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Haßfurt
Meinung: Es darf kein Signal geben, dass Männer mit Gewalt gegen Frauen durchkommen
Das Urteil am Amtsgericht Haßfurt gegen einen Angeklagten, der seine Lebensgefährtin schwer verletzt hat, hinterlässt ein ungutes Gefühl, findet der Autor.
Immer wieder werden Männer gewalttätig gegen ihre Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Ex-Partnerinnen. Die Gerichte müssen sich mit vielen Fällen dieser Art befassen. (Symbolfoto)
Foto: Monika Skolimowska, dpa | Immer wieder werden Männer gewalttätig gegen ihre Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Ex-Partnerinnen. Die Gerichte müssen sich mit vielen Fällen dieser Art befassen. (Symbolfoto)
Martin Sage
 |  aktualisiert: 02.03.2025 02:46 Uhr

Die Gewalt gegen Frauen in Deutschland hat zuletzt stark zugenommen, fast jeden Tag ereigne sich ein sogenannter Femizid, hat Innenministerin Nancy Faeser Ende letzten Jahres beklagt. Gewalt gegen seine Lebensgefährtin hat auch ein 52-Jähriger aus dem Haßbergkreis ausgeübt, der sich dafür nun vor Gericht verantworten musste. Das Urteil gegen den Mann, eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage, mag zwar gerecht sein oder innerhalb der Spanne des Gesetzes das gerechteste. Aber es bleibt ein verdammt ungutes Gefühl dabei.

Der Mann hatte, wie es aus der Gerichtsverhandlung heißt, im Mai 2023 so auf seine Freundin eingeprügelt, dass er ihr dabei die Nase und das Jochbein zertrümmerte, eine Rippe brach und mehrere Zähne ausschlug. Er habe ihr das Leben zur Hölle gemacht, sagte die Betroffene im Zeugenstand. Und das bezog sich nicht allein auf den geschilderten Gewaltausbruch, sondern auch, wie es so oft bei solchen Fällen ist, auf das Ignorieren der Kontaktsperre oder die Verunglimpfung der Ex im Internet.

Selbstverständlich hat Justitia auszuloten, was zu Gunsten eines Angeklagten und für ein eher mildes Urteil spricht. Zum Beispiel, dass die Frau wohl ein Glas nach dem Mann geworfen hatte. Oder die feste Arbeit, der der Mann nachgeht, mit der sich daraus ergebenden Möglichkeit, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen. Das Gericht legte vor allem die günstige Sozialprognose in die Waagschale. Natürlich muss zudem die Frage erlaubt sein, was es die Allgemeinheit und den Verurteilten selbst kostet, wenn er "weggesperrt" wird. Und leider ging es wohl auch hier einmal mehr nicht anders, als die Alkoholisierung als mildernden Umstand zu bewerten. Aber das ist ein anderes Thema.

Hier geht es um die Frage, welches Signal die Justiz an die Gesellschaft sendet, wenn Männer mit solcher Gewalt gegen Frauen gefühlt durchkommen (auch wenn in diesem Falle die Geldstrafe sicher wehtut). Man braucht keine Gerichtsmedizinerin und kein Kampfsportler zu sein, um sich die Kraft vorzustellen, die ein Jochbein zerschmettert: Alles andere als eine (ebenfalls nicht harmlose) Ohrfeige. In diesem Sinne muss ganz ohne die oft so reflexartige "Kopf-ab-Rhetorik" die Frage gestellt werden, ob Urteile wie jetzt das jüngste in Haßfurt im Sinne der Allgemeinheit sind und dem von allen Seiten geforderten besseren Schutz von Frauen und Mädchen dienen.

 
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Kommentare
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  • Martin Deeg
    Was der Kommentar nicht benennt aber eigentlich meint, ist Generalprävention.

    Die besteht allerdings erwiesenermaßen nicht in gefälligen "harten" Urteilen sondern darin, endlich die Dynamik von Konflikten, die Folgen des Gewaltschutzgesetzes und die Rollenklischees zu verstehen und die bisherige Praxis zum Thema "Gewalt gegen Frauen" endlich objektiv zu überprüfen!

    Und nein, die wenigsten Tötungen gegen Frauen sind tatsächlich ein "Femizid" - das Motiv für die Tat ist nicht der "Hass auf Frauen" sondern - siehe hier - affektive Reaktion auf Verlustängste, Minderwertigkeitsgefühle, ein toxisches Männlichkeitsbild, das ständig reproduziert wird.

    Die Medien sollten endlich aufhören, die Begrifflichkeit "Femizid" derart irreführend und einseitig zu verwenden und damit den Lesern zu suggerieren, dies sei eine korrekte juristische Einordnung.
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  • Martin Deeg
    ..."Aber es bleibt ein verdammt ungutes Gefühl dabei."....

    ...."wenn Männer mit solcher Gewalt gegen Frauen gefühlt durchkommen"....

    Nun ist es also soweit: die Gerichte sollen sollen endlich auf Basis der "Gefühle" von Dritten und Zeitungskommentatoren feststellen, was Recht ist und welche Urteile zu sprechen sind - jedenfalls wenn es um das Lobbythema Nr. 1 geht, "Gewalt gegen Frauen".

    Das Beispiel hier ist prägnant: anstatt zu fragen, weshalb die Mutter zweier gemeinsamer Kinder ein "Kontaktverbot" gegen den Mann erwirkt und wie denn die "Hölle" (!) genau aussah, die sie zu erleiden hat von diesem Mann, der offenkundig im Leben steht und sogar Unterhalt zahlt werden bis zuletzt die Rollenklischees gepflegt. Die Gewalteskalation dient als "Erklärung" für alle Widersprüche. Irgendein Jurist sprach hier kürzlich von "Rückschaufehlern".

    Das letzte, was Betroffene - Männer wie Frauen ! - brauchen, sind die moralischen "Ratschläge" von Dritten ohne Fachkenntnis und deren "Urteil"!
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  • Georg Ries
    Das letzte was Betroffene brauchen sind Postings von vermeintlich durchblickenden Schreibern, die weder die Gerichtsakten, noch die Urteilsgründe kennen. Regelmäßig über Richter und Staatsanwälte herziehen, irgendwann mal selbst vor Gericht standen und Urteile kassiert haben, mit denen sie nicht einverstanden waren. Und wer ist an allem schuld? Die CSU !!
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  • Martin Deeg
    Was wollen Sie eigentlich? Ich kritisiere in diesem Fall weder das Urteil noch die Entscheidung des Gerichts - sondern die Reflexe der Mainpost und deren "Kritik" am Urteil....! Sie erkennen den Unterschied?

    Wenn Sie sich so mit meiner Person befasst haben, wie Sie immer wieder durchscheinen lassen, dann sollte Ihnen eigentlich nicht entgangen sein, dass der Auslöser aller Vorgänge eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich war, die Justizjuristen mit CSU-Parteibuch missbrauchten, um es einem zum Abschuss freigegebenen "streitbaren Ex-Polizisten" mal so richtig zu zeigen. Inklusive Versuch der Vernichtung in der Forensik a´la Gustl Mollath mittels Fehlgutachten.

    Gewalt wie in diesem Fall brauchte es dafür nicht - es reicht, zu "nerven", damit manche alle Hemmungen fallen lassen, was Ihnen ja ersichtlich nicht fremd ist, Herr Ries!
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