
Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau von einem Mann getötet. Täglich werden rund 400 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Das Lagebild des Bundeskriminalamts "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023", das die Bundesregierung im November 2024 vorgestellt hat, zeigt deutlich: Der Handlungsbedarf gegen die steigende Gewalt gegen Frauen ist groß.
Von den insgesamt 360 verübten Femiziden wurden 17 Frauen in Unterfranken getötet, bayernweit waren es 143. Das teilte das Bayerische Landeskriminalamt auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 auf Anfrage mit. 579 Frauen und Mädchen in Unterfranken wurden Opfer von Sexualstraftaten - ein Drittel davon war zwischen sechs und 14 Jahre. In 1633 Fällen von häuslicher Gewalt waren die Opfer weiblich, ebenso in 1163 Fällen von partnerschaftlicher Gewalt. Das entsprach einem Anteil von knapp 70 beziehungsweise knapp 80 Prozent.
Dorothee Bär und Kolleginnen sprechen von "historischen Schulterschluss"
Unabhängig davon gilt auch für Betroffene in Unterfranken künftig nicht mehr nur das Prinzip Hoffnung, dass sie in einem Frauenhaus einen Platz oder bei einer Beratungsstelle Hilfe erhalten. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Union haben sich kurz vor der Bundestagswahl auf ein Gesetz geeinigt, das jetzt im Bundestag beschlossen wurde.
Es garantiert Frauen und ihren Kindern unter anderem einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Dieser tritt 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme auszubauen. Der Bund stellt dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren erstmals 2,6 Milliarden Euro bereit. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dorothee Bär aus Ebelsbach (Lkr. Haßberge), sprach in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Kolleginnen von SPD und Grünen von einem "historischen Schulterschluss": "Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder."
Leiterin des AWO-Frauenhauses Würzburg: "Bedeutender und längst überfälliger Schritt"
Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Beratungsstellen begrüßen das neue Gesetz. Es sei "ein bedeutender Schritt", sagt Brita Richl, Leiterin des AWO-Frauenhauses Würzburg. "Jahrzehntelang hat das Frauenunterstützungssystem dafür gekämpft, dass es einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geben muss und die Arbeit der Frauenhäuser und Fachstellen aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen herausgenommen werden müssen." Die finanzielle Beteiligung des Bundes sei ein "wichtiger Baustein für den notwendigen strukturellen und personellen Ausbau eines bislang unterfinanzierten Hilfesystems und ein längst überfälliger Schritt staatlicher Verantwortungsübernahme".

Ähnlich äußert sich Janika Schmidt, Sozialpädagogin bei Wildwasser Würzburg. Der Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen begrüße das Gesetz "ausdrücklich": "Der Bund erkennt an, wie vielen Frauen und Mädchen Gewalt angetan wird und übernimmt Verantwortung."
Wildwasser Würzburg wurde bisher von den Kommunen und dem Land Bayern freiwillig gefördert – "ergänzt durch großzügige Spenden von Firmen und Privatpersonen". 2023 konnten so 575 Beratungen stattfinden - ein Anstieg von rund 25 Prozent binnen zwei Jahren. Auch die Erstanfragen nahmen zu: 2021 waren es 515, 2023 bereits 647.
"Viele der Frauen konnte unser Verein nicht so umfangreich unterstützen, wie es notwendig gewesen wäre, andere erreichte unser Angebot noch gar nicht", sagt Schmidt. Das Gewalthilfegesetz ermögliche künftig eine Sicherstellung und Ausweitung des Angebots.
Klischees und Narrative nachzuplappern und mit solchen "Statements" zu untermauern hilft sicher niemandem!
Es wäre schön, wenn die Medien und Justiz derarte ideologische Kampfbegriffe einmal nachvollziehbar und redlich einordnen würden, wie von Thomas Fischer in seiner Kolumne im Spiegel, September 2024, erläutert:
"Warum der Begriff »Femizid« strafrechtlich unbrauchbar ist
Das Ersetzen strafrechtlicher Begriffe durch kriminologische ist populär, aber falsch. Strafrecht unterscheidet nach Unrechtsgehalten, nicht nach Ideologien."....
https://www.spiegel.de/kultur/feminismus-und-strafrecht-warum-der-begriff-femizid-strafrechtlich-unbrauchbar-ist-kolumne-a-2c851939-3e9f-4e90-b324-0d188cc59226
Ansonsten hätte dieser Bericht so vor 20-25 Jahren genau so erscheinen können.
"Gewalt gegen Frauen steigt".....? Obwohl ständig Gesetze "geschärft", Strafbarkeit herabgesetzt, teilweise die Unschuldsvermutung suspendiert und Milliarden in die Lobbystrukturen gepumpt werden....?
Wo also liegt der Fehler?
Die Männer sind mit Sicherheit genau so oft betroffen.
Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
Und sollte es generell beim Opferschutz Nachholbedarf gehen (was ziemlich sicher der Fall ist), dann muss eben weiter nachgebessert werden.
Dem ist klar zu widersprechen, Herr Lenhard: in der Regel sind Paarkonflikte dynamische Konflikte, an denen sowohl Mann als auch Frau beteiligt sind. Wenn bereits - Stand der Dinge - bei sog. "verbaler Gewalt" oder "psychischer Gewalt" ausschließlich auf den Mann als "Täter" und die Frau als "Opfer" abgehoben wird, diese Rollenklischees permanent reproduziert werden, dann hat im Zweifelsfall jeder Mann/Vater, der in einen solchen Paarkonflikt hineingezogen wird sehr reale und mitunter existentielle "Nachteile"....man könnte dies auch "strukturelle Gewalt" anhand Geschlecht nennen.
Oder glauben Sie ernsthaft, "psychische Gewalt" sei Frauen fremd?