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Haßfurt
"Schwarzbau-Affäre" in Haßfurt: SPD will wissen, wie Bürgermeister Werner seine Rufmord-Vorwürfe rechtfertigt
Der offene Brief der Stadtratsfraktion ist auch an Dritten Bürgermeister Albert und WG-Fraktionschef Spies gerichtet. Was die SPD genau wissen will.
Das Haßfurter Rathaus: Hier dürfte es am 25. Juli zu einer interessanten Sitzung kommen. Denn die SPD will Aufklärung von Bürgermeister Werner zu seinen Rufmord-Vorwürfen.
Foto: Wolfgang Sandler | Das Haßfurter Rathaus: Hier dürfte es am 25. Juli zu einer interessanten Sitzung kommen. Denn die SPD will Aufklärung von Bürgermeister Werner zu seinen Rufmord-Vorwürfen.
Martin Sage
 |  aktualisiert: 10.02.2024 01:08 Uhr

Stephan Schneider, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Haßfurt und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, war nach eigenen Angaben Anfang der Woche fassungslos, als er als Zuhörer im Bau- und Umweltausschuss der Kreisstadt aus dem Munde von Bürgermeister Günther Werner (Wählergemeinschaft Haßfurt, WG) Worte wie "Rufmord" und "Hetze" hören musste: Diese Begriffe waren gefallen, als es am Montagabend um die "Schwarzbau-Affäre" im Westen der Stadt ging und sich das Stadtoberhaupt darüber beschwerte, dass man sich hier auf ein einzelnes verdientes Mitglied des Stadtrates einschieße.

"Ich bin schockiert über das Demokratieverständnis unseres Bürgermeisters", sagte Schneider da am Abend im Gespräch mit der Redaktion. Rufmord sei eine Straftat – und er könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, wer sich hier schuldig gemacht haben sollte.

Fest steht: Mit dem verdienten Stadtratsmitglied hatte Werner den Dritten Bürgermeister Berthold Albert (WG) gemeint. Der ist Miteigentümer eines jener Anwesen am westlichen Stadtrand, deren Besitzerinnen und Besitzer Teile der an ihr Grundstück grenzenden städtischen Ausgleichsflächen in Beschlag genommen haben – nach Beschluss des Bauauschusses vom Montag nun aber alle Eingriffe rückgängig machen müssen. 

Unklar ist jedoch: Wen hat das Stadtoberhaupt mit "man" gemeint, gegen wen hat er also die Vorwürfe des Rufmords und der Hetze erhoben? Diesbezüglich verlangt der offene Brief der SPD-Stadtratsfraktion nun Aufklärung.

Unterzeichnet ist das Schreiben vom Fraktionsvorsitzenden Manfred Stühler, von Stephan Schneider, den Stadträten Jürgen Baum und Reiner Greich sowie Manfred Finster, dem Ortssprecher von Uchenhofen. Die fünf Herren haben kurz und knapp vier Fragen formuliert, deren erste beide an Bürgermeister Günther Werner gehen: "Wem genau werfen Sie Rufmord und Hetze vor?" und "Welche Aussagen meinen Sie genau bei Ihrem Vorwurf?"

"Wem genau werfen Sie Rufmord und Hetze vor?"
Frage der SPD-Stadtratsfraktion an Bürgermeister Günther Werner

Zudem wollen Manfred Stühler und seine Mitstreiter wissen, wie die WG-Fraktion das Verhalten ihrer beiden Mitglieder Erster und Dritter Bürgermeister bewertet, weswegen auch WG-Fraktionsvorsitzender Michael Spies Adressat des Papiers ist. 

Und die vierte Frage lautet schließlich: "Wie sieht der Dritte Bürgermeister sein Verhalten in dieser Angelegenheit?" Die SPD-Fraktion fordert also Berthold Albert zu einer Stellungnahme über seine Rolle in der "Schwarzbau-Affäre" auf, wegen der ihm die Haßfurter Sozialdemokraten allerdings schon vor einem Monat den Rücktritt nahe gelegt haben.

SDP will Antworten im öffentlichen Teil der nächsten Haßfurter Stadtratssitzung

Die Absender des Papiers haben auch schon sehr konkrete Vorstellungen, wann sie die Antworten auf die genannten vier Fragen erhalten wollen: Im öffentlichen Teil der nächsten Stadtratssitzung, die für Montag, 25. Juli angesetzt ist. Damit über so gravierende Vorwürfe wie Rufmord nicht hinter verschlossenen Türen gesprochen wird, sondern sich Bürgermeister Werner vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit zu seinen Worten bekennen muss, wie es in SPD-Kreisen heißt.

Rufmord - Verleumdung oder üble Nachrede

Den umgangssprachlichen Begriff "Rufmord" gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Juristisch handelt es sich bei Rufmord entweder um "Verleumdung" oder "üble Nachrede".
Üble Nachrede (Paragraf 186 StGB): Darunter versteht man die Verbreitung einer unwahren Tatsache, die einen anderen Menschen in der Öffentlichkeit schlecht macht. Auch wenn die betreffende Person glaubt, die Wahrheit zu sagen, kann es üble Nachrede sein. Entscheidend ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die Aussage wahr ist. Üble Nachrede wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verleumdung (Paragraf 187 StGB) begeht jemand, der  – obwohl er es besser weiß – eine nachweislich falsche Behauptung über einen anderen Menschen verbreitet, um sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Hierfür gibt es eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 
Personen des politischen Lebens im Paragraf 188 StGB: Hier heißt es bezüglich Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung im Wortlaut: (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene. (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Quelle: Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, StGB
 
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