
Vor knapp zwei Jahren ist ein Mercedesfahrer bei einem Unfall auf der A 7 bei Marktbreit an einer unübersichtlichen Ausfahrt aus einem Parkplatz ungebremst unter einen Sattelzug gerast. Der Mann starb noch an der Unfallstelle. Ein Jahr später stand der Lkw-Fahrer vor dem Amtsgericht in Kitzingen und wurde zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu 40 Euro) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Wieder fast ein Jahr danach saß der nach Angaben seines Verteidigers durch den Unfall schwer belastete Berufskraftfahrer erneut auf der Anklagebank.
Diesmal hat er die Verhandlung nach einer Stunde sichtlich erleichtert wieder verlassen. Das Gericht hat mit der Zustimmung aller Beteiligten das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt. Zu der Wiederholung der Verhandlung war es gekommen, weil das Bayerische Oberste Landesgericht nach einer Revision der Verteidigung das erste Urteil aufgehoben und nach Kitzingen zurückverwiesen hatte. Damit war die am Amtsgericht für solche Fälle zuständige Richterin Patricia Finkenberger am Zug.
Viele Fragen und eine entscheidende
Die suchte das Rechtsgespräch mit allen Beteiligten. In dem ging es mit der Unterstützung eines Gutachters um viel Mathematik, Geschwindigkeiten, Abstände und Sichtachsen. Vor allem aber spielten schwierige juristische Fragen wie die objektive und subjektive Vorhersehbarkeit und die Vermeidbarkeit des tragischen Unfalls ein Rolle. Also: Konnte oder musste der Lkw-Fahrer die Situation erkennen und verhindern? Hat er sich pflichtwidrig verhalten und gegen seine Sorgfaltspflicht als Verkehrsteilnehmer verstoßen?
Im ersten Verfahren war das Gericht noch davon ausgegangen, hatte zumindest eine Mitschuld bejaht und sich für eine Geldstrafe ausgesprochen. "90 Tagessätze sind die unterste Grenze, wenn ein Mensch ums Leben gekommen ist", hatte die Richterin vor einem Jahr gesagt. Diesmal war die Sache für das Gericht nicht so klar. Am Ende "einer konstruktiven Zusammenarbeit", für die sich Finkenberger bedankte, stand die bei tödlichen Unfällen eher seltene Einstellung des Verfahrens.
Eine Frage bleibt weiter ungeklärt. Warum hat der Mercedesfahrer nicht gebremst, als der Lkw von dem Parkplatz zurück auf die Autobahn fuhr? Zeit hätte er laut Gutachten gehabt. Auch ein Zeuge hatte im ersten Verfahren bestätigt: "Es war unfassbar für mich, dass er nicht geblinkt oder gebremst hat. Der hätte jederzeit rüber gekonnt." Warum der Mercedes-Fahrer das nicht gemacht hat, wird eine offene Frage bleiben.