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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: 52-Jähriger schlägt Lebensgefährtin krankenhausreif und kommt mit Bewährung davon
Er habe ihr das Leben zur Hölle gemacht, sagte das Opfer vor Gericht. "Günstige Sozialprognose" rettet den Angeklagten wohl vor dem Knast.
Schwere Verletzungen hat ein Mann aus dem Haßbergkreis im Mai 2023 seiner damaligen Lebensgefährtin zugefügt. Dafür gab es nun eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage. (Symbolbild)
Foto: Fabian Sommer, dpa | Schwere Verletzungen hat ein Mann aus dem Haßbergkreis im Mai 2023 seiner damaligen Lebensgefährtin zugefügt. Dafür gab es nun eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage. (Symbolbild)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 02.03.2025 02:46 Uhr

Den 20. Mai 2023 wird eine 41-jährige Frau aus Südbayern wohl ihr Leben lang in schmerzhafter Erinnerung behalten. Damals wurde sie Opfer einer Gewalttat, die bis heute ihr Leben bestimmt. Mit fast zwei Promille Alkohol prügelt ihr damaliger Lebensgefährte in einem Mehrfamilienwohnhaus im nördlichen Landkreis Haßberge mit Fäusten auf sie ein und droht sie umzubringen.

Die Frau kann sich blutüberströmt in die Wohnung eines Nachbarn retten und wird von dort ins Krankenhaus nach Haßfurt gebracht, wo ihre Hämatome und Blutungen behandelt werden. Eine Polizeistreife nimmt den Täter fest und bringt ihn in die Polizeistation in Haßfurt, wo er die Polizeibeamten bedroht und unter anderem als "Vollidioten" bezeichnet.

Am Dienstag musste sich der 52-jährige Täter am Amtsgericht verantworten, wo ihn der Vorsitzende Richter Patrick Keller zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilte. Als Auflage muss er unter anderem 3000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte und weitere 3000 Euro an das Frauenhaus in Schweinfurt berappen.

Angeklagter ist weitgehend geständig

Auf der Anklagebank räumte der Angeklagte die Taten über seinen Verteidiger Alexander Wessel weitgehend ein. Die Geschädigte habe ihm vorgeworfen, sie betrogen zu haben, und habe ihm ein Glas auf den Kopf geworfen, das dabei zerbrach. Daraufhin sei er ausgerastet, was ihm heute leid tue.

Seit dem Unglückstag gehe es ihr physisch und psychisch schlecht, klagte die Frau. "Er hat mir das Leben zur Hölle gemacht", gab sie zu Protokoll. Der Angeklagte habe auch ihre Kinder bedroht. Eine Kontaktsperre nach dem Gewaltschutzgesetz habe er ignoriert. Es sei im Gegenteil noch schlimmer geworden. Er habe Bilder von ihr im Internet veröffentlicht, sie dabei als "Schlampe" bezeichnet und ihre Handynummer dazugefügt.

Nase und Jochbein zertrümmert, Zähne ausgeschlagen

Nachts habe er die Terrassentür ihrer neuen Wohnung zerstört. "Ich habe Angst vor ihm", gestand sie dem Gericht. Er habe ihr das Jochbein und die Nase zertrümmert und etliche Zähne ausgeschlagen. Eine Rippe sei gebrochen und falsch zusammengewachsen. Sie habe 35 Kilogramm abgenommen und leide unter Schmerzen und Schlafstörungen. Am Tattag habe er eine Flasche Wodka getrunken. Er habe sich nie entschuldigt. Einen Entschuldigungsversuch ihres Peinigers lehnte sie im Gerichtssaal ab.

Der Nachbar, der die Geschädigte damals in seiner Wohnung aufnahm, zeigte sich im Zeugenstand erschüttert. Das Opfer sei blutend vor ihm gestanden. "So etwas habe ich noch nicht gesehen", ließ er das Gericht wissen. Mehrfach sei die Polizei bereits in der Vergangenheit gekommen wegen Ruhestörungen.

Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Neun Vorstrafen – auch einschlägige – quer durch das Strafgesetzbuch stehen in seinem Strafregister. Gefängniszellen kennt er bereits von innen.

