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Kitzingen
Anhänger ziehen mit Führerschein Klasse B: "Weit verbreiteter Irrglaube" kann plötzlich teuer werden
Von einem weit verbreiteten Irrglauben bei Gespannen (Symbolfoto)  sprach ein Polizist vor dem Kitzinger Amtsgericht. 
Foto: Autobahnpolizei | Von einem weit verbreiteten Irrglauben bei Gespannen (Symbolfoto)  sprach ein Polizist vor dem Kitzinger Amtsgericht. 
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 29.08.2024 02:44 Uhr

Vor ein paar Jahren war klar: Mit Führerschein, Klasse 3, kann man Autos oder/und Gespanne bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Dann wurde die Klasse 3 durch B ersetzt. Allerdings in verschiedenen Varianten. Seither scheint für manchen nicht ganz so klar zu sein, wer was mit welcher Klasse fahren darf. Vor allem, wenn es um Gespanne, also Autos mit Anhängern geht, gibt es offenbar einen "weit verbreiteten Irrglauben".

Dem saß jetzt auch ein Kfz-Meister auf, der häufiger mit Autotransporten zu tun hat. Der Mann fand sich auf der Anklagebank in Kitzingen wieder. Der Vorwurf: Fahrlässige Anordnung oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil das eine Straftat ist, bekam der 59-Jährige einen Strafbefehl. 1150 Euro (15 Tagessätze zu 70 Euro) sollte er zahlen. Er legte Einspruch ein. Grund: "Den Strafbefehl halte ich für unangemessen."

Stiefsohn sollte leichteres Gespann fahren

Es war kurz vor Weihnachten 2023. Der Kfz-Meister aus Oberbayern wollte mit seinem Auszubildenden und Stiefsohn ein Auto in Aschaffenburg abholen. Auf dem Hinweg sollte der 19-Jährige das leichte Gespann fahren. Auf der Rückfahrt, dann mit Ladung, hätte sich der Kfz-Meister ans Steuer gesetzt.

Die Idee dahinter: Bei der Hinfahrt ohne Ladung darf der Stiefsohn das leichtere Gespann mit seinem Führerschein der Klasse B fahren. Mit Last wäre dann der BE-Schein fällig, den hatte der junge Mann nicht. Deshalb wäre der Meister gefahren.

"Es kommt ausschließlich auf das zulässige Gesamtgewicht an."
Polizist vor dem Amtsgericht Kitzingen

Die beiden kamen bis ans Biebelrieder Kreuz. Dort wurden sie von einer Streife aus dem Verkehr geholt. Das Ergebnis war eine Anzeige, offenbar Routine für die Autobahnpolizei. "Gerade bei Gespannen gibt es einen weit verbreiteten Irrglauben", sagte ein Beamter als Zeuge. Das tatsächliche Gewicht von Auto und Hänger spielen demnach für die Fahrerlaubnis keine Rolle. "Es kommt ausschließlich auf das zulässige Gesamtgewicht an", so der Polizist.

Und das lag im konkreten Fall über dem, was der 19-Jährige mit seinem Schein der Klasse B hätte fahren dürfen. Damit hatte der junge Mann das Gespann auf Anweisung des Kfz-Meisters ohne gültige Fahrerlaubnis gelenkt. Folge war die Anzeige wegen des Anordnens oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Kfz-Meister räumt vor Gericht seinen Fehler ein und spart Geld

Auch wenn er die Strafe noch immer für "unangemessen hoch hielt", hat der Kfz-Meister seinen Fehler inzwischen eingesehen und eingeräumt. "Ich weiß ja, dass da was blöd gelaufen ist", sagte er dem Gericht.

Das sah Richterin Ilka Matthes offenbar auch so. Auch weil der Mann noch nie aufgefallen ist, schlug sie die Einstellung des Verfahrens vor. Dass er über den "weit verbreiten Irrglauben" aufgeklärt wurde, kostete ihn am Ende 500 Euro. Damit hat er gegenüber dem Strafbefehl immerhin mehr als die Hälfte gespart.

