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Haßfurt/Würzburg/München
Meinungsfreiheit oder Politiker-Beleidigung: Darf man wirklich "nichts mehr sagen"?
Wegen eines bösen Tweets in Haft? Ermittlungen zu Beleidigung von Politikern sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Wieso Gerichte oft anders urteilen, als manche erwarten.
Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? Warum werden Politiker vor Beleidigungen besonders geschützt? Und wie definieren Gerichte in Bayern, was hier strafbar ist - und was nicht?   
Foto: Moritz Frankenberg, dpa | Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? Warum werden Politiker vor Beleidigungen besonders geschützt? Und wie definieren Gerichte in Bayern, was hier strafbar ist - und was nicht?   
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 07.04.2025 02:44 Uhr

Immer wieder sorgen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Beleidigung von Politikern für Schlagzeilen – auch in Unterfranken. Im Herbst 2024 machte die Hausdurchsuchung bei einem Mann aus dem Landkreis Haßberge bundesweit Schlagzeilen. Er soll Vize-Kanzler Robert Habeck von den Grünen in Anlehnung an eine Shampoo-Werbung als "Schwachkopf professional" bezeichnet haben. Die Ermittlungen dazu sind laut Staatsanwaltschaft Bamberg noch immer nicht abgeschlossen.

Man werde "in Deutschland ins Gefängnis geworfen für das Posten eines bösen Tweets", schimpfte kürzlich US-Vizepräsident JD Vance. Selbst das seriöse Nachrichtenmagazin "60 Minutes" des liberalen US-Sender CBS zeigte sich in einem Beitrag verwundert über den Furor deutscher Staatsanwälte gegen Hass-Postings im Internet.

Doch darf man in Deutschland tatsächlich "nichts mehr sagen"? Wie definieren deutsche und bayerische Gerichte die Grenzen der Meinungsfreiheit? Warum werden Politiker vom deutschen Strafrecht besonders geschützt? Und geht die Justiz vielleicht mitunter über das Ziel hinaus?

Warum wurde die Strafbarkeit von Politiker-Beleidigungen 2021 verschärft?

Nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs kann eine "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Voraussetzung ist, dass die Aussage öffentlich gemacht wurde, mit der Stellung des Geschädigten im öffentlichen Leben zusammenhängt und geeignet ist "sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren".

2021 wurde der Paragraf um Beleidigungen erweitert und auf die kommunalpolitische Ebene ausgedehnt. Zuvor waren dort nur üble Nachrede und Verleumdung erfasst. Hintergrund war die zunehmende Schrankenlosigkeit von verbalen Attacken im Internet auch auf Kommunalpolitiker sowie der Mord an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das Ziel: Der Verrohung der politischen Sitten sollten rechtsstaatliche Schranken gesetzt werden. 

Warum gibt es einen eigenen Straf-Paragrafen für Politiker-Beleidigungen?

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ist unter bestimmten Voraussetzungen immer strafbar. Warum also einen eigenen Paragrafen für Politiker? Paragraf 188 ist eine Konsequenz aus der Weimarer Republik, in der demokratische Politiker systematisch verächtlich gemacht wurden, um das demokratische System zu delegitimieren.

Nach einem erstaunlich aktuell klingenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1955 dient der Paragraf nicht dem besonderen Schutz der Person des Politikers, sondern des Amtes. "Politische Auseinandersetzungen, die in üble Nachrede und Verleumdung ausarten, gefährden die Freiheit des politischen Handelns, also die Grundlage der Demokratie", erklärte das Gericht.

Wer massive persönliche Attacken oder gar Angriffe auf Gesundheit und Leben fürchten müsse, der engagiere sich nicht mehr als Bürgermeister, Stadtrat oder Minister, so der Tenor der Richter damals. Deshalb sei der eigene Straf-Paragraf für Politiker gerechtfertigt.

Wie sieht die aktuelle Rechtsprechung dazu aus?

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung erlauben durchaus harte Attacken vor allem auch auf Spitzenpolitiker: So hob das Landgericht München II im April 2024 die Verurteilung eines Mannes nach einer Twitter-Nachricht auf. Er hatte in dem Netzwerk geschrieben, der Grüne Robert Habeck würde "mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen". Spitzenpolitiker müssten sich im Sinne der Machtkritik auch einer polemischen "Stilkritik" über ihr Äußeres stellen, befanden die Richter.

Freigesprochen wurde auch ein Mann, der die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einem Plakat als Dampfwalze mit der Unterschrift "Die machen alles platt" dargestellt hatte. Und das Bundesverfassungsgericht hob die Verurteilung eines Augsburger "Klimacamp"-Aktivisten auf, der die Bezirksregierung als "korrupt" bezeichnet hatte.

