Das Landratsamt Kitzingen gibt einen Überblick über die Asylbewerber, Flüchtlinge und schutzberechtigten Ausländer, die sich zurzeit im Landkreis aufhalten. Sicher ist: Es werden mehr.
Wie viele Flüchtlinge gibt es im Landkreis Kitzingen?
Der Begriff Flüchtlinge umfasst laut Landratsamt Kitzingen viele Personenkreise. Es gibt Asylbewerber im Asylverfahren, Ausländer mit Bleibeberechtigung (Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Subsidiär Schutzberechtigte, Ausländer mit Abschiebeverbot), Ukraineflüchtlinge mit einer befristeten Bleibeberechtigung und Ausländer mit negativem mit Ausreiseverpflichtung. Derzeit gibt es 1015 Ukrainegeflüchtete mit befristeter Bleibeberechtigung und 716 Personen in staatlichen Gemeinschafts-und dezentralen Unterkünften.
Wie viele Menschen sind im Asylverfahren und haben eine Bleibeberechtigung?
Es gibt auch Personen, die nicht mehr im Asylverfahren sind, aber nach dem entsprechenden Gesetz leistungsberechtigt sind. Aktuell haben 237 in staatlicher Unterbringung eine Bleiberechtigung.
Aus welchen Ländern kommen sie überwiegend?
Die meisten Flüchtlinge kommen aus Afghanistan, Syrien, Irak, Somalia, Nigeria, Elfenbeinküste, Guinea, Äthiopien und Eritrea.
Welche Aufnahmequote gilt für den Landkreis?
Die Aufnahmequote regelt der Königsteiner Schlüssel für das Bundesgebiet.
Der Landkreis Kitzingen hat eine Aufnahmequote von 6,8 Prozent in Unterfranken.
Das heißt, dass von 100 Personen, die aus dem Ankerzentrum Geldersheim auf Unterfranken zu verteilen sind, aufgerundet sieben Personen auf den Landkreis Kitzingen entfallen. Aktuell erfüllt der Landkreis seine Quote zu 86,7 Prozent.
Zum Jahresende läuft der Mietvertrag mit einer Unterkunft im Kitzinger Gewerbegebiet ConneKT aus. Wie viele Flüchtlinge müssen umgesiedelt werden?
Es sind aktuell 38 Bewohner. Ein Viertel dieser Bewohner ist bereits anerkannt und muss sich selbst nach Wohnraum umsehen. Für die restlichen Bewohner im Asylverfahren ist der Landkreis in Verhandlungen bezüglich der Unterbringung.
Steht die Unterkunft in Mainbernheim noch zur Verfügung? Wäre sie reaktivierbar?
Jeder Landkreis hat für den Notfall eine Notunterkunft bereitzuhalten. Die Notunterkunft in Mainbernheim (ehemals Bären-Schmitt-Gebäude) ist jederzeit reaktivierbar für die Aufnahme von Bewohnern aus Unterkünften mit einem auslaufenden Mietvertrag. Sie verfügt über 150 Plätze
Welche freien Kapazitäten, über die das Landratsamt verfügen kann, gibt es im Landkreis?
Aktuell hat das Landratsamt Kitzingen keine freien Kapazitäten in dezentralen Unterkünften.
Wie viele Fehlbelegungen gibt es?
Fehlbelegungen in dezentralen Unterkünften betragen aktuell 54 Prozent und in den Gemeinschaftsunterkünften circa 32 Prozent.
Welchen Zugang erwartet das Landratsamt durch die Nachzugsregelung und ab wann?
Für den Familiennachzug muss der Bleibeberechtigte eine Wohnung suchen. Die Familiennachzüge hängen von einigen ausländerrechtlichen Bestimmungen ab. Es ist damit schwierig, eine zeitliche Prognose abzugeben, wann konkret die Frauen und minderjährigen Kinder nachkommen.
Welche Art Unterkünfte im Landkreis sucht das Landratsamt?
Aktuell ist das Landratsamt in Verhandlungen, um für auslaufende Mietverträge Ersatz anzumieten. Zudem steht auch die Notunterkunft in Mainbernheim zur Verfügung für die Unterbringung von Fehlbelegern in dezentralen Unterkünften, sollten diese bis zum Ende des Mietvertrages keinen Wohnraum gefunden haben.