 
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  • Thomas Hemmerich
    Wie einfach es doch früher mit den Klassen 1 - 5 war. Warum hat man das abgeschafft und geändert? Das inzwischen niemand mehr so richtig durchblicken, ohne lange das ganze studieren zu müssen, sieht man ja hier an dieser Diskussion in den Kommentaren. Bürokratieabbau.....lach.
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  • Elke Endrich
    Dass man mit CE keinen kleinen Traktor fahren darf, kann ich mir nicht vorstellen. Die Klasse CE beinhaltet die Klasse T. Und T ist für Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft, für die die Klasse L nicht ausreicht, weil zu schnell oder zu schwer.
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  • Heribert Mennig
    @Frau Kram, Herrn Huller, Herrn Hoffmann: Die Führerscheinregelungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU (spätestens seit Januar 2013)!! Es ist also falsch, nur auf Deutschland zu schimpfen. Jeder Fahrzeugführer, Fahrzeugführerin ist selbst dafür verantwortlich, welches Fahrzeug bzw. welches Gespann er/sie mit der eingetragenen Fahrerlaubnis bewegen darf. Den Unterschied zwischen tatsächlichem Gewicht und Gesamtmasse (früher hieß das Gesamtgewicht) sollte man schon kennen. Es ist übrigens auch zu beachten, welche Anhängelast man mit seinem Auto überhaupt nutzen darf. Wenn man sich unsicher ist was man mit der eingetragenen Fahrerlaubnis bewegen darf und welche Anhängelast für das Zugfahrzeug zulässig ist, muss man sich einfach kundig machen, und zwar bevor man losfährt!
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  • Jürgen Huller
    Kenn Sie den Unterschied zwischen Masse und Gewicht?

    Masse eines Körpers ist absolut und damit immer gleich. Sein Gewicht hängt vom Standort ab.

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/weltall/atlas-der-schwerkraft-die-weltwiegekarte-a-703490.html

    Ob das die Leute wussten, die Begriffe dieser Regelungen festgelegt hatten?
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  • Heribert Mennig
    Ich fand den Begriff "Gesamtgewicht" besser. Ist aber letztlich auch wurscht. Die Maße und Gewichte stehen in den Fahrzeugpapieren (auch in denen der Anhänger). Man muss es nur lesen.
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  • Michael Zink
    Das ist aber beim zulässigen Gewicht/Masse/Sonstwas vollkommen egal. Der geltende Wert steht im Fahrzeugschein, fertig.
    (Ja, bei neueren Fahrzeugen hat das Teil einen anderen Namen, aber am Wert ändert das nichts.)

    Und ein Kfz-Meister und sein Azubi, der noch dazu erst kürzlich die Prüfung bestanden hat, sollten das eigentlich wissen.
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  • Hans-Karl Heil
    Herr Mennig: Das glauben aber auch nur Sie, dass es in der EU gleich geregelt ist.
    Interessant ist auch immer wieder, dass es bei Zulassungsbehürde, Polizei, BAG und Handwerkskammer dazu unterschiedliche Aussagen gibt.
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  • Heribert Mennig
    @Herrn Heil: Es gibt Unterschiede hinsichtlich der Gültigkeitsdauer. Die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sind jedoch einheitlich geregelt!
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Ich - @ Heribert Mennig -

    weiß immerhin eins: ich darf keinen LKW mehr fahren, weil die EU der Meinung war, das soll man ohne ärztliches Attest nicht mehr tun dürfen, während es andererseits (zumindest bis zum Horror-Unfall) offenbar kein Problem ist, bis ins hohe Alter einen ähnlich leistungsstarken Pkw zu fahren.

    Und auch der Sinn, alle soundsoviel Jahre den Führerschein neu beantragen zu müssen (außer Erzeugung von Verwaltungsaufwand und Plastikmüll) erschließt sich mir nicht so wirklich.

    Ginge es wirklich um mehr Verkehrssicherheit, bräuchten wir mehr Kontrollen und konsequentere Bestrafung - und zwar schwerpunktmäßig für die Leute, die den Verkehr tatsächlich gefährden. MMn kann es z. B. keine "fahrlässige Tötung" sein, wenn jemand vorsätzlich viel(!!) zu schnell fährt, sich einen ### um die Verkehrsregeln schert und auf diese Weise den Tod eines anderen Menschen verursacht.
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  • Dietmar Eberth
    "LKW ... kein Problem ist, bis ins hohe Alter einen ähnlich leistungsstarken Pkw zu fahren"

    Mit einem LKW-Führerschein darf man LKWs bis 44 Tonnen fahren. Kenne keine ähnlich schweren PKWs.

    "Und auch der Sinn, alle soundsoviel Jahre den Führerschein neu beantragen zu müssen erschließt sich mir nicht so wirklich."

    Warum müssen Sie den Führerschein NEU beantragen? Eine Verlängerung bei LKWs dient vor allem der Verkehrssicherheit.

    "MMn kann es z. B. keine "fahrlässige Tötung" sein, wenn jemand vorsätzlich viel(!!) zu schnell fährt, sich einen ### um die Verkehrsregeln schert und auf diese Weise den Tod eines anderen Menschen verursacht."

    Das Problem, das müssen Sie halt vor Gericht nachweisen und nicht nur vermuten.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Immer das Gleiche - @ Dietmar Eberth -

    die elementare Physik besagt, die Bewegungsenergie eines Körpers ergibt sich aus dem Produkt seiner halben Masse multipliziert mit dem Quadrat der Geschwindigkeit (E=1/2*m*vhoch2). Das heißt, wenn ich einen LKW mit 40 t bei 60 km/h bewege, kommt in etwa die gleiche Energie zusammen wie mit einer S-Klasse bei 250 km/h. Wenn Sie meinen Beitrag aufmerksam gelesen hätten, wären Sie darauf gestoßen, dass ich auf die Motorleistung (und damit die mögliche Höchstgeschwindigkeit) abgehoben habe und nicht auf das "Gewicht".