Eine Frau aus Unterfranken, die Kritiker der Cannabis-Legalisierung um Friedrich Merz in einem Post als "ihr Arschlöcher" bezeichnet hatte, wurde dagegen vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldauflage verdonnert. Ebenso ein Facebook-Nutzer aus Rheinland-Pfalz, der den Grünen Cem Özdemir als "Drecksack" bezeichnet hatte.

Was also ist Meinungsfreiheit, was eine Beleidigung?

"Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts" der Meinungsfreiheit, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht im Dezember 2024 in einem Grundsatzurteil. Aber es erklärte auch: "Nicht jede ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern ist erlaubt."

Wenn eine Äußerung allein eine persönliche Kränkung des Politikers zum Ziel hat oder die Beschimpfung "das absolute Mindestmaß menschlichen Respekts verlässt", dann kann sie strafbar sein. So sah das Gericht "Fahndungsplakate", auf denen Spitzenpolitiker des Hochverrats, Genozids oder Kindesmissbrauchs beschuldigt wurden, als strafbar an.

Zu sehen bei einer Demo in Schweinfurt im September 2023: Was ist Meinungsfreiheit, was eine strafbare Politiker-Beleidigung? Aktuelle Gerichtsurteile in Bayern versuchen zu definieren, was erlaubt ist. 
Foto: Ivana Biscan | Zu sehen bei einer Demo in Schweinfurt im September 2023: Was ist Meinungsfreiheit, was eine strafbare Politiker-Beleidigung? Aktuelle Gerichtsurteile in Bayern versuchen zu definieren, was erlaubt ist. 

Wird die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige durch den Betroffenen von sich aus tätig, muss sie zunächst prüfen, "ob die Gefahr besteht, dass ein vernünftiger, durchschnittlicher Bürger durch die Äußerung ernsthaft an der Integrität und Lauterkeit der politischen Person zweifelt", erklärt das Bayerische Oberste Landesgericht in einem weiteren Grundsatzurteil Anfang März 2025. Dies könne etwa bei falschen Vorwürfen eines sexuellen Missbrauchs oder Korruptionsvorwürfen der Fall sein.

Grundsätzlich ist den Richtern zufolge jedoch immer eine denkbare Auslegung des Wortlautes als Meinungsäußerung zu unterstellen. Die Bezeichnung von SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz als "Volksschädling" auf einem Demo-Plakat sei nicht geeignet, "das öffentliche Wirken des Bundeskanzlers erheblich zu belasten", so die Richter. Denn mit dem Begriff könne gemeint sein, dass Scholz "das Volk schädigt". Dies sei eine zulässige Meinungsäußerung - und deshalb nicht strafbar.

Gab es zuletzt tatsächlich mehr Verurteilungen wegen Politiker-Beleidigungen?

Laut bayerischer Strafverfolgungsstatistik ist die Zahl der Verurteilungen nach Paragraf 188 von einer einzigen im Jahr 2021 auf 57 im Jahr 2023 angestiegen. Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor. Das verhängte Strafmaß führt die Statistik nicht auf. Öffentlich zugängliche Urteile weisen jedoch darauf hin, dass es sich in der Regel um Geldstrafen, nicht um Freiheitsstrafen handelt.

In den USA setzt man derweil darauf, dass sich im freien Kampf der Meinungen Lüge, Hass und Hetze am Ende selbst aussortieren – also die Vernunft siegt. In Deutschland geht man dagegen vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen davon aus, dass Hass keine Meinung ist - und deshalb auch juristisch verfolgt werden muss.

Bayerisches Justizministerium: Unabhängige Gerichte entscheiden, nicht die Politik

"Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen können dazu führen, dass Andersdenkende eingeschüchtert werden und dass sich Menschen aus dem für die Demokratie unentbehrlichen offenen Meinungsaustausch zurückziehen", erklärt das Bayerische Justizministerium dazu. "Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hasskriminalität konsequent bekämpfen." Was dabei strafbar ist und was nicht, würden unabhängige Gerichte und nicht die Politik entscheiden, betont das Ministerium.

Dass Staatsanwälte in Bayern im Kampf gegen "Hate Speech" in manchen Fällen über das Ziel hinausgeschossen sein könnten, räumt das Justizressort zumindest indirekt ein: Es gebe "teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung" neuen Paragrafen. Vor allem bei der geforderten Eignung der Tat, "das öffentliche Wirken" eines Politikers zu erschweren. 

Man beobachte deshalb die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte intensiv, "um auf dieser Basis rechtspolitischen Handlungsbedarf eng im Blick zu behalten".

