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Münsterschwarzach/Bamberg
Kirchenasyl-Prozess: Oberstes Landesgericht prüft Freispruch von Kitzinger Mönch
Im vergangenen April fiel am Amtsgericht Kitzingen eine wegweisende Entscheidung zum Kirchenasyl. Jetzt wird der Fall von Bruder Abraham an oberster Stelle verhandelt.
Bruder Abraham musste sich vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen der Gewährung von Kirchenasyl verantworten. Es war die erste Verhandlung dieser Art gegen einen Ordensangehörigen in Bayern. Nun kommt der Fall vors Bayerische Oberste Landesgericht.
Foto: Frank Weichhan | Bruder Abraham musste sich vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen der Gewährung von Kirchenasyl verantworten. Es war die erste Verhandlung dieser Art gegen einen Ordensangehörigen in Bayern.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:24 Uhr

Der Kitzinger Freispruch für einen Schwarzacher Mönch, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist für die Justiz in Bayern von grundsätzlicher Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte das Urteil vom April 2021 nicht akzeptiert und war in Revision gegangen. Am 25. Februar wird der Fall von Bruder Abraham Sauer nun beim Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg geprüft.

Richterin wollte eine Grundsatz-Entscheidung

Der Mönch aus der Abtei Münsterschwarzach im Landkreis Kitzingen hatte einem im Gazastreifen geborenen Mann, der nach Rumänien abgeschoben werden sollte, Kirchenasyl gewährt. Im Prozess gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 2400 Euro für den Ordensmann gefordert.

Doch das Amtsgericht Kitzingen sprach den Mönch vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt frei. Amtsrichterin Patricia Finkenberger betonte in dem viel beachteten Urteil eigens: "Wir brauchen eine Grundsatzentscheidung bei diesem Thema."

Hilfe für in Gefahr geratene Flüchtlinge

Der Benediktinermönch habe zwar rechtswidrig "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" geleistet, sagte Finkenberger. Er habe sein Handeln jedoch auf seine Glaubens- und Gewissensgründe gestützt. Dies wertete das Gericht als Entschuldigungsgrund, hergeleitet aus dem Grundgesetz.

In Abrahams Fall wiegten aus Sicht der Amtsrichterin die individuellen Grundrechte schwerer als das Strafmonopol des Staates (Az.: 1 Cs 882 Js 16548/20). Doch gibt es im Gerichtsbezirk auch anders lautende Entscheidungen. Deshalb schloss sich die Staatsanwaltschaft Würzburg der Auffassung Finkenbergers nicht an und bestand darauf, das Urteil in der nächsten Instanz prüfen zu lassen.

Würzburger Ordensschwester: Gleicher Fall, andere Entscheidung

Wenige Wochen nach dem Kitzinger Freispruch saß am Amtsgericht Würzburg die Ordensschwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen auf der Anklagebank. Sie wurde im Juni 2021 wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" zu einer Geldstrafe verurteilt. Seelmann hatte zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt, um sie vor Zwangsprostitution zu schützen.

Für das gleiche Delikt wie Bruder Abraham erhielt  Juliana Seelmann, Ordensschwester im Kloster Oberzell, im Juni 2021 eine Geldstrafe. Auch dieser Fall könnte nun noch einmal geprüft werden.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Für das gleiche Delikt wie Bruder Abraham erhielt  Juliana Seelmann, Ordensschwester im Kloster Oberzell, im Juni 2021 eine Geldstrafe. Auch dieser Fall könnte nun noch einmal geprüft werden.

Sowohl Juliana Seelmann als auch die Staatsanwaltschaft wollten gegen das Urteil vorgehen. Der Ordensschwester war nach der Verhandlung eine Welle der Solidarität entgegengeschlagen. Im Oktober bekam sie den Würzburger Friedenpreis verliehen.

Nach seinem Freispruch hatte Bruder Abraham Sauer sich für die Unterstützung bedankt. "Ich wusste, dass die Gemeinschaft und meine Mitbrüder hinter mir stehen. Auch aus anderen Ordensgemeinschaften und von anderen Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche habe ich Zuspruch erfahren. Das hat mir Kraft gegeben", sagte der Benediktinermönch.

Revision: Entscheidung in Bamberg schon am 25. Februar?

Kirchenasyl ist eine christliche Tradition zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten, wie es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) heißt. Kirchen versuchen damit, aus ihrer Sicht besonders verletzliche und schutzbedürftige Migranten vor einer Abschiebung zu bewahren.

Im Fall des Mönchs von Münsterschwarzach tauschen Staatsanwalt und Verteidigung in Bamberg am 25. Februar ihre Argumente aus. Ob das Bayerische Oberste Landesgericht dann noch am gleichen Tag darüber entscheidet, ist laut dem Sprecher des Gerichts noch nicht sicher.

 
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