zurück
Würzburg
Hilfe, mein Führerschein läuft ab: Das müssen Sie jetzt für den Umtausch wissen
Der Pflichtumtausch von Führerscheinen hat begonnen, die Frist für die erste Altersgruppe läuft in dieser Woche ab. Wer sich beeilen sollte und was mit der Fahrerlaubnis passiert.
Gelten bald nicht mehr: Die ersten Geburtenjahrgänge müssen sich nun dringend um den Umtausch der alten Papierführerscheine kümmern.
Foto: Ralph Heinrich | Gelten bald nicht mehr: Die ersten Geburtenjahrgänge müssen sich nun dringend um den Umtausch der alten Papierführerscheine kümmern.
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:30 Uhr

Schon vor ein paar Jahren hat der Bundesrat den Beschluss gefasst, jetzt ist es soweit: Der "gestaffelte Pflichtumtausch" von Führerscheinen hat begonnen, die erste Umtauschfrist läuft an diesem Mittwoch ab. Was tun? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Umtausch des alten Führerscheins ins neue EU-Scheckkarten-Format.

Wann läuft die Umtauschfrist ab? 

Für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 ist Eile geboten: Die Frist endet schon an diesem Mittwoch, 19. Januar.  Die Verkehrsministerkonferenz hat zwar beschlossen, dass bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht. Informationen, wie das genau umgesetzt werden soll, lagen aber beispielsweise dem Landratsamt Schweinfurt bis jetzt noch nicht vor. Alle, die bisher keinen Termin vereinbaren konnten, sollten sich baldmöglichst zum Umtausch anmelden, heißt es beim Landratsamt Würzburg. 

In den kommenden Jahren laufen nach und nach dann auch für alle, die nach 1958 geboren wurden,  die Fristen für rosa und graue Papierführerscheine und für Scheckkartenführerscheine bis zum Ausstellungsdatum 18. Januar 2013 aus. Wer vor 1953 geboren ist, also Geburtsjahrgang 1952 und älter, muss erst bis 2033 umtauschen. 

Hilfe, mein Führerschein läuft ab: Das müssen Sie jetzt für den Umtausch wissen

Was passiert, wenn ich den Schein zu spät umtausche?

Nach Ablauf der Umtauschfrist gilt der alte Führerschein laut dem Bayerischen Innenministerium nicht mehr als Nachweisdokument. Bei einer Verkehrskontrolle wäre das dann genauso, als hätte der Fahrer oder die Fahrerin keinen Führerschein dabei. Bei einem erstmaligen Verstoß ist daher mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro zu rechnen, lautet die Schlussfolgerung beim Landratsamt Schweinfurt. Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen hiervon unberührt bleibt. Es ist also nicht so, dass Betroffene keine Fahrerlaubnis mehr hätten.

Vorerst werden Verstöße allerdings nicht geahndet: Die Innenministerkonferenz hat am Montag, 17. Januar, beschlossen, dass die Umtauschfrist um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden soll. "Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung soll das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums. Jedoch: "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", habe Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

Kostet der Umtausch etwas?

Rund 25 Euro werden für den Umtausch fällig. Achtung: Ein Direktversand durch die Bundesdruckerei kostet sechs Euro zusätzlich. Wer den Antrag per Post stellt, kann je nach Regelung der örtlichen Behörde möglicherweise den neuen Führerschein nur direkt an die eigene Adresse senden lassen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinstelle am Wohnort. Manche Behörden bieten statt eines Termins vor Ort auch an, einen Antrag per Post oder online zu stellen. Generell sind mitzubringen: der Originalführerschein, der Vordruck oder Antrag der örtlich zuständigen Behörde, ein aktuelles biometrisches Passbild und der Personalausweis, beziehungsweise auf dem Postweg eine Ausweiskopie. Für die benötigte Unterschriftenprobe werden in der Regel spezielle, behördenindividuelle Vordrucke benötigt, teilt das Landratsamt Schweinfurt mit. Daher sollten sich Antragstellerinnen und Antragsteller im Voraus über die Antragsunterlagen der Behörde an ihrem Wohnort informieren.

