Ein mehrseitiges Schreiben, unterzeichnet von acht Kritikern der Corona-Maßnahmen, hat vergangene Woche das Familiengericht Gemünden erreicht. Angehörige von Schülern wollen damit ein Verfahren anstoßen, in dem die Corona-Regelungen an drei Schulen auf Kindeswohlgefährdung überprüft werden sollen. Dabei soll es speziell um die Regeln zum Abstandhalten, zum Tragen von Masken und zur Testpflicht gehen. Das Familiengericht muss derzeit den Sachverhalt noch einordnen. Ein Schulleiter schilderte dieser Redaktion gegenüber die Situation an seiner Schule.
"Das, was einem vorgeworfen wird, konterkariert eigentlich das, was man jeden Tag macht", sagt Gerald Mackenrodt, Schulleiter des Johann-Schöner-Gymnasiums in Karlstadt. Seine Schule sowie die Konrad-von-Querfurt Mittelschule Karlstadt und die Theodosius-Florentini-Schule Gemünden stehen in der Kritik der Verfasser des Schreibens ans Familiengericht. "Wir setzen nur das um, was kultusministerielle Schreiben vorgeben", erklärt Mackenrodt. Die Schule könne keine eigenen Standards aufbauen. Das sei auch nicht notwendig. "Das sind Dinge, die einen enttäuscht und nachdenklich zurücklassen", kommentiert er das Vorgehen der Kritiker.
Mackenrodt: "Ich habe Elternmails ausnahmslos beantwortet"
Als Kritikpunkt äußerte eine der Angehörigen beispielsweise "dass zwischen Eltern und Schule seit mehr als einem Jahr kein Dialog möglich ist." Mackenrodt ist zwar erst seit Mitte Februar Schulleiter des Gymnasiums, aber zum Start des Wechselunterrichts um Ostern wurde die Masken- und Testpflicht gleich ein Thema. "Ich habe den Eltern das Anfang April in einem Informationsschreiben mitgeteilt", sagt Mackenrodt. Bevor die Schule wieder losging, habe er über 40 Mails von den Eltern beantwortet – so wie ausnahmslos alle Elternmails, die er erhalten habe. Nicht beantwortet habe er "diese seltsamen Schreiben, die an alle Schulen gegangen sind, die eine Menge Vorwürfe und einseitiger Darstellungen enthalten". Diese Mails seien nicht von Eltern der Schüler am JSG gewesen.
Mit den Schülern abgestimmt
Mit der Abschlussklasse habe Mackenrodt sich auch ausgetauscht: "Die Schüler wollten Sicherheit", sagt er. "Kinder, die zu Hause eine krebskranke Mutter haben. Die Großeltern haben, die zu Hause leben." Gerade diese Kinder wollen laut dem Schulleiter "die Gefahr nicht nach Hause tragen über Begegnungen an der Schule". Er erlebe "überhaupt nicht, dass wir hier in Massen Schüler haben, die sich weigern. Gerade das Gegenteil."
Der Abschlussklasse habe Mackenrodt empfohlen, FFP2-Masken zu tragen. "Aber das war eine Empfehlung und keine Vorschrift." Manche Kinder würden diese auch in der Schule tragen. Aber es könnten auch medizinische Einweg- oder Stoffmasken getragen werden. Speziell die Abiturientinnen und Abiturienten habe er darauf hingewiesen, bei Problemen mit der Maske rechtzeitig Bescheid zu sagen. Es seien genügend Lehrkräfte da, die Schüler während Prüfungen kurz an die Luft begleiten könnten.
Keine Probleme mit Schnelltests
Auch die Tests hätten am Gymnasium keine Probleme bereitet. Eine einzige Schülerin dürfe von den Eltern aus an den Selbsttests nicht teilnehmen. "Für Schüler, die diese Tests in der Nase nicht machen können, habe ich mich an mehreren Stellen darum bemüht, dass wir den Spucktest hier als gleichwertigen Test einführen", sagt Mackenrodt. Das habe geklappt. Der Schulleiter habe den Eindruck, man suche zusammen mit den Schülerinnen und Schülern, mit dem Kollegium und den Eltern gemeinsame Wege. "Es geht letzten Endes doch darum, das zu tun, was für das Kind gut ist", so Mackenrodt.
Das Familiengericht prüft das Schreiben
Alexandra Lenzen, Richterin am Familiengericht Gemünden, bestätigte gegenüber der Redaktion, dass das Schreiben eingegangen ist. Nun werde es wie jede andere Verfahrensanregung auch einem gesetzlichen Richter zugeteilt. Allerdings stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit: "Meine Kollegin und ich werden zunächst prüfen, ob mit dem Weg zum Familiengericht überhaupt der richtige Rechtsweg beschritten wurde", sagt Lenzen und erklärt weiter: "Das Familiengericht ist immer zuständig, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung im Raum steht". Nur wenn das der Fall ist, "könnte über entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der bestehenden Kindeswohlgefährdung nachgedacht werden". Eine zu treffende Maßnahme könnte sich nur auf das jeweils konkret betroffene Kind beziehen, erklärt die Richterin.
Es läuft alles ganz normal. Videos aus diesen Bundesstaaten zeigen gut besuchte Restaurants, ausgelassene Partys, ausverkaufte Sportarenen und Konzerte. Die Wirtschaft läuft auf Hochtouren. Ein Leben, das man sich hierzulande nicht mehr vorstellen kann.
Bei uns müssen sich die schwächsten der Gesellschaft, unsere Kinder, weiter diesen gravierend einschränkenden Maßnahmen beugen. Kinder, die morgens in der Schule negativ getestet werden, müssen anschließend im Sportunterricht beim Hindernislauf die Maske tragen, die ihnen das Atmen massiv erschwert.
Es wird Zeit für ein Umdenken und ein Hinterfragen dieser Einschränkungen. Wir als Erwachsene müssen aufstehen und deutlich machen: Wir machen da nicht mit! Wir lassen das nicht weiter zu!
Schwachsinn lesen und verbreiten bildet eben nicht!