13 Einträge seit 2005 im Bundeszentralregister - fünfmal ist Fahren ohne Fahrerlaubnis dabei. Der 31-Jährige hat mehrere Gefängnisaufenthalte hinter sich, seit langem keine Fahrerlaubnis mehr. Das hindert ihn aber nicht daran, sich immer wieder ans Steuer zu setzen. Jetzt hat ihm das Kitzinger Amtsgericht ultimativ das Stoppschild gezeigt.
Im Februar 2021 war es wieder mal soweit: Da hielt ihn die Autobahnpolizei auf der A3 bei Biebelried am Steuer seines Autos auf. Er wollte einer Bekannten beim Umzug helfen. Dass er bei der Kontrolle den Ausweis seines Bruders zeigte, nutzte ihm nichts. Die Polizei durchschaute seinen Trick. Und er hatte mal wieder ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals.
Erst kürzlich fiel in Böblingen ein ähnliches Urteil
Es ist nicht das einzige, das die Justiz gerade gegen ihn angestrengt hat. Vor kurzem war der Mann in Böblingen zu acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In dieser Sache läuft noch die Berufung. Deshalb spielte das Verfahren für die Verhandlung in Kitzingen keine Rolle. Allerdings ähneln sich die Urteile. Der Mann wurde auch in Kitzingen zu acht Monaten mit Bewährung verurteilt.
Hier wie dort bekam er trotz seiner Vorstrafen und offenen Bewährung eine "allerletzte Chance". Allerdings gibt es Auflagen. Der derzeit arbeitslose Mann wird einem Bewährungshelfer unterstellt, muss 200 Sozialstunden leisten, die Hände von Drogen lassen und diese Abstinenz durch Tests nachweisen.
Vor allem Betäubungsmittel sind es, die das bisherige Leben des Mannes geprägt haben. Sie spielten bei fast allen seinen Straftaten eine Rolle. Brachten ihn ins Gefängnis. Machten ihn psychisch krank. Immerhin arbeitet der Mann seit seiner letzten Haftentlassung 2018 an seinem Problem. Auch wenn es zwei Rückschläge gegeben habe – die Verteidigerin sieht seine Entwicklung positiv. Er bemühe sich, wieder in seinem erlernten Beruf Fuß zu fassen. "Vor einigen Jahren ist er ohne Fahrerlaubnis zu Banküberfällen gefahren, jetzt hilft er bei Umzügen", versuchte sie die Entwicklung darzustellen. "Ich sehe ihn auf einem aufsteigenden Ast", sagte sie.
Der Anklagevertreter fordert zehn Monate – ohne Bewährung
Mit dieser Argumentation tat sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft schwer. Geständnis und Einsicht seien zwar da, auf der anderen Seite aber stünden "ganz erhebliche und einschlägige Vorstrafen". Hinzu komme, dass alle vom Gericht verhängten Strafen bisher keine Wirkung gezeigt hätten. "Unbeeindruckter kann man nicht sein", sagte er. Der Anklagevertreter forderte zehn Monate Freiheitsstrafe. Weil er weit und breit keine günstige Sozialprognose ausmachen konnte, schloss er eine Bewährung aus.
Das Gericht rang sich letztlich zu einer Bewährung durch, auch wenn die Richterin feststellte: "Zu Ihren Gunsten spricht fast nichts." Warum es diese "allerletzte Chance" gab?. "Ich meine zu erkennen, dass sie versuchen, auf den richtigen Weg zu finden", erklärte Richterin Ingrid Johann. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Ob die Staatsanwaltschaft mitmacht oder das Urteil anficht, blieb nach der Verhandlung offen.