Gibt es kurz vor Ablauf der ersten Umtauschfrist viele Anfragen?

Aufgrund der Fülle der Anträge sind die Führerscheinstellen derzeit überlastet. Es komme zu längeren Bearbeitungszeiten, schreibt das Landratsamt Main-Spessart. Auch in Schweinfurt gibt es derzeit viele Anrufe zum Umtausch, sodass es zu Wartezeiten kommen kann, bis eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter erreichbar ist.

Wer soll den Antrag jetzt stellen? Wer soll lieber warten?

Laut dem Landratsamt Main-Spessart sollen nur die Altersgruppen, die dazu aufgefordert wurden, jetzt den Antrag zum Führerschein-Umtausch stellen. Das sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines vor 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheines sind. Ab 20. Januar  können dann die Jahrgänge 1959 bis 1964 den neuen Schein beantragen. Das Landratsamt Schweinfurt empfiehlt, den Antrag zwölf bis spätestens vier Monate vor Ablauf der Frist zu stellen.

Was ist bei älteren rosa oder grauen Papierführerscheinen zu beachten?

Bei Umtausch des Führerscheines wird die Fahrerlaubnis in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Und zwar in dem Umfang, der zum Umtauschzeitpunkt besteht, teilt das Landratsamt Schweinfurt mit. Wer in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, muss die Führerscheinklasse T gegebenenfalls gesondert beantragen. 

Achtung: Daten zu Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgegeben wurden, werden nur lokal bei der Fahrerlaubnisbehörde geführt, die den Führerschein ausgehändigt hat, erklärt das Landratsamt Schweinfurt. Wenn jemand seit der Ausstellung des Führerscheins also  umgezogen ist, muss von der ehemaligen Führerscheinbehörde eine Karteikartenabschrift mit den Führerschein-Daten angefordert werden. Ob Antragstellerinnen und Antragsteller die Abschrift im Vorfeld selbst anfordern müssen oder ob die Behörde dies übernimmt, muss man vorab klären. In Main-Spessart und Schweinfurt übernimmt die Behörde den Service.

Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist?

Die Lieferzeit liegt laut Landratsamt Main-Spessart bei circa drei Wochen. Die Führerscheine werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, wie auch Personalausweise oder Reisepässe. 

Habe ich in der Zeit bis zur Zusendung keinen gültigen Führerschein?

Ja, dies lässt sich oft nicht vermeiden, schreibt eine Sprecherin des Landratsamts Main-Spessart. Die Polizei sei hierüber allerdings informiert. Wer den Umtausch beantragt hat, muss sich bei einer Polizeikontrolle also keine Sorgen machen. Laut dem Landratsamt Würzburg gibt es für diesen Zeitraum, bis der neue Führerschein da ist, eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht.

Welche Vorteile bringt der neue Führerschein?

Für das Landratsamt Main-Spessart liegen die Vorzüge beim Kartenformat, den aktualisierte Daten und der EU-einheitlichen Regelung. Die Personalien sowie das Lichtbild werden aktualisiert, die Fahrerlaubnis wird in aktuellen EU-Klassen angegeben. Gute Nachricht für alle, die gern mit dem eigenen Fahrzeug in die Ferien fahren: Führerscheinkontrollen zum Beispiel beim Urlaub im EU-Ausland sollten dann leichter funktionieren. Der neue Führerschein ist übrigens 15 Jahre gültig. Dann muss er wieder erneuert werden.

