
"Elf Jahre Garantie", steht auf dem mannshohen Kühlschrank, einem Edelstahl-Protz, Marke Bauknecht, dem man sein Alter kaum ansieht. Bei vielem anderen, was hier so herumliegt, ist das Verfallsdatum längst abgelaufen. Das Meiste besitzt nur noch Schrottwert, und darauf hat es sein Besitzer vermutlich angelegt.
Es ist kein Geheimnis, dass sich in Zeiten angestrengter Recyclingbemühungen auch aus Schrott bisweilen noch gutes Geld machen lässt. Nur ist das, was man hier auf einem Gartengrundstück am Kitzinger Stadtrand vorfindet, eben kein grüner Geschäftszweig mehr, sondern aus Sicht des Landratsamts schlicht eine illegale Müllkippe. Die Behörde hat es schon mit Mahnschreiben und Zwangsgeldern versucht – erfolglos.

Vor einem Jahr schien es, als habe der Besitzer eingelenkt und versuche, auf dem Gelände Ordnung zu schaffen und ins Reine zu kommen. Einige der Geräte wurden wohl abtransportiert oder verwertet. Heute, ein Jahr später, sieht es dort wilder denn je aus. Ein großes Durcheinander aus teils entkernten, teils noch kompletten Kühlschränken und Waschmaschinen, dazwischen alte Staubsauger und Fernseher.
Die Grundstücksverhältnisse sind nicht leicht zu durchschauen
Das Problem ist, dass die Besitz- und Grundstücksverhältnisse in diesem Fall nicht leicht zu trennen sind. Der Teil, auf dem der Elektroschrott lagert, gehört nach Recherchen dieser Redaktion einer Frau, die lange Zeit in Kitzingen lebte und mittlerweile weggezogen ist. Das Haus samt dazugehörigem Garten hat sie einem Mann vermietet, der vor drei, vier Jahren damit begonnen hat, Kühlschränke und Waschmaschinen zu sammeln. Das Ergebnis ist immer noch zu besichtigen. Und dann gibt es ein weiteres Ehepaar, das in unmittelbarer Nachbarschaft gebaut hat und in den ganzen Schlamassel hineingezogen wurde.
Anfang des Jahres erhielten die Eheleute Post vom Landratsamt. Sie sollten sich in dem Verfahren äußern – und erkannten, dass jetzt wohl der Zeitpunkt erreicht sei, wo es besser ist, einen Anwalt einzuschalten. Auch das Kitzinger Ordnungsamt wurde bereits vorstellig. Gehört haben sie in der Sache seither nicht mehr viel. Man versteht, dass ihnen das Ganze stinkt und sie "einfach nur Ruhe wollen".
Inzwischen ist der Streit mehr oder weniger eskaliert. Wie diese Redaktion erfahren hat, wurde das Wohnhaus, in dem der mutmaßliche Müllverursacher seit Jahren lebte, zwangsgeräumt. Vor zwei Monaten soll bei ihm der Gerichtsvollzieher in Begleitung zweier Polizisten in der Tür gestanden und den Auszug durchgesetzt haben. Der Mieter, so heißt es, sei daraufhin abgetaucht und wohl auch für die Behörden derzeit nicht greifbar. Die Frist von vier Wochen, die ihm gesetzt wurde, um das Areal zu räumen, ließ er verstreichen.
Der Elektroschrott enthält auch klimaschädliche Stoffe
Durch den Starkregen Anfang Juni sei der Boden aufgeweicht worden, ein Teil der schweren Geräte im Erdreich versunken. In ihnen stecken wertvolles Kupfer, Platin oder Aluminium, das wiederverwendet werden kann und soll; aber sie enthalten mitunter auch gesundheitsgefährdende und umweltschädliche Stoffe. In alten Kühlschränken schlummert immer noch jede Menge des klimaschädlichen FCKW, und die Waschmaschinen enthalten Reste von Laugen, die ausgespült werden könnten. Man versteht, dass diese Stoffe nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen dürfen.

Der Besitzer hat, nachdem er die Geräte grob ausgeschlachtet hat, die Reste einfach in den Garten gekippt und dort stehen gelassen. Ein Großteil davon gilt laut Gesetz als Abfall, der ordnungsgemäß zu entsorgen ist, im Zweifel beim Wertstoffhof des Landkreises. Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz ist jeder, der in unzulässiger Weise Abfälle behandelt oder lagert "zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands verpflichtet".
So hat es das Landratsamt auf eine frühere Anfrage hin erklärt. Das gelte auch dann, wenn Dauer und Menge der Abfälle auf eine längere Lagerung in großem Umfang schließen lassen. Bei Verstößen kann das Amt Beseitigungsanordnungen erlassen und diese notfalls mit Zwangsgeld durchsetzen.
Im aktuellen Fall tut sich die Behörde schwer, den Verursacher in die Pflicht zu nehmen. Die Beseitigungsanordnung und "mehrere verhängte Zwangsgelder" seien "leider ergebnislos" geblieben, teilt das Landratsamt mit. Und: "Aktuell läuft ein privatrechtliches Verfahren, was vorrangig abgeschlossen werden muss. Erst danach können wir die Beseitigung durch den Grundstückseigentümer weiter abklären und verfolgen." Die Hauseigentümerin droht bei einer Entsorgung auf den Kosten sitzenzubleiben.
Für die Nachbarn ist das alles kein Trost. Sie wollen, dass die Geschichte jetzt ein rasches Ende findet, und sehen sich unverschuldet im Zentrum eines Müllskandals. "Wir müssen uns ja schämen", heißt es von ihrer Seite.
A. Träger