
Bruder Abraham Sauer aus Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) ist am Freitag erneut freigesprochen worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hat den Freispruch des Amtsgerichts Kitzingen für den Mönch bestätigt. Der Ordensbruder der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) hatte im August 2020 einem im Gazastreifen geborenen Mann, der in das EU-Land Rumänien abgeschoben werden sollte, Kirchenasyl gewährt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Andere Begründung der Richter, aber gleiches Ergebnis
Die Richter hätten zwar eine andere Begründung vorgelegt als das Amtsgericht Kitzingen im April 2021, erklärte Gerichtssprecher Stefan Tratz auf Nachfrage. Im Kern sei die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil verworfen und der Mönch erneut freigesprochen worden. Wegen eines Corona-Ausbruchs im Kloster hatte Bruder Abraham Sauer nicht selbst an der Verhandlung teilnehmen können.
Entscheidend war laut seinem Verteidiger Franz Bethäuser, dass der Ordensmann sich strikt an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen von 2015 gehalten habe. Außerdem gebe es keine Pflicht für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden - selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe, sagte der Anwalt.
Ein Urteil mit Signalcharakter: Der erste rechtskräftige Freispruch
In keinem anderen Bundesland gab es zuletzt so viele Strafverfahren gegen Kirchenleute wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wie in Bayern. Einige wurden mit Rücksicht auf das Bamberger Urteil vorerst ausgesetzt. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig. Laut dem bayerischen Justizministerium dürfte es der erste rechtskräftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein.
Das Amtsgericht Kitzingen hatte den heute 50-jährigen Bruder Abraham Sauer im April 2021 vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltstitel freigesprochen: Zwar sei das Kirchenasyl für einen abgelehnten Flüchtling rechtswidrig und damit eine Straftat - die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Mönchs wögen in dem Fall aber schwerer als das Strafmonopol des Staates.
Begründung des Obersten Landesgerichts: Mönch hat sich gar nicht strafbar gemacht
Wenngleich es beim Freispruch blieb - dieser Begründung des Amtsgerichts folgte das Oberste Landesgericht am Freitag nicht: Sauer habe sich gar nicht erst strafbar gemacht. Als er den Flüchtling ins Kirchenasyl aufnahm, war dieser also noch legal im Land. Als das nicht mehr der Fall war - nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Härtefall-Dossier negativ beschieden hatte - habe der Angeklagte nicht aktiv dafür sorgen müssen, das Kirchenasyl zu beenden.
In einer "Bamberger Erklärung zum Kirchenasyl" fordern mehrere lokale Asylhelfergruppen, "Kirchenasyl als Schutzraum zu respektieren und nicht weiter zu kriminalisieren". Das europäische Asylsystem sei gescheitert, in immer mehr Ländern seien faire Verfahren und eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten nicht gewährleistet. Angesichts dieser "untragbaren Zustände" sei Kirchenasyl "häufig die einzige Möglichkeit, eine faire und sichere Prüfung der Schutzbedürftigkeit zu gewährleisten".
Zwei weitere Verfahren in Franken gegen Ordensschwestern
Zuletzt gab es außer im Fall des Münsterschwarzacher Ordensmannes zwei weitere Urteile in Franken gegen Kirchenangehörige wegen der Gewährung von Kirchenasyl. In Würzburg erhielt Schwester Juliana Seelmann, eine Oberzeller Franziskanerin, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. In solchen Fällen wird die Strafe ausgesetzt, wenn die Verurteilte in der Bewährungszeit straffrei bleibt. Die Schwester hatte sich ebenso wie Bruder Abraham Sauer auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht aus.
Noch nicht entschieden ist auch ein Verfahren gegen die oberfränkische Benediktiner-Äbtissin Mechthild Thürmer. Auch sie wird von Anwalt Franz Bethäuser vertreten. Die bayerischen Bischöfe haben bisher stets ihre Solidarität mit den Betroffenen erklärt.
Abraham Sauer hat nur nach den Regeln eines Jesus von Nazareth gehandelt, als dieser sagte: "was ihr einen für meiner geringsten Brüder oder Schwestern getan habt, das habt ihr mir getan!" Amen, so sei es!
- Würde ich Menschen, die vom Gesetz rechtmäßig gesucht werden, verstecken, würde gegen mich ermittelt und ich würde verteilt.
- Würde ich kleine Jungs verführen, würde gegen mich ermittelt und ich würde verteilt.
- Würde ich meine Einnahmen mit vielen Stiftungen verschleiern, hätte ich das Finanzamt am Hals.
So das Recht für uns kleine Leute.
Aber ich habe wieder gelernt: Gleiches Recht NICHT für Alle!
Bei anderen Ländern mit anderen Rechtssystemen würden wir sagen „Bananenrepublik“