Verteidiger: Schuldunfähigkeit eingeschränkt

Die Staatsanwältin beantragte daher eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den "trinkfesten Gewohnheitstrinker". Verteidiger Alexander Wessel sah die Schuldfähigkeit seines Mandanten wegen der starken Alkoholisierung als eingeschränkt an, zudem er auch noch Schmerzmittel genommen hatte. Die verminderte Schuldfähigkeit erkannte das Gericht auch an. Wessel betonte, sein Mandant habe eine günstige Sozialprognose, da er einer Arbeit nachgehe, einen festen Wohnsitz habe und Unterhalt für seine Kinder zahle.

Der Vorsitzende folgte dieser Argumentation und beließ es bei einer Bewährungsstrafe, zumal die letzte Verurteilung neun Jahre zurückliegt. Zusätzlich zu den Geldauflagen verhängte der Richter ein Kontaktverbot und ein Anti-Gewalttraining. Zudem muss der Verurteilte weiterhin seiner Arbeit nachgehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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  • Georg Wohlfart-Mitznegg
    Wie kommt man auf die Idee, einem Mann mit Alkohol-und Aggressionsproblem völlig unbedarft eine Szene zu machen weil er fremdgegangen wäre?
    Das ist echt eine Frage, die sich mir stellt, ohne hier irgendwen zu verteidigen oder zu beschuldigen.
    Ich mein, an dieser Ausgangssituation ist nichts gut, ein bisschen Lebenserfahrung sollte trotzdem vorhanden sein, wenn man solche Eskalation vermeiden will.
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  • Ulrich Klüpfel
    Ein Mann schlägt mit mehreren einschlägigen Vorstrafen schlägt eine Frau haltot und kommt mit Bewährung davon. Alle Achtung. Die wird man für Steuerhinterziehung ja härter bestraft.
    Kein Wunder dass für den Normalbürger viele Gerichtsurteile mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar sind.
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  • Martin Deeg
    ..."schlägt eine Frau halbtot"....

    Wo genau steht das?
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  • Martin Deeg
    ...."Der Angeklagte habe auch ihre Kinder bedroht. Eine Kontaktsperre nach dem Gewaltschutzgesetz habe er ignoriert. Es sei im Gegenteil noch schlimmer geworden."....

    Es wird zwar im Bericht nicht erwähnt, allerdings gehe ich davon aus, dass der Angeklagte auch der VATER der Kinder ist - er habe demnach seine eigenen Kinder bedroht, für die er offenbar - unbenommen der ganzen Ausgrenzungen und Vorwürfe - Unterhalt bezahlt?

    Dass es nach einer Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz "schlimmer" wird, diese Gewalt nicht verhindert sondern im Gegenteil zu Eskalation bis hin zu affektiven Tötungsdelikten führt, Dynamiken und Rollenverhalten verschärft, zu Suchtverhalten, Bindungsabbrüchen und endlosen Konflikten führt, ist lange bekannt.

    Dennoch wird dieses Gesetz nach wie vor von Professionen und Medien als "Erfolg" gegen häusliche Gewalt propagiert. Wann findet endlich eine unabhängige und objektive Prüfung über die tatsächlichen Folgen dieses "Gewaltschutzgesetzes" statt?
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Antwort: eher nie - die 39 S.-Broschüre reicht, hilft aber nur, wenn man sie liest - und versteht! Angemessen wäre, diese Typen mit dem Elaborat einzusperren, bis sie sie auswendig gelernt haben. Das vergisst keiner! Satire aus!

    Leider vergessen das auch die Opfer nicht - weil es eben nur Papier ist. Wie ich beim Durchblättern grob sah ist der Täter glimpflicher als vorgesehen davongekommen, da steht nichts von Bewährung für so ein Drama! Aber geht doch! Oder?
    Was für ein Armutszeugnis bei immer gleichen Problemen.

    Erinnert an das Gezeter, ob die Vergewaltigung in der Ehe strafbar sein soll (BT 1997). Schon dass es dafür ein separates Gesetz brauchte, war nicht 1797 !
    Das unglaublichste war, dass sogar Friedrich Merz dagegen gestimmt hat, weil sein „Schlupflochzusatz“ darin nicht durchkam: das Opfer soll die Anzeige zurückziehen können! Das sollte nach weiterer Prügel u Verg.waltg. doch meist klappen..

