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Haßfurt/Würzburg/München
Meinungsfreiheit oder Politiker-Beleidigung: Darf man wirklich "nichts mehr sagen"?
Wegen eines bösen Tweets in Haft? Ermittlungen zu Beleidigung von Politikern sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Wieso Gerichte oft anders urteilen, als manche erwarten.
Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? Warum werden Politiker vor Beleidigungen besonders geschützt? Und wie definieren Gerichte in Bayern, was hier strafbar ist - und was nicht?   
Foto: Moritz Frankenberg, dpa | Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? Warum werden Politiker vor Beleidigungen besonders geschützt? Und wie definieren Gerichte in Bayern, was hier strafbar ist - und was nicht?   
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 03.04.2025 12:48 Uhr

Immer wieder sorgen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Beleidigung von Politikern für Schlagzeilen – auch in Unterfranken. Im Herbst 2024 machte die Hausdurchsuchung bei einem Mann aus dem Landkreis Haßberge bundesweit Schlagzeilen. Er soll Vize-Kanzler Robert Habeck von den Grünen in Anlehnung an eine Shampoo-Werbung als "Schwachkopf professional" bezeichnet haben. Die Ermittlungen dazu sind laut Staatsanwaltschaft Bamberg noch immer nicht abgeschlossen.

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