Dieser Artikel wurde am Montag, 17. Januar, mit Informationen aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums aktualisiert. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Schweinfurt
Karlstadt
Tabea Goppelt
Anträge
Deutscher Bundesrat
Führen von Kraftfahrzeugen
Polizei
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • 2ostsee
    Ich muss meinen Führerschein jetzt umtauschen, mein Ehemann der vor 1953 geboren ist hat noch bis 2033 Zeit. Die Logik erschließt sich mir nicht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • arnold.friedrich@t-online.de
    Viel Spaß jeden der im Ausland vielleicht in einen Unfall verwickelt wird, oder in eine Verkehrskontrolle kommt und dann diesen alten grauen Lappen mit nicht mehr aktuellem Namen (verheiratet) und einem Schülerausweisfoto vorzeigt. Dann der Sprache nicht mächtig, kann spannend werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • TLW-tu_W
    An diejenigen, die sich jetzt über "zu wenig Zeit beschweren":
    "Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen."
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

    Wenn man 3 Jahre Zeit hatte, liegt es nicht an den Behörden, wenn diese aktuell 2 Wochen länger brauchen als üblich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • robert.hippeli@t-online.de
    Sorry TLW-tu_W "Wenn man 3 Jahre Zeit hatte, liegt es nicht an den Behörden, wenn diese aktuell 2 Wochen länger brauchen als üblich." das ist dummes Zeug!

    Wenn man einen unbefristeten Führerschein hat und MUSS per Gesetz in gegen einen Befristeten eintauschen, ist es vorprogrammiert, das es jeder auf den letzten Drücker macht. Das war von der Verwaltung hausgemacht oder "works of design"!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • TLW-tu_W
    Es gab unbestreitbar mehr als genug Zeit.

    Die Schuld für das eigene Versäumnis nun anderen zu geben ist weit verbreitet in der heutigen Zeit, in der niemand mehr Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen will.
    Aber genauso falsch ist es.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ub-ejournals@uni-wuerzburg.de
    Leider steht Ihnen die Kommentarfunktion auf mainpost.de nicht zur Verfügung. Deshalb werden wir Ihren Kommentar nicht veröffentlichen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Alles Beutelschneiderei

    und wenn sich mal jemand gefragt haben sollte, warum die Ämter immer angeben, so viel zu tun zu haben: sowas ist eine der Ursachen. Fällt in China oder sonstwo auch nur ein Sack mit Reis um, wenn wir hier mit unseren alten Führerscheinen weitermachen wie bisher? Wieviel Umweltbelastung resultiert alleine daraus, dass jetzt Millionen von solchen Plastikteilen produziert werden müssen? Warum beschränkt man diese ABM nicht wenigstens auf Leute, die unbedingt auch außerhalb Deutschlands Auto fahren wollen, wo nicht jede Behörde mit dem grauen Lappen was anzufangen weiß? Fragen über Fragen...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sepele
    Die eigentliche Frage ist doch: halten sie es für zeitgemäß, eine Fahrerlaubnis mit einem jahrzehntealten Bild und papierzettel nachzuweisen?
    Die Antwort: nein, ist es nicht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Zeitgemäß - @ sepele -

    ist so ein Totschlagargument.

    Haben Sie schon mal ernsthaft drüber nachgedacht, was alles "eigentlich" nicht mehr zeitgemäß ist (bzw. wer das definiert, die CSU, die Wirtschaft, die EU, die Grünen oder-oder-oder) und was es Sie kosten würde, nur noch "zeitgemäß" zu leben (vorausgesetzt Sie schaffen das überhaupt)?