    Klar ist es wichtig,
    Das ist doch der sog. Notausgang für Helden.
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  • Martin Deeg
    Das ist mir jetzt etwas zu abstrakt. Sie können Gewaltprävention nicht unter der Prämisse betreiben, dass Täter und Opfer anhand Geschlecht bereits vorher feststehen - und sich dann selbst auf die Schulter klopfen, wenn sich die Rollenstereotype, wie hier, bestätigen.

    Genau das geschieht.

    Und auch die Auslassungen und Widersprüche in diesem Fall werden einfach ignoriert, z.B.

    - wie ist der "Umgang" geregelt, wie wird das mit einem "Kontaktverbot" praktiziert?

    - wieso ist die Frau eifersüchtig, wenn doch der Mann ihr das Leben zur "Hölle" (?) macht, hängt das evtl. - Eifersucht und Konflikte - zusammen?
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  • Dietmar Eberth
    Ich bin froh das ich kein Richter bin. Aber im großen und ganzen hab ich doch Vertrauen in unser Rechtssystem.

    Ob ein System der "Harten Hand" wie in den USA - haben 10x soviel Gefangene pro 100.000 Einwohner wie Deutschland - besser sind? Wer sitzt den in den USA in den Gefängnissen?

    https://de.statista.com/infografik/5560/gefangene-pro-100000-einwohner/
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Günstige Sozialprognose

    ich vermute, die nächste Frau "freut" sich schon auf ihn...

    Ich finde es sowieso bezeichnend, dass man bei uns in Deutschland anscheinend eher in den Knast kommt, wenn man jemanden um sein Geld gebracht hat als um seine Gesundheit oder gar sein Leben.
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  • Martin Deeg
    Das haben Sie vermutlich überlesen - oder ist das irrelevant:

    ...."Die Geschädigte habe ihm vorgeworfen, sie betrogen zu haben, und habe ihm ein Glas auf den Kopf geworfen, das dabei zerbrach."....
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  • Ulrike Schneider
    Und das, Herr Deeg, entschuldigt sein "ausrasten"?

    Das haben Sie wohl überlesen oder ist das irrelevant: Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Neun Vorstrafen – auch einschlägige – quer durch das Strafgesetzbuch stehen in seinem Strafregister. Gefängniszellen kennt er bereits von innen.

    Aber er hat eine gute Sozialprognose...
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  • Georg Wohlfart-Mitznegg
    Anscheinend ist das für den Fall irrelevant.
    Die Staatsanwaltschaft wird diesen Fall der Körperverletzung aber sicherlich in einem gesonderten Verfahren beleuchten.
    Nicht.
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  • Martin Deeg
    Ja, das ist nach meiner Erfahrung ein Kern-Problem bei der ganzen Thematik: jede psychische und körperliche Gewalt durch Frauen, jedes Fehlverhalten, konfliktursächliches Besitzdenken und Eifersucht werden quasi unter Generalamnestie gestellt, sobald der Mann einmal "reagiert". Anstatt die Dynamiken solcher Beziehungen zu beleuchten, folgen simple Täter-Opfer-Stereotype, die Rollen von Anfang an klar verteilt. Dafür braucht es keine affektiven Gewalteskalationen wie hier - (die vermeidbar wären) sondern es genügen bereits "Beleidigungen" oder simple Kontaktaufnahmen, die ja - ungeachtet gemeinsamer Kinder - aufgrund "Gewaltschutzverfügung" bereits als Straftat gewertet werden können. Und eine "Gewaltschutzverfügung" bekommt jede Frau unkompliziert mittels "Glaubhaftmachung", seit das Gesetz zum 01.01.2002 in Kraft trat....

    Die Medien mit ihrer "Empörung" erledigen den Rest.

    Nun ja, zumindest gab es hier tatsächlich körperliche Gewalt, das ist nicht in Abrede zu stellen.
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  • Edith Kram
    "Nun ja, zumindest gab es hier tatsächlich körperliche Gewalt, das ist nicht in Abrede zu stellen."

    Ich denke, es geht nicht allein um "körperliche Gewalt", sondern um die Art und Weise und die Folgen.