    Und ich bleibe bei meiner Ansicht, dass es bzgl. der Verkehrssicherheit wenig bis keinen Unterschied macht, ob der Führerschein "lebenslänglich" gilt oder nur 10 Jahre - da spielen andere Umstände eine gewichtigere Rolle. Siehe auch diesen Artikel: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/toedlicher-unfall-amtsgericht-soll-sein-urteil-korrigieren-art-10554688
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  • Martin Winkler
    Verstehe die Kommentare nicht so ganz.
    In der Fahrschule lernte man was man mit welchem Führerschein fahren darf.
    Das es um die zulässige Gesamtmasse geht, bekommt man in der Fahrschule auch erklärt.
    Die Umstellung ist nicht nur ein paar Tage her. Da fühle ich mich ja wieder jung ;-)
    In Betrieben ist es üblich (Pflicht) Führerscheinkontrollen seiner Mitarbeiter durchzuführen.
    Da sollte klar sein, wer was fahren darf - sowohl dem Führerscheininhaber, als auch dem Vorgesetzten.
    Außerdem macht es vielleicht auch Sinn, dass man keinen größeren Anhänger ohne Nachweis, dass man es kann, fahren zu darf.
    Ich finde den Artikel gut. So wird, dass mal wieder verbreitet für alle die schon über 40 Jahre sind. Alle jüngeren sollten es wissen, da sie ja den Führerschein nach "neuen" Vorgaben gemacht haben.
    Auch die Entscheidung von Richterin Ilka Matthes finde ich gut.
    Und zu den Polizisten: Die machen ihre Arbeit nach ihren Vorgaben, also auch alles gut.
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  • Patrick Rettner
    Die Regelung mit der zulässigen Gesamtmasse und nicht der tatsächlichen Masse taugt gar nix. Ein voller 750kg Anhänger ist kein Problem, ein leerer , 400kg schwerer Autotransportanhänger geht wiederum gar nicht.
    Das ist doch, als dürfte ich mit meinem Auto nur noch auf Autobahnen fahren, weil es ja eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit hat, die deutlich größer ist als die zulässigen 50 innerorts und 100 außerorts. Da gehts doch auch um das was man tatsächlich macht und nicht um das, was theoretisch gehen würde.
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  • Klaus Kieslich
    Hmm, das verstehe ich leider nicht so ganz.
    Nach Ihrer Logik könnten Sie auch einen leeren 7,5to fahren ohne den C1 (alter 3er) zu haben. Weil ein leerer 7,5to kann ja nicht so schwer sein...
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  • Michael Zink
    Richtig. Außerdem ist es doch schon immer so, daß das zulässige Gewicht zählt, nicht das aktuelle. Ein Kfz-Meister sollte das eigentlich wissen.

    Soll man vor jeder Fahrt und nach jedem Beladen das Fahrzeug wiegen, um festzustellen, ob man es fahren darf?
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  • Patrick Rettner
    Ab einem gewissen Punkt sollte man das tun, man könnte ja überladen haben.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Bei sovielen "tollen" Regelungen

    ist es kein Wunder, dass bei uns im Land nichts (mehr) vorangeht und stattdessen bei den Gerichten der Posteingang überläuft.

    Hätte nicht gedacht, dass ich das mal sage, aber in dem Fall doch:
    liebe FDP, bleibt stark und verhindert, dass mal eben 5.000 neue Verwaltungsplanstellen geschaffen werden. Sowas bewirkt nämlich nach meiner jahrzehntelangen Lebenserfahrung (unweigerlich), dass die 5.000 "Planfestgestellten" per entsprechender, verwaltungsaufwanderzeugender Aktivität den Nachweis über ihre Unverzichtbarkeit erbringen...
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  • Alfred Neumann
    Falls Sie 5.000 Planstellen für die Kindergrundsicherung meinen, dafür werden über 5.000 Planstellen bei den Jobcentern frei. Die FDP scheint in dem Punkt schon mit Alzheimer zu kämpfen.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Dann - @ Alfred Neumann -

    muss mir mal aber jemand erklären, warum es Finanz-Mehrbedarf gibt, wenn es sich doch um Rechte-Tasche-linke-Tasche-Politik handelt. Oder bezahlt das Familienministerium soviel besser?
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  • Alfred Neumann
    Ganz einfach: Weil derzeit nicht alles abgerufen wird, was zusteht. Steuererstattung macht auch nicht jeder Bürger.
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