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Haßfurt
Weil den Medizinischen Versorgungszentren sonst die Insolvenz droht: Landkreis Haßberge bereit, Verluste zu übernehmen
Es geht um Millionenbeträge: Der Kreistag hat in nicht öffentlicher Sitzung einer "harten Patronatserklärung" zugestimmt. Doch was bedeutet das?
Zwei Pfeile für das MVZ Haßfurt zeigen hier nach oben. Ob das auch für die wirtschaftliche Zukunft der MVZ GmbH gilt, ist mehr als fraglich. (Archivbild)
Foto: René Ruprecht | Zwei Pfeile für das MVZ Haßfurt zeigen hier nach oben. Ob das auch für die wirtschaftliche Zukunft der MVZ GmbH gilt, ist mehr als fraglich. (Archivbild)
Martin Sage
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:23 Uhr

Dass die Haßberg-Kliniken wie so viele andere Krankenhäuser im Lande seit langem rote Zahlen schreiben, ist weithin bekannt: Jahr für Jahr muss der Landkreis Haßberge für den Betrieb der Krankenhäuser in Haßfurt und Ebern Millionen Euro zuschießen. Kaum im Blick der Öffentlichkeit hingegen ist die MVZ Ebern-Haßfurt GmbH als hundertprozentige Tochter des Kommunalunternehmens Haßberg-Kliniken. Ihr droht offenbar die Insolvenz, weshalb der Kreistag nun gehandelt hat.

In nicht-öffentlicher Sitzung hat das Gremium am Montag den Landkreis verpflichtet, die MVZ in Haßfurt und Ebern so mit liquiden Mitteln auszustatten, dass diese eine Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit vermeiden können. Konkret bedeutet das: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 und bis zum 30. Juni 2026 wird der Landkreis der MVZ Ebern-Haßfurt GmbH jährlich bis zu 3,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dies hat das Landratsamt Haßberge der Redaktion am Mittwoch auf Anfrage bestätigt.

Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine sogenannte Patronatserklärung. Diese ist eine Garantie, welche Unternehmen "für Tochtergesellschaften oder Gebietskörperschaften abgeben, um deren Kreditwürdigkeit zu erhöhen und Insolvenzgründe aus dem Weg zu räumen", wie aus der Beschlussvorlage für den Kreistag hervorgeht, welche der Redaktion vorliegt.

Noch konkreter: Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine "harte" Patronatserklärung, die im Gegensatz zur Willenserklärung der "weichen" Patronatserklärung rechtlich verbindend ist. "Faktisch handelt es sich bei der harten Patronatserklärung um eine Verlustübernahmeerklärung durch den Landkreis", erläutert Kämmerer Tim Kestler dem Gremium in dem Schreiben. Die Geschäftsführung des Kommunalunternehmens Haßberg-Kliniken hat die Patronatserklärung dem Papier zufolge bereits im Juli 2023 beantragt. Ein Wirtschaftsprüfer ist offensichtlich eingeschaltet, die Regierung von Unterfranken muss dem "kreditähnlichen Rechtsgeschäft" noch zustimmen.

Die Prognosen fallen offenbar recht unterschiedlich aus

Schon in der Vergangenheit hat der Landkreis den Betrieb der MVZ GmbH bezuschusst und Darlehen gewährt. Wie dessen Bilanzen in den kommenden Jahren ausfallen werden, scheint unklar. Es gibt verschiedene Szenarien mit teils massiven Verlusten – bis zu 800.000 Euro für das Jahr 2023 bis hin zu positiveren Prognosen mit Gewinnerwartung für das Jahr 2025. Einen Vertrag zwischen Landkreis und MVZ über die Betriebskostenzuschüsse gab es bislang nicht.

Dies würde die Patronatserklärung ändern, wenn die Kommunalaufsicht ihr zustimmt. Wie die Redaktion aus sicherer Quelle erfuhr, hat der Kreistag die Verlustübernahmeerklärung nicht einstimmig, aber nahezu geschlossen befürwortet – und damit die Abwägung zwischen dem Nutzen der Medizinischen Versorgungszentren Ebern und Haßfurt mit ihrer vertrags- und privatärztlichen Versorgung der Bevölkerung und dem finanziellen Risiko des Landkreises klar entschieden. 

Die Medizinischen Versorgungszentren in Haßfurt (mit Filiale in Eltmann) und Ebern bieten zahlreiche Praxen unter anderem für Chirurgie und Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Radiologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Innere Medizin. In der Regel sind Vertragsärztinnen und -ärzte oder Krankenhäuser die Träger von MVZ. Seit 2015 ist auch Kommunen die Trägerschaft möglich, aber keinesfalls Pflicht. Landkreise und kreisfreie Städte haben allerdings die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

 
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