    Seit der BGH das "Stiefeln" mit Turnschuhen relativiert hat und ein Tötungsvorsatz das Tragen von "gefährlichem" Schuhwerk erfordert, ist die letzte Hemmschwelle gefallen.

    "Faire" Schlägereien ohne Waffen gab es schon immer und sind durchaus auch ein Teil der Persönlichkeitsbildung. Aber - wenn einer am Boden lag, war Schluss!

    Heute wird auf das Opfer weiter eingetreten, eingeschlagen. Und vor Gericht versuchen Rechtsanwälte alles, um eine Opfer/Täterumkehr zu erreichen - oft wider besseren Wissens, weil ihr Beruf dies erfordert.

    Opfer werden allein gelassen, Täter bekommen "psychologische Hilfe" - ich finde das so perfide.

    Zum Richterspruch fällt mir nur ein Satz ein: " Wer nicht betroffen ist, kann das Leid des Opfers nicht ermessen"

    Gerhard Fleischmann
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  • Martin Deeg
    Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Rechtsprechung oder Gesetze auch nur die geringste Rolle spielen, wenn sich Menschen in einer eskalierenden Konfliktsituation oder körperlichen Auseinandersetzung befinden? Da geht es um Affekte, um Hemmschwellen, um Flucht/Angriff/Erstarrung - und nicht um "Strafandrohung" oder welcher Richter irgendwo wie entschieden hat....
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Nö - @ Martin Deeg -

    habe ich nicht überlesen (wobei sich bei Kleinem auch die Frage stellt, ob der Vorwurf berechtigt war und wie es zu dem - hiermit auch noch längst nicht entschuldigten - Glaswurf kam). Und das mit den neun teilweise einschlägigen Vorstrafen auch nicht, ebensowenig wie die Schilderung, dass es sich eben nicht um einen kurzfristigen Ausraster unter Alkohol und Medikamenten handelte (den ich hiermit übrigens auch nicht relativiert wissen möchte), sondern um ein längerfristiges Stalking unter Missachtung eines Kontaktverbotes, und Bedrohung von Kindern geht schon gleich gar nicht.

    Der Mann hat definitiv mindestens ein Problem, und genau das kann man mMn jeder Frau, die sich mit ihm einlässt, auch voraussagen. Wollen Sie mir da widersprechen?
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  • Martin Deeg
    Da widerspreche ich Ihnen, ja: nach meiner Erfahrung ist es eher so, dass solche Dynamiken das Zusammenspiel zweier Personen sind, die dysfunktional zusammenwirken; Verlustängste werde getriggert und gezielt manipuliert, Abhängigkeiten werden ausgenutzt, es gibt ein Wechselspiel zwischen Dämonisierung und Idealisierung (woher sollen sonst gemeinsame Kinder kommen?).....

    Wenn man das nicht überblickt ist natürlich durchaus die Gefahr da, dass man von einer "toxischen", dysfunktionalen Beziehung in die nächste tingelt, die Muster sich wiederholen, den gleichen "Typ" Partner immer wieder wählt (Prägung, unbewusst, Bindungsstil).

    Eifersucht ist generell ein Faktor, wenn der als Trigger für Verlustängste und Projektionen wegfällt, steht einer positiven Prognose m.E. wenig im Weg.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Eifersucht - @ Martin Deeg -

    halte ich allerdings für einen Faktor - der wirkt aber prinzipiell in beide Richtungen, was hier nicht näher zur Sprache kam.

    Ich gehe mit Ihnen konform, dass es der falsche Ansatz ist, von vorneherein anzunehmen, die Frau sei an der Entstehung der Dynamik nicht beteiligt gewesen. Das kann aber keinesfalls derartige(!) Gewaltexzesse erklären oder gar entschuldigen. Der Hinweis auf die zum Teil einschlägigen Vorstrafen spricht m. E. eine deutliche Sprache und dafür, dass es - ohne intensive psychotherapeutische Arbeit - früher oder später wieder zu einem solchen Geschehen kommen wird.

    Ich bleibe folglich bei meiner Einschätzung/ Befürchtung.
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  • Martin Deeg
    Möglich, keine Frage.

    Der Zeitungsbericht und der parallel erschiene Kommentar der Mainpost hier trägt sicher nicht zur Entspannung und Reflexion bei.
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  • Hubert Endres
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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