
Seit das noch relativ neue Konsumcannabisgesetz gilt, sind die Strafverfahren wegen des unerlaubten Anbaus von Cannabis eher weniger geworden. Sie tauchen aber immer wieder in der Sitzungsliste des Amtsgerichts in Kitzingen auf. Diesmal hatte es ein 42-Jähriger mit dem Anbau der Pflanzen übertrieben. Statt der erlaubten drei Pflanzen hat die Polizei 22 im Gang vor der Wohnung des Mannes in Marktbreit gefunden.
Wegen des "unerlaubten Anbaus von Cannabis" musste der derzeit von Bürgergeld lebende Mann sich vor Gericht verantworten. Dazu kam eine Anklage wegen Körperverletzung, die allerdings schnell eingestellt wurde. Der angeblich bei einem handgreiflichen Streit geschädigte Nachbar des gelernten Mechanikers hatte kein Interesse an einer Strafverfolgung gezeigt und seinen Strafantrag zurückgenommen.
Der 42-Jährige habe lediglich einen "sehr lauten Streit" zwischen ihm und seiner Ex-Freundin schlichten wollen, sagte er dem Gericht. Danach wurde der Teil der Anklage eingestellt.
"Ich werde nicht mehr lange leben"
Damit blieb die Geschichte mit den Cannabispflanzen. Und da zeigte sich, dass der – wie er mehrfach betonte – in der ehemaligen DDR geborenen Mann seine eigene Ansicht zu dem Thema hat. "Ich werde nicht mehr lange leben", sagte der 42-Jährige dem Gericht, ohne das belegen zu können. Seit er 13 Jahre alt sei, habe er einen Gehirntumor. Das einzige, was ihm helfe, sei Cannabis – und das nehme er seit vielen Jahren.
Sein Versuch, an medizinisches Cannabis zu kommen, sei gescheitert, erzählte er. "Weil die Ärzte in dieser gottverdammten Gegend nichts verschreiben", wetterte der "Tumorpatient in den letzten Tagen". Also habe er die Pflanzen selbst angebaut. "Ich halte das nicht für strafbar", sagte er. Außerdem sei er sterbenskrank, habe vor kurzem Eltern und Schwester verloren und wisse überhaupt nicht, was das ganze Verfahren in der letzten Phase seines Lebens eigentlich solle.
Auch das Cannabisgesetz hat Regeln
Das erklärte ihm der Staatsanwalt. Auch das neue Konsumcannabisgesetz habe Regeln. Und danach seien drei Pflanzen erlaubt, nicht aber 22. Im konkreten Fall handele sich um unerlaubten Anbau und damit um eine Straftat. Und dafür sehe das Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.
Auch wenn Einsicht und Reue nicht zu erkennen seien, hielt er im konkreten Fall eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu zehn Euro) für noch angemessen. Die Richterin würdigte die "schwierigen Gesamtumstände" und hielt 1000 Euro (100 Tagessätze zu zehn Euro) für tat- und schuldangemessen. "Wir haben es hier nicht mit einem Otto-Normal-Kiffer zu tun", sagte sie am Ende. Was alle Beteiligten nach dem Aufritt des Mannes wohl unterschreiben würden.
Das ist kein Argument.
Ironie aus…