
Die Stadt Volkach und das Landratsamt Kitzingen als zuständige Bauaufsichtsbehörde sind sich einig: Das in Volkach geplante Wohnheim für maximal 90 geflüchtete Menschen ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Doch was sagt die Regierung von Unterfranken dazu, die nach wie vor dringend nach neuen Unterkünften für Asylbegehrende sucht?
Volkach und seine Ortsteile haben zwar im Lauf der vergangenen Jahre immer wieder Flüchtlinge aufgenommen, aber eine Gemeinschaftsunterkunft gibt es in der zweitgrößten Stadt des Landkreises mit insgesamt knapp 9000 Einwohnern nicht. Hier kommt ein Blick auf die Zahlen und wichtige Antworten zu dem Thema.
Wie bewertet die Regierung die baurechtliche Einschätzung des Landratsamts?
Dazu kommt von Alexander Warkotsch, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, eine klare Aussage: "Die baurechtliche Zuständigkeit für das Bauvorhaben liegt beim Landratsamt Kitzingen." Abwarten müsse man allerdings noch das Anhörungsverfahren und "die finale Entscheidung des Landratsamtes". Noch bis 15. Februar hat der Investor bekanntlich Zeit, sich zu äußern. Die Ablehnung des Landratsamts ist darum noch nicht endgültig.
Bei der Frage dieser Redaktion, ob die Regierung von Unterfranken die Entscheidung des Landratsamtes revidieren könnte, verweist Warkotsch auf die bereits getroffene Aussage zur Zuständigkeit. Interessant ist seine Antwort auf die Frage, welche Signale vom Bauherren kommen: "Nach unserem Kenntnisstand ist der Investor weiterhin davon überzeugt, dass das Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig ist." Offen bleibt, ob die Regierung von Unterfranken diese Einschätzung teilt.
Könnte andernorts im Landkreis ein neues Flüchtlingswohnheim entstehen?
"Wir selbst sehen weiterhin einen hohen Bedarf an neuen Flüchtlingsunterkünften, auch im Landkreis Kitzingen", schreibt der Pressesprecher. Dabei erkenne die Regierung von Unterfranken "selbstverständlich auch die bisherigen Leistungen des Landkreises bzw. des zuständigen Landratsamtes bei der Flüchtlingsunterbringung ausdrücklich an". Alternative, vielversprechende Grundstücke, die für die Errichtung einer von der Regierung von Unterfranken betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Volkach oder im Landkreis Kitzingen geeignet wären, seien aktuell nicht bekannt.

Hält der Landkreis ausreichend Wohnraum für Flüchtlinge bereit?
Weiterhin kommen mehr geflüchtete Menschen in Unterfranken an, als aus den staatlichen Asylunterkünften ausziehen. Die Anzahl deren Bewohner stieg darum weiterhin an. "Es herrscht unterfrankenweit weiterhin Vollbelegung", informiert Alexander Warkotsch.
Dabei hat jeder Landkreis eine ihm zugewiesene Quote zu erfüllen: Der Landkreis Kitzingen muss 6,8 Prozent der Menschen aufnehmen, die aus dem Ankerzentrum Geldersheim auf Unterfranken zu verteilen sind. Aktuell erfüllt der Landkreis mit 2085 Personen seine Quote zu 92,5 Prozent. Dabei leben von den 1381 ausreisepflichtigen Geflüchteten in Unterfranken 125 im Landkreis Kitzingen.
Welche Lehren können aus dem abgelehnten Bauantrag in Volkach gezogen werden?
Die Frage ist: Müsste der Regierung von Unterfranken als Betreiber der GU nicht von Anfang an bekannt sein, ob ein Wohnheim an dieser Stelle grundsätzlich überhaupt möglich ist, bevor sie einen Vertrag mit einem Investor schließt? Das sieht Alexander Warkotsch anders: Die Regierung von Unterfranken mache die baurechtliche Genehmigung einer potenziellen Gemeinschaftsunterkunft "stets zu einer zwingenden Bedingung einer tatsächlichen Anmietung". Dabei sei es egal, ob es sich um bezugsfertige oder renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien oder neu zu errichtende Modulunterkünfte handelt.
"Die Beibringung der Baugenehmigung liegt dann in der Sphäre des potenziellen Investors", erläutert der Pressesprecher. Die unteren Bauaufsichtsbehörden böten Bauherren auch Beratungen an, sodass mögliche Probleme frühzeitig erkannt und besprochen werden können. "Wir legen potenziellen Vermietern/Investoren auch stets nahe, solche Angebote zu nutzen."