
Ab diesem Donnerstag, 1. August, gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als in anderen Bundesländern. Grundlage ist das sogenannte Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, mit dem die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern den Konsum im Freistaat nach der Cannabis-Legalisierung durch die Ampel-Regierung eindämmen will. Was jetzt gilt:
Was ist ohnehin verboten?
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Doch das Bundesgesetz sieht Einschränkungen vor. Untersagt bleibt das Kiffen
- auf Spielplätzen,
- vor Schulen,
- vor Kinder- und Jugendeinrichtungen,
- in Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
Und auch jeweils in Sichtweite davon – bis zu 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das dient dem Bundesgesundheitsministerium zufolge dem Kinder- und Jugendschutz. Der Konsum von Marihuana und Haschisch "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist ebenfalls verboten.
Wo gelten in Bayern jetzt noch schärfere Regeln?
In Bayern ist es zum Beispiel auf Volksfesten verboten, Cannabis zu rauchen. Die Regeln gehen über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.
Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind nicht im Gesetz geregelt.
Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt. Auslöser für dieses ausdrückliche Verbot war der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl, der öffentlichkeitswirksam im Maximilianeum einen Joint geraucht hat, um gegen den Verbotswahn der CSU zu protestieren.
Können in einzelnen Städten und Gemeinden noch strengere Regeln gelten?
Ja. Die Kommunen dürfen das Verbot nämlich auf bestimmte öffentliche Flächen und Plätze ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks Cannabis verbieten.
Bisher konnten Kommunen an solchen Orten den Alkoholkonsum untersagen - bei regelmäßigen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wegen übermäßigen Trinkens. Diese Ermächtigung haben Gemeinden nun auch für Cannabis-Konsum.
Welche Strafen gelten in Bayern?
Bei Verstößen gegen Kiff-Verbote drohen im Freistaat hohe Geldbußen: Wer in einer Gaststätte in Bayern einen Joint raucht, muss zum Beispiel mit bis zu 1500 Euro Strafe rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld.
Mit Informationen von dpa.
Bin mal gespannt wann Söder das kiffen auch auf meiner Terrasse verbieten wird. Es ist geradezu grotesk diese Aktivitäten der CSU Regierung. Sie sollte sich mal um Dinge wie den Pflegenotstand, den Lehrernotstand. Es wäre sinnvoller sich darum zu kümmern , mit Naturisierung von Bächen und Flüssen oder einen Planb wie man auf dem Land eine ordentliche Gesundheitsversorgung hinbekommt. Viele wichtigeren Aufgaben warten, aber Herr Söder kümmert sich lieber um ein paar wenige Kiffer. Lächerlich, er ist eben kein guter Ministerpräsident für Bayern.
"Seht her, wer es wagt, sein Leben so zu führen, wie wir es für falsch halten, den werden wir gängeln, wie wir nur können und ihm zeigen, dass wir ihm seine Freiheiten nicht gönnen, während wir es sonst für den Ausdruck bayerischer Lebensfreude halten, wenn Raucher ihre Mitmenschen in widerlichen Zigarettenqualm hüllen."
Ich hoffe, Gerichte werden der eklatanten Ungleichbehandlung von grenzüberschreitendem Cannabis- und Tabak-Konsum in Bayern irgendwann einen Riegel vorschieben. Meinetwegen auch mit dem Ergebnis vergleichbarer Sanktionen für letzteres. Aber wehe, man schreibt einem Konservativen vor, wie er zu leben hat.
Vor der Gaststätte ist das Kiffen wie beim Rauchen erlaubt? Dann ist ja alles gut. Brauche den Tabakgeruch wirklich nicht während des Essens.
„Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.„