 
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  • Bernhard Schebler
    Wenn die Regierung was taugen würde, bräuchte keiner eine Beleidigung auszusprechen!
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  • Wilfried Kneuer
    Meinen Kommentar sperre ich gleich selber. Dann muss sich die Redaktion nicht bemühen ... ich hoffe, das verstößt nicht gegen die Regeln.
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  • Thomas Diener
    Respekt und Akzeptanz sind leider Fremdwörter in Deutschland geworden.
    Das geht bei den Politikern im Bundestag an , wo man sich öffentlich auch bis ins Übelste beschimpft und doch hinter den Kulissen teilweise ganz anders miteinander umgeht .
    Dann gibt es kleinere Gruppen und Minderheiten , welche auffallen nach dem Motto :
    Wer am lautesten schreit , hat immer Recht und viele Online Plattformen wo einfach auch
    alles zugelassen wird.
    Das führt letzt endlich dazu das sich nicht sachlich , sondern beleidigend sondern nur noch sehr agressiv dokumentiert und geschrieben wird.
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  • Harry Amend
    2021 den Paragraphen einfach erweitern damit ja niemand deren Schwur, den diese Damen und Herren und sonstige mal auf die Verfassung geschworen haben, nicht angreifbar macht wenn sie Fehler begehen. So kann man auch tricksen, Hauptsache das Volk wird mundtot machen.
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  • Robert Grünewald
    Ich denke, dass das Bolk durchaus nicht mundtot gemacht wird. Es zeigt sich doch auch im Artikel, dass nicht jede Aussage zu einer Verurteilung führte. Zudem werden tagtäglich Meinungen geäußert und veröffentlicht, die sich kritisch mit Politik, Politikerinnen und Politikern auseinandersetzen. Wir leben also nicht in Nord-Korea und das Volk kann seine Meinung natürlich äußern; haben Sie, lieber Herr Amend, hier ja schließlich auch erfolgreich getan.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Ich wäre ja begeistert

    würden Justiz und Politik mit derartigem Eifer Cum-Cum- und Cum-Ex-Straftäter/innen verfolgen... die hinterzogenen Milliarden plus entsprechende Strafgelder kämen im Rahmen von "whatever it takes" sicher nicht ungelegen!

    Oder darf man sowas am Ende auch nicht mehr offen sagen, weil sich Politiker/innen mit versagendem Gedächtnis auf den Schlips getreten und in der Qualität ihres öffentlichen Wirkens beeinträchtigt fühlen könnten?
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  • Christa Bullmann
    Cum Cum lässt sich nicht verfolgen aufgrund Amnesie einiger Personen :-)

    Auch Inkompetenz im Mautdebakel und Verlust hunderter Million Euro blieb folgenlos.

    MfG

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Och doch - @ Johannes Bullmann -

    auch wenn man dafür offenbar den Staatsdienst verlassen muss wie (Ex-)Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (s. z. B. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/cum-cum-deals-brorhilker-attackiert-sparkassen-politik).

    Und da wundert sich die "Große Politik" mit der "Repräsentativen Demokratie", wenn wir Normalbürger/innen uns irgendwie ungenügend (= Schulnote 6) repräsentiert fühlen... leider gibt es halt dafür keinen Straftatbestand, woraus man eine Hausdurchsuchung und eine Festnahme morgens zu unchristlicher Zeit ableiten könnte!
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  • Christa Bullmann
    Ein sehr interessanter Artikel. Man will gar nicht wissen, wer alles in diesem Skandalsumpf fest steckt. Und ich denke das werden wir auch nie herausfinden, wer sich da alles im Hintergrund die Taschen voll gemacht hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Marc Stürmer
    Wenn Hubert Aiwanger witzelt, der Unterschied zwischen einem normalen und grünen Waldarbeiter, wenn er Borkenkäuferbäume schält ist, dass der normale Waldarbeiter den Käfer bekämpfen will aber der grüne auf Nahrungssuche ist, dann geht das.

    Würde man aber als normaler Bürger offen wo diesen Witz bringen mit Aiwanger anstelle des grünen Waldarbeiters, dann wird es auf einmal zum Problem.

    Und genau darin liegt das Problem.
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  • Christa Bullmann
    Wie gesagt, alle sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Wilfried Kneuer
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  • Martin Deeg
    Im übrigen hat die eifrige Verfolgung von "Beleidigungen" ja oftmals einen weiteren Zweck:

    Man schafft so "Aktenlage" und ein Einfallstor für umfassendere Kriminalisierung von Menschen, Folge-"Maßnahmen". Bei jeder Hausdurchsuchung hofft die Polizei auf "Zufallsfunde", die sie Betroffenen anlasten kann, oft kommt es auch bei den z.T. völlig überzogenen Durchsuchungen zu irgendeiner Gegenwehr, zu "Widerstandshandlungen" etc. - schwupps ist das nächste Verfahren anhängig. Und weswegen genau hatte die Staatsanwaltschaft nochmals "Haftbefehl" gegen einen AfD-Politneuling erwirkt - und damit bundesweit groß rausgebracht?

