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Landkreis Haßberge
Nach Demo gegen vermeintliche "Homo-Propaganda" in Ebern: Wortführer wegen Volksverhetzung vor Gericht
Die Demonstrierenden warfen dem Gymnasium Indoktrinierung vor. Dabei bezeichnete der Mann, der die Versammlung angemeldet hatte, Homosexualität als "Abartigkeit".
Vor dem Eberner Gymnasium gab es im November eine Demo gegen queere Themen im Unterricht. Nun musste sich der Wortführer vor Gericht verantworten.
Foto: Martin Sage | Vor dem Eberner Gymnasium gab es im November eine Demo gegen queere Themen im Unterricht. Nun musste sich der Wortführer vor Gericht verantworten.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:52 Uhr

Wo liegen die Grenzen der freien Meinungsäußerung? Um diese Frage ging es am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht Haßfurt. Hintergrund waren Aussagen eines 64-Jährigen während einer Demonstration in Ebern am 21. November 2022. Was Juristen, Zeugen und der Angeklagte in der Verhandlung wegen Volksverhetzung sagten, zeigt zwei Dinge. Erstens: Wer auf einer Demo spricht, muss auf seine Wortwahl achten. Denn auch, wenn die Versammlung angemeldet und genehmigt ist, kann eine Aussage Grenzen überschreiten. Zweitens: Ob ein Wort als Beleidigung zu verstehen ist, ist oft gar nicht so eindeutig. Ein Urteil gab es am Mittwoch nicht – zumindest vorerst.

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