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Wiesentheid
Landratsamt prüft Bauantrag für Wiesentheider Salatfabrik
Das Landratsamt Kitzingen entscheidet erst, ob der Bauantrag der niederländischen Investoren genehmigungsfähig ist und dann, ob er ein Jahr zurückgestellt werden kann.
Streitfall Salat: Das Landratsamt Kitzingen prüft derzeit, ob der Bauantrag für eine Salatfabrik in Wiesentheid zulässig ist.
Foto: Robert Günther, dpa | Streitfall Salat: Das Landratsamt Kitzingen prüft derzeit, ob der Bauantrag für eine Salatfabrik in Wiesentheid zulässig ist.
Andreas Brachs
 und  Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:57 Uhr

Kommt die geplante Salatfabrik nach Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) und wenn ja wann und an welchem Standort? Das Landratsamt Kitzingen prüft als Genehmigungsbehörde derzeit den Bauantrag der niederländischen Firma Deliscious. Sie will an der Untersambacher Straße auf rund 17 Hektar Fläche eine Salatzucht in Gewächshäusern bauen. Dagegen hat sich heftiger Bürgerprotest geregt. Das Thema ist rechtlich hoch komplex.

Der Marktgemeinderat hat den Plan mit großer Mehrheit abgelehnt. Doch damit endet der Konsens: Während der Bürgerblock grundsätzlich keine Salatfabrik in der Kommune haben will, geht die CSU einen anderen Weg. Sie will eine Alternativfläche im Umfeld der bestehenden Gärtnerei Lang in Richtung Reupelsdorf anbieten, weil sie fürchtet, rechtlich keine Handhabe für eine vollständige Ablehnung zu haben. Von der Ausweisung dieser sogenannten Konzentrationsfläche verspricht sich die CSU samt Bürgermeister Werner Knaier auch eine aufschiebende Wirkung für den Bauantrag. Diese Variante ist vom Rat inzwischen mehrheitlich beschlossen. Ihre Sicht der Dinge hat die CSU am Dienstag mit Bürgern diskutiert. Darin bezweifelten Redner einen Vorteil für die Marktgemeinde durch die Salatzucht, kritisierten aber, dass sie mehr Verkehr verursachen werde. Einige rechtliche Fragen blieben offen.

Bauantrag liegt seit Mitte Juli wieder vor

Den Stand des Bauantragsverfahrens hat diese Redaktion vom Landratsamt Kitzingen erfragt. Das Landratsamt bestätigt, dass der geänderte Bauantrag seit 17. Juli vorliege und dass der Marktgemeinderat beschlossen habe, mit einer Änderung des Flächennutzungsplans eine Konzentrationsfläche für Gewächshäuser und Erwerbsgartenbau auszuweisen. Allerdings weist die Kreisbehörde darauf hin, dass wegen dieser Planänderung grundsätzlich keine Veränderungssperre für das von den Investoren bevorzugte Gelände an der Untersambacher Straße zulässig sei. Sprich: Die geplante Konzentrationsfläche an sich verhindert den Bauantrag der Investoren nicht.

Für ein aus sechs Gruppierungen – Freie Wähler, SPD, FDP, Grüne, Wählergemeinschaft Feuerbach, Bund Naturschutz – gebildetes Aktionsbündnis "Gegen die Salatfabrik" ist die Konzentrationsfläche ohnehin das falsche Mittel. Das Bündnis möchte daher die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans mithilfe des Baugesetzes verhindern. Dieses gebietet es, sogenannte öffentliche Belange, etwa Wasserversorgung und Landschaftsbild, zu achten und verlangt eine sichere Erschließung des Bereichs durch Straßen und Versorgungsleitungen. Beide Punkte seien in Wiesentheid nicht erfüllt, meint das Bündnis und weist darauf hin, dass bei der Gemeinde bis 9. September noch schriftliche Stellungnahmen gegen die Konzentrationsfläche eingereicht werden können.

Antrag der Kommune hat wahrscheinlich aufschiebende Wirkung

Nach Auskunft des Landratsamtes hat die Marktgemeinde Wiesentheid zusätzlich beantragt, den Bauantrag des Agrarunternehmens für ein Jahr zurückzustellen. Danach müsse die Baugenehmigungsbehörde eine Entscheidung über den Bauantrag für ein Jahr aussetzen, wenn die Gemeinde wie in diesem Fall beschlossen hat, den Flächennutzungsplan zu ändern, in dem eine solche Konzentrationsfläche vorgesehen ist. Das gilt sinngemäß dann, wenn durch den Bau einer Salatfabrik an der Untersambacher Straße die Konzentrationsfläche in Richtung Reupelsdorf letztlich "unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde", schreibt das Landratsamt.

Allerdings sei die Kreisbehörde trotzdem verpflichtet, die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu prüfen. Sollte der Bauantrag genehmigungsfähig sein, wird über den Antrag der Kommune auf seine Zurückstellung entschieden. Sollte der Bauantrag durchfallen, läge die Salatzucht sowieso bis auf Weiteres auf Eis.

 
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