    In manchen Regionen kommt hinzu, dass jede Anklage wegen "Beleidigung" bereits ein mediales Ereignis ist, mit dem man Betreffende entsprechend dramatisierend öffentlich in die Ecke stellen kann.

    Generell müssen sich Strafverfolger und Politik überlegen, in welchem Ausmaß sie Bürger als "Feind" betrachten wollen und dann eben mit den Folgen klar kommen.
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  • Paul Schüpfer
    Ihrem Kommentar kann ich nur komplett zustimmen. Es verwundert allerdings, dass sie in anderen Dingen so komplett auf der Seite der Politiker stehen, die derartige Maßnahmen anstoßen.
    Der Bürger muss vor dem Staat geschützt werden und nicht umgekehrt. Aktuell läuft diesbezüglich einiges in die falsche Richtung. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat. Insofern ist es bezeichnend, dass der § 188 StGB in der Coronazeit verschärft wurde, als Bürger in ihren Grundrechten eingeschränkt wurden und sich dagegen "gewehrt" haben.
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  • Edith Kram
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  • Christa Bullmann
    Die Problematik in Deutschland liegt ganz klar bei den Justizbehörden. Da werden bei Kleindelikten der Vorschlaghammer rausgeholt und bei großen Delikten drückt man alle Hühneraugen zu.

    Ich finde es einfach nur lachhaft, wenn ich mir teilweise urteile durchlese wo drakonische Strafen verhängt werden wegen Beleidigungen oder ähnlichem. Bei großen Problemen weist man alle Schuld von sich.

    Ich spiele jetzt mal auf das politische Totalversagen in Magdeburg an oder auch den Terroranschlag in Aschaffenburg wo ein Gewalttäter einfach frei rum lief. Da ging komischerweise eine Verhaftung nicht aber bei Beleidigung kommt gleich die Haus Durchsuchung.

    Ich zitiere mal den einzigen kompetenten Politiker, den ich gerade im Kopf habe, nämlich FJ Strauss, freie Hand für Gewalttäter und Gesetzesbrecher aber drakonische Strafen für den kleinen Mann. Den großen Lumpen muss man härter aufs Hirn hauen als dass man den kleinen Mann hängt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Martin Deeg
    Es wird immer so getan, auch hier in diesem Bericht, als seien Politiker und Amtsträger ausschließlich die untadeligen armen "Opfer" von aus dem Ruder laufenden Bürgern, die sich nicht mehr unter Kontrolle haben.

    Und umgekehrt? Söders Schmähungen auf großer Bühne? Wenn Söder die Umweltministerin Lemke mit Margot Honecker vergleicht ist das - haha - witzig. Aber wehe irgendein Rentner zieht Vergleiche zwischen "honorigen" Juristen von damals und heute....

    Oder Aiwanger, stellv. Ministerpräsident (!): diese an Peinlichkeit schwer zu überbietenden Hetztiraden gegen "Grüne" oder sozial ausgegrenzte Menschen, die er als "Taugenichtse" beschimpft - und dafür bejubelt wird. Wer schützt Bürgergeldempfänger vor sowas? Strafantrag braucht man nicht stellen, er nennt ja niemanden "persönlich"....

    Es sind diese Doppelstandards, diese Heuchelei, die das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität von Strafverfolgungsbehörden seit langem untergräbt.

    Gegen Hass hilft kein Gesetz.
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  • Christa Bullmann
    Dass erinnert mich alles irgendwie an „Animal Farm“ oder Farm der Tiere. Ist eine Fabel von George Orwell.

    Alle sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen.

    Das haben in der Fabel die Schweine an die Wand geschrieben, bevor sie die Farm mehr oder minder dominiert haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Martin Deeg
    Zum Problem wird das ganze, wenn die Staatsanwaltschaft zum politischen Handlanger wird, wenn die freie Meinungsäußerung mittels Strafrecht gezielt unterdrückt und gelenkt werden soll, Menschen durch unverhältnismäßige (!) Strafverfolgung mundtot gemacht und eingeschüchtert werden und im Ergebnis davon abgehalten werden, sich noch politisch zu engagieren und zu äußern.

    (Und ich rede hier nicht von der AfD und ihren menschenverachtenden widerwärtigen Schmähtiraden gegen Andersdenkende. Wer die stoppen will, muss ein Parteiverbot anstreben).

    Ein weiteres Beispiel für den Verlust von Maß und Verhältnismäßigkeit in Bayern ist gerade aktuell der bizarre Versuch, Klima-Aktivisten als "kriminelle Vereinigung" zu verfolgen - nicht wegen ihrer Taten sondern letztlich wegen ihrer Aussage, dass sie dazu stehen, sich bekennen und die unfähige Politik der Anlass dafür ist. Auch das genau genommen eine "Majestätsbeleidigung" für die Politiker, für die Klimaschutz lästiger "grüner" Popanz ist.
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  • Alfred Neumann
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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