
Viele Asylbewerberinnen und -bewerber warten lange auf eine Arbeitserlaubnis. Das sagt Matthias Schrimpf, Geograph sowie Flüchtlings- und Integrationsberater des Caritasverbands Main-Spessart. In dieser Funktion betreut er rund 350 Menschen aus Gemünden und dem Sinngrund. Während Menschen aus der Ukraine meist nach wenigen Wochen arbeiten dürften, müssten andere Geflüchtete bis zu zwölf Monate auf ihre Anhörung und eine Genehmigung warten. Sprach- und Integrationskurse, die sie theoretisch in dieser Zeit absolvieren könnten, haben lange Wartelisten. "Sechs Monate und mehr sind keine Seltenheit", so Schrimpf.
Ohne Beschäftigungsmöglichkeiten und Sprachkurse verbrächten Asylsuchende die Zeit unfreiwillig in Ungewissheit und Isolation. Können Ehrenamt oder die sogenannte Arbeitsgelegenheit ein Ausweg sein?
Arbeitsgelegenheiten für 80 Cent pro Stunde
Für Asylbewerberinnen und -bewerber gibt es die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Diese sind im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Auf dieser Basis können Geflüchtete laut Schrimpf bei kommunalen Aufgaben eingesetzt werden; für 80 Cent pro Stunde.
Johannes Wagenpfahl, Bürgermeister von Gräfendorf, setzt seit vielen Jahren auf diese Art der Beschäftigung. Aktuell sind zwei Asylsuchende für den Herbstschnitt der Friedhöfe beschäftigt. "Die erteilten Aufgaben", so Wagenpfahl, "dienen dazu, ihre Fähigkeiten einzubringen und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen zu sammeln."
Er sieht die Arbeitsgelegenheit als eine gemeinnützige Tätigkeit und Möglichkeit zur Integration. Außerdem bringe sie Struktur in den Alltag der Migrantinnen und Migranten und verbessere die Sprachkenntnisse. Er betont, dass es sich nicht um reguläre Arbeitsverhältnisse handelt und dass die Asylbewerber keine Arbeitsplätze von Einheimischen besetzen.
Schrimpf kritisiert bei den Arbeitsgelegenheiten, dass diese erzwungen werden können. Geflüchtete, die solche Angebote ablehnen, riskieren Leistungskürzungen.
Geflüchtete helfen auch ehrenamtlich in Main-Spessart
Es gibt noch einen anderen Weg für Asylbewerberinnen und -bewerber, der Warteschleife zu entkommen: Das Ehrenamt. Darauf setzt zum Beispiel der Verein Naturpark Spessart: "Wir bekommen seit vielen Jahren Unterstützung durch Ehrenamtliche", sagt Geschäftsführer Oliver Kaiser. Diese würden bei Entbuschungen oder der Eindämmung von invasiven Pflanzen in Naturschutzgebieten helfen.

Leider ist laut Kaiser die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu beteiligen, bei den Einheimischen stark zurückgegangen. Sabrina Jochum, Projektleiterin im Naturpark Spessart, berichtet, sie habe kürzlich 50 Personen angeschrieben und um Hilfe gebeten – "nur einer hat sich bereit erklärt, zu helfen".
Seit diesem Jahr gehe man daher gezielt auf geflüchtete Menschen zu und habe beste Erfahrungen gemacht, so Kaiser. Den Einsatz als Arbeitsgelegenheit lehnt er ab. Man zahle den Ehrenamtlichen schon immer die Ehrenamtspauschale von rund zwölf Euro pro Stunde. Kaiser: "Da machen wir keinen Unterschied, woher die Menschen kommen. Wir behandeln alle gleich."
Hürden zum Ehrenamt: Lange Gespräche mit Ämtern
Mit dem Ehrenamt und seiner Pauschale, die sich am Mindestlohn orientiert, kann man nicht reich werden. Denn die Aufwandsentschädigung ist mit 250 Euro monatlich gedeckelt. Immerhin sei es jedoch eine annäherend normale Entlohnung, so Schrimpf.
Er weiß, dass viele Vereine und Organisationen nach Unterstützung suchen, aber oft nicht wissen, dass Geflüchtete sich engagieren möchten. Außerdem seien da bürokratische Hürden, wie Jochum berichtet. Als sie beim Sozialamt angefragt habe, ob Asylbewerber die Ehrenamtspauschale erhalten dürften, sei vorgeschlagen worden, diese Tätigkeiten als Arbeitsgelegenheit zu deklarieren. Erst nach wochenlanger Kommunikation mit Ämtern sei der Einsatz der Geflüchteten im Ehrenamt möglich gewesen.
Markus Rill, Leiter Medienkommunikation am Landratsamt Main-Spessart, gibt an, dass Geflüchtete sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Stand ihres Asylverfahrens ehrenamtlich engagieren dürfen. Für Interessierte gäbe es zwei Wege: Für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Geflüchtetenhilfe seien die hauptamtlichen Integrationslotsinnen im Landratsamt zuständig. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten stehe die Freiwilligenagentur "EMiL" für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. "Natürlich steht es den Geflüchteten frei", so Rill, "sich direkt an Vereine, Organisationen oder Wohlfahrtsverbände zu wenden."
Was ich nicht ganz verstehe ist die Kritik von Herrn Schrimpf an Leistungskürzungen bei Ablehnung von Arbeitsangeboten. Die Unzumutbarkeit der Tätigkeiten kann ich nicht herauslesen.