:21 Uhr

Wie geht es weiter mit dem Wonnemar? Mit Spannung wird auf die Entscheidung des Obersten Landesgerichts (OLG) in München gewartet. Erhält die Stadt Marktheidenfeld dann endlich ihr Erlebnisbad zurück? Die Verkündung haben die Richter des Senats auf den Mittwoch, 29. November, angesetzt. Die Stadt Marktheidenfeld sieht sich im Vorteil, denn in der Verhandlung Mitte September vor dem (OLG) hatte es deutliche Hinweise der Richter gegeben, die die Position der Stadt stärken.

Bereits zweimal hatten sich die Streitparteien vor dem Senat des OLG getroffen. Dringend hatten die Richter dabei empfohlen, sich gütlich zu einigen. "Doch dies ist leider nicht gelungen", sagte auf Anfrage Marktheidenfelds Bürgermeister Thomas Stamm. Die Stadt habe ein Angebot gemacht, zu ernsthaften Verhandlungen darüber ist es aber nach den Worten von Stamm nicht gekommen. "Daher warten wir jetzt auf das Urteil", so das Stadtoberhaupt.

Richter entscheiden über zwei Fragen

Es geht im Wesentlichen um zwei Fragen: Die Richter müssen zum einen klären, ob der Schiedsspruch vom Juli 2022 rechtmäßig zustande gekommen ist, mit dem der Stadt das Bad zugeschlagen worden ist. Die Geschäftsführung hatte die illegale Einleitung von Wasser an einer Wasseruhr vorbei ins Bad angeordnet. Die Gegenseite beklagt aber die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs, da nach ihrer Ansicht wichtige Zeugen nicht gehört worden seien. Zum anderen geht es um die Frage, ob dieser Abgabenbetrug auch ein hinreichender Grund für den Heimfall des Bades ist? Nur bei einer "schwerwiegenden Störung des Vertrauensverhältnisses" könne man diesen ableiten. 

Dem Richterspruch kann man nicht vorgreifen, aber die Stadt Marktheidenfeld kann sich berechtigte Hoffnungen machen, dass ihr das Bad zugesprochen wird. Denn zu beiden Fragen hat die Vorsitzende Richterin Andrea Schmidt in der Verhandlung von Mitte September erklärt, dass der Senat dazu tendiere, der Stadt Marktheidenfeld Recht zu geben. Trotzdem empfahl sie, nach einer gütlichen Einigung zu suchen.

Diese Einigung hat es nicht gegeben. Daher sind nun die Richter wieder am Zuge und es wird am Mittwoch, 29. November, vermutlich zu der etwas seltsam anmutenden Szene kommen, dass die Richter des Senats vor einem leeren Gerichtssaal stehen. Die Bekanntgabe der Senatsentscheidung ist mündlich, öffentlich und "im Namen des Volkes", aber mit Anwesenden wird nicht gerechnet, da den Parteien das Urteil unmittelbar darauf schriftlich zugestellt wird.

Für Rechtsanwalt Klaus Tappmeier, der die Stadt in Sachen Wonnemar vertritt, wäre eine Niederlage der Stadt Marktheidenfeld eine "große Überraschung". Die Hinweise der Richter seien sehr deutlich gewesen, meint er. "Und sie hätten sich nicht so eindeutig äußern müssen." Fest steht auch, die Richter werden keinen Vergleich anbieten. Sie entscheiden mit Ja oder Nein über die Gültigkeit des Schiedsspruchs.  

Zahnloser Tiger bekommt Zähne

Sollte dann wie erwartet die Stadt Marktheidenfeld Recht bekommen, wie geht es weiter? "Ich werde die sofortige Vollstreckung des Schiedsspruch und damit die Herausgabe des Bades fordern", sagt Tappmeier. Der Rechtsanwalt ist überzeugt, dass Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, der als vorläufiger Insolvenzverwalter das Vermögen der interSPA GmbH & Co.KG. verwaltet, dieser Aufforderung nachkommt. "Denn mit dem Urteil des OLG hat unser zahnloser Tiger Zähne", sagt er. "Bei Nicht-Herausgabe kommt der Gerichtsvollzieher." Aber davon geht Tappmeier nicht aus, denn Sedlitz würde bei einer Verweigerung persönliche Schadensansprüche riskieren.

"Bei Nicht-Herausgabe kommt der Gerichtsvollzieher."
Klaus Tappmeier, Rechtsanwalt der Stadt Marktheidenfeld

Möglich wäre die Anfechtung des Urteils beim Bundesgerichtshof. Es könnte "Rechtsbeschwerde" eingelegt werden, aber, so Tappmeier, diese würde die Vollstreckung des Schiedsspruchs und damit die Herausgabe des Bades nicht verhindern. "Die Rechtsbeschwerde ist sehr teuer." Tappmeier glaubt daher nicht, dass es dazu kommen wird.

Ein Urteil des OLG im Sinne der Stadt Marktheidenfeld würde den Zustand der "vorläufigen" Insolvenz der Besitzgesellschaft interSPA GmbH & Co.KG Marktheidenfeld beenden. Laut Tappmeier muss dann endlich die Insolvenz eröffnet werden. "Darauf drängt die Stadt Marktheidenfeld schon lange", sagt der Rechtsanwalt. Im Rahmen dieser Insolvenz wird die Stadt ihre finanziellen Ansprüche anmelden. "Die Stadt wird darauf drängen, dass ein unabhängiger Insolvenzverwalter bestellt wird, der mögliche Schadensersatzansprüche gegen Herrn Sedlitz und andere Beteiligte prüfen und geltend machen kann", so Tappmeier.

 
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