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Haßfurt
"Karten werden neu gemischt": Darum gehen Jäger und Staatsanwaltschaft im Prozess um erschossene Hündin in Berufung
Neben dem Angeklagten hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. So geht es im Fall der erschossenen Hündin jetzt weiter.
Sowohl der Anwalt des Jägers, der Hündin Mara erschossen hat, sowie die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung gegen das Urteil.
Foto: Birgit Brunner | Sowohl der Anwalt des Jägers, der Hündin Mara erschossen hat, sowie die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung gegen das Urteil.
Michael Endres
 |  aktualisiert: 29.11.2023 02:53 Uhr

Am Montag war am Amtsgericht Haßfurt der viel beachtete Prozess gegen den Jäger zu Ende gegangen, der im Juli 2022 Mara, die Alaskan-Malamute-Hündin eines österreichischen Paars, erschossen hatte. Der 77-Jährige wurde vom Gericht zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro Strafe verurteilt. Außerdem bleibt das Gewehr, mit dem er geschossen hatte, eingezogen und er muss die Gerichtskosten tragen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – und das könnte noch eine Weile so bleiben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, wie Christoph Gillot, Direktor des Amtsgerichts Haßfurt, auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt.

Weil der Mann um seinen Jagdschein fürchten muss, der abgelaufen war und aktuell vom Landratsamt nicht verlängert wurde, war eine Berufung seitens der Verteidigung absehbar. Verteidiger Oliver Heinekamp hatte bereits nach der Urteilsverkündung gesagt, dass man davon ausgehen könne, dass er Rechtsmittel einlegen werde. Dass nun die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung gegen das Urteil einlegt, kommt durchaus überraschend.

Nur zehn Tagessätze Unterschied und trotzdem Berufung

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert. Das Urteil liegt somit lediglich zehn Tagessätze unter dieser Forderung. Die Staatsanwaltschaft habe die Berufung damit begründet, dass sie mit dem Strafmaß nicht einverstanden sei, schreibt Amtsgerichtsdirektor Gillot weiter.

Der Verteidiger des Jägers hat bisweilen noch keine Begründung eingereicht. Auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt er, dass der Angeklagte laut Strafprozessordnung dazu nicht verpflichtet sei – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft. Eine Begründung wolle er trotzdem noch abgeben.

So geht es nun im Fall der erschossenen Hündin weiter

Aber wie geht es jetzt weiter? Als Rechtsmittel standen die Berufung zum Landgericht Bamberg oder die Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht München, Strafsenat Bamberg, zur Verfügung, wie Gillott erklärt. Durch die Berufung geht es nun vor dem Landgericht Bamberg weiter.

Durch die Berufung der beiden Seiten wird nun vor dem Landgericht Bamberg noch einmal verhandelt. Das Bild stammt vom zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Haßfurt.
Foto: Heiko Becker | Durch die Berufung der beiden Seiten wird nun vor dem Landgericht Bamberg noch einmal verhandelt. Das Bild stammt vom zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Haßfurt.

Das Verfahren vor dem Berufungsgericht ist eine neue Tatsacheninstanz, das heißt, es wird neu verhandelt und in der Sache entschieden, wie der Amtsgerichtsdirektor weiter erklärt. Dies unterscheide die Berufung von der Revision, in der nur eine Rechtsprüfung stattfinde.

Verteidiger Heinekamp erklärt, dass beide Seiten dann Beweisanträge stellen könnten. Es geht also noch einmal von vorne los, wie vor knapp zweieinhalb Wochen vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Oder wie Heinekamp sagt: "Die Karten werden neu gemischt."

 
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  • Christa Bullmann
    Ich frage mich da sowieso, was die lange Diskussion soll. Der Mann hat die Hündin erschossen er soll den Strafbefehl akzeptieren. Vielleicht ist er ja geistig auch nicht mehr in der Lage, einen Jagdschein zu besitzen?? Nur mal so in den Raum gestellt, könnte ja möglich sein.

    Vielleicht sollte man sich hier mal ein psychologisches Gutachten überlegen ob er überhaupt noch verantwortungsvoll genug ist, einen Jagdschein zu besitzen.

    Ich verstehe dieses ganze hin und her nicht.

    Bei jedem Autofahrer, der geringfügig über der Alkoholgrenze liegt, ist eine Nachschulung erforderlich, warum passiert sowas bei Jagdscheinen nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann MPA
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  • Martin Deeg
    Mal ganz allgemein: die Staatsanwaltschaft sagt hier nicht die Wahrheit, was offensichtlich ist. Man muss sich das als Presse nicht gefallen lassen….

    Sobald Angeklagte in Berufung gehen, gehen fränkische Staatsanwaltschaften regelhaft ebenfalls in Berufung: das baut Druck auf und hat den Effekt, dass der Angeklagte seine Berufung nicht ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen kann, worauf die Gerichte in 2. Instanz regelhaft hinwirken, indem sie „höhere“ Strafe in Aussicht stellen. Bei Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten müssen die Richter nicht aufwendig ein Urteil schreiben und können die Akte schließen….es geht also auch um Prozessökonomie - und um Machtspielchen.
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  • Thomas Rückoldt
    Immer dieses Nachgekarte .
    Der Mann hat einen Grundlegenden Fehler begangen, sich in Lügengeschichten verstrickt, das irteil wurde doch im Sinne der Allgemeinheit gesprochen nach ausgiebiger Überprüfung und hinterfragung von neutral arbeitenden Instanzen, und dann soll wieder alles neu verhandelt werden .
    Der Fall ist doch sowas von klar und sollte in meinen Augen auch abgeschlossen werden wie er ist.
    Der riskante Jäger für die Allgemeinheit sollte entwaffnet werden und gut ist es , so hart wie es klingt .
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  • Martin Brenner
    Auf das Urteil bin ich gespannt!!
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  • Roland Albert
    Für die Bevölkerung ist diese Entscheidung sehr positiv.
    Solange das Verfahren schwebt, nimmt dieser Mensch keine Flinte mehr in Anschlag.
    Also möge die Zeit für die Allgemeinheit arbeiten.
    Alles erledigt sich biologisch…
    Den Rest möge das Gericht leisten…
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