    Und ich frag nochmal: wo ist das Problem, einfach den alten Führerschein weiterzuverwenden statt jede Menge Abfall (und das alle 15 Jahre wieder) zu produzieren? Ist etwa (unnötige) Plastik-Abfall-Produktion "zeitgemäß"? MMn braucht sich niemand über das "tägliche Hamsterrad" zu beschweren, wenn niemand Sinn und Unsinn von solchen "Selbstläufern" hinterfragt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • b.werthmann@web.de
    was ist, wenn durch die Corona-Pandemie meine zuständige KFZ-Zulassungsstelle geschlossen hat und ich keinen Computer habe, um alles online zu erledigen? Ich bin darauf angewiesen, alles vor Ort im Amt zu erledigen. Ich werde auf gar keinen Fall ein Bußgeld bezahlen, wenn sich die Ausstellung des neuen Führerscheins dadurch verzögert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • arnold.friedrich@t-online.de
    Der " Fü..." ist Gott sei Dank vor 75 Jahren gestorben. Der Lappen heißt Fahrberechtigung.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ralf.zimmermann@mainpost.de
    Sowohl auf dem alten, als auch auf dem neuen Dokument steht "Führerschein".

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • robert.hippeli@t-online.de
    Falsch! Mein Führerschein heißt „Führerschein“ siehe auch Bild oben!
    Warum schämen wir uns und schämen uns für unsere Sprache in der xten Nachkriegsgeneration immer noch!
    Wer sich bei Führerschein was Böses denkt ist m. E. krank!
    Der Name Führerschein kommt davon, dass der Eigentümer den Nachweis erbracht hat, dass er berichtigt ist Fahrzeuge in bestimmen Klassen zu führen. Mehr nicht!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Einwohner
    Es muss aber wohl zunächst nur der Papier-Führerschein getauscht werden. Der "alte" Führerschein im Scheckkartenformat nicht zwingend.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jebusara@web.de
    Der grosse Lappen ist zwar eine nette Erinnerung aber total unhandlich. Genauso der in rosa. Ich war froh, als endlich der kleine Fs zu haben war, er teilt sich den Platz in meiner Geldbörse mit dem Ausweis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jutta.noether@web.de
    Mein grauer Lappen (von 1983) fällt schon auseinander, und von den Daten stimmen nur noch der Vorname und das Geburtsdatum... Insofern hab ich kein Problem mit einem neuen.

    Allerdings: die Daten werden ja von der ausstellenden Führerscheinbehörde abgefragt. Was bei mir nicht geht, die ist vor einigen Jahrzehnten abgebrannt und alle (damals noch nicht digitalisierten) Unterlagen wurden komplett vernichtet (war ne große Aufregung damals). Krieg ich jetzt keinen Führerschein mehr?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Meinungsvertreter
    Klar bekommen Sie einen neuen. Sie können ja über Geburts- und Heiratsurkunde Ihre „alte“ Identität nachweisen. Am besten bei der Führerscheinstelle mal nachfragen, was Sie konkret an Nachweisen mitbringen müssen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • thomashemmerich@web.de
    Das der Personalausweis nur eine gewisse Zeit gültig und alle paar Jahre erneuert werden muss ist klar. War nie anders. Soweit gut.

    Das nun der Führerschein getauscht werden "muss", noch dazu zukünftig alle 15 Jahre erneuert / verlängert werden muss verstehe ich nicht so ganz. War es nicht so, dass der Führerschein ewig" gültig ist, zumindest so lange ich ihn nicht aus irgendeinem Grund eingeverschuldet verliere bzw abgeben musste.

    Warum ist er dann zukünftig nur noch befristet gültig?

    Auch Frage ich mich, warum ich die Kosten des Umtausches übernehmen muss, dazu noch viel Zeit und im schlimmsten Fall sogar noch eine Karteiabschrift besorgen muss.

    Der Umtausch wird doch von staatlicher Seite gewünscht, warum muss ich dann zahlen? Wäre schön, wenn das der Staat übernehmen würde. Wenn ich etwas von einer Behörde möchte und mir etwas ausstellen lassen will, muss ich es ja auch zahlen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • nkestler@aol.com
    Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig und bleibt es auch. Nur der "Lappen" wird erneuert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • christoph@isack.de
    Nicht ganz korrekt.
    Der C1 und C1E sind bis zum 50. Lebensjahr befristet.
    Zur Verlängerung, jeweils 5 Jahre, ist eine Augentest nötig.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten