
Mit dem Rufbus hat der Landkreis Main-Spessart ein flexibles Mobilitätsangebot. Dieser fährt nach Bestellung auf den regulären Linienstrecken; zu Randzeiten und an Feiertagen sowie Wochenenden. Seit dem 1. August 2024 kostet er 1,50 Euro pro Person zusätzlich zum regulären Ticketpreis.
Fahrgäste waren teilweise von den Zusatzkosten überrumpelt. "Bei der telefonischen Bestellung", so ein Fahrgast, "wurde ich nicht darauf hingewiesen." Im Bus kassierte die Fahrerin dann 4,50 Euro Zuschlag für drei Personen. "Für knappe 4 Kilometer Fahrt sind das dann fast schon Taxi-Preise", so der Fahrgast.
Er kritisiert außerdem die Zusatzkosten, denn durch das Rufbussystem werde ja bereits Geld eingespart: Statt leer zu fahren, fahren Busse nur, wenn sie tatsächlich benötigt werden – ein positiver Beitrag für Umwelt und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Den Zuschlag als "Strafgebühr" für Fahrgäste empfindet er als ungerecht und in Zeiten, in denen Emissionen dringend eingespart werden müssen, unzeitgemäß.
Zuschlag soll Zahl der Leerfahrten verringern
Cornelia Wagner vom VVM bestätigt, dass der Zuschlag vor allem Menschen, die den Rufbus zu, pendeln nutzen, treffe. Wer beispielsweise jeden Tag frühmorgens oder spätabends den Rufbus nutze, zahle nun 30 Euro im Monat zusätzlich zum regulären Ticket.
Der Zuschlag sei gekommen, so Landratsamts-Sprecher Markus Rill, da seit Einführung des Deutschland- sowie des 365-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler die Zahl der bestellten, aber nicht genutzten Rufbus-Fahrten drastisch zugenommen habe. "Diese Fahrten verursachen Kosten und belasten Personal und Fahrzeug unnötig." Der für jede Bestellung zu zahlende Zuschlag solle helfen, die Zahl der Leerfahrten zu minimieren.
Allerdings wird der Zuschlag erst im Bus kassiert und nicht bei Bestellung. Daher vermeidet der Zuschlag Leerfahrten erstmal nicht. Dem hält das LRA entgegen, dass der Mobilitätszentrale die Daten der Bestellenden vorlägen. "Für den Fall, dass eine Person den Rufbus wiederholt bestellt, ohne ihn zu nutzen und ohne, dass dafür triftige Gründe vorliegen, besteht die Möglichkeit, nachträglich eine Kostenerstattung zu verfolgen", so Andrea Stiel aus der Pressestelle des Landratsamts. Ebenso könnten Fahrgäste, die mehrfach nicht erschienen seien, für den Rufbus gesperrt werden.
"Call Heinz"-App könnte Prozess vereinfachen
Die Sprecher des Landratsamtes betonten, dass die Maßnahme auch im Rahmen der Richtlinien für Bedarfsverkehre des Freistaats Bayern zulässig ist. Das Geld aus dem Zuschlag fließt in die Finanzierung des ÖPNV.
Die Einführung des Zuschlags erfolgte laut Stiel auf Wunsch der durchführenden Unternehmen und der Mobilitätszentrale. Der Beschluss für den Zuschlag wurde vom Kreisausschuss für Landkreis-Entwicklung, Mobilität und Digitalisierung getroffen. Der Landkreis, so erklärt Stiel, sei als Aufgabenträger für die Finanzierung der Bedarfsverkehre verantwortlich; und zwar unabhängig vom Verkehrsverbund Mainfranken.
Ein Schritt zur Verbesserung des Rufbussystems im Landkreis wird die voraussichtliche Einführung der App "Call Heinz" im November sein. Diese Anwendung soll eine digitale und einfache Buchungsmöglichkeit für den Rufbus in Main-Spessart bieten und könnte den Prozess für die Fahrgäste erheblich erleichtern. Die "Call Heinz"-App ist bereits in anderen Landkreisen der Region, wie Schweinfurt, Kitzingen und Würzburg, im Einsatz und ermöglicht eine